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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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Juni und Juli 1625.

die Länge zu ziehen gewußt. Um der Eidgenossenschaft seine Affection um so besser erzeigen zu können, habeder König, wie bekannt, mit deren nächsten Nachbarn, mächtigen Fürsten und Ständen, Conföderationengeschlossen. Seitdem sei auch das Ehebündniß zwischen des Königs Schwester und dem König von Groß-britannien abgeschlossen worden. Weil solche Activnen, die zur Ehre Gottes und zur Ruhe der Christenheitgereichen, bedeutende Kosten verursacht hätten, bitte der König noch um einige Geduld wegen der Zahlungen,die Restanz werde noch in diesem Jahr entrichtet werden. Der König spreche die Hoffnung aus, die Ortewerden mit Bezug auf die erwähnten Durchzüge einen befriedigenden Entschluß fassen und gemeinsam Mihre Bundesgenossen, die III Bünde, Sorge tragen. Hernach legt Miron ein Schreiben des außerordent-lichen Ambassadors, des Marquis von Coeuvres, vor, sowie eine schriftliche Propvsitivn, betreffend dieAnsprüche, welche der außerordentliche Ambassador des Königs von Spanien, Marquis Dogliani, andie Herrschaft Valendis mache. Mit Bezug auf diese spricht der Ambassador den Wunsch aus, die Ortemöchten, eingedenk des bereits gefaßten Entschlusses, sich mit der Sache nicht befassen, da dieselbe nicht derJurisdiction der Orte angehöre. Weil man über diese Propositionen nicht instruiert ist, werden dieselbenin den Abschied genommen. Dem Ambassador wird die geneigte Affection des Königs unter Anerbietnngaller bundesgenössischeu Dienstleistungen bestens verdankt. Alts das Schreiben des Marquis von Coeuvreswerde man gebührender Maßen antworten und wegen der Ansprüche an die Herrschaft Valendis beförderlichsteinen Entschluß fassen, welcher dem Ambassador mitgetheilt werden solle. Ferner wird das Ansuchen anihn gestellt, er möchte die ausstehenden Zahlungen befördern helfen, zu welchem Ende hin auch an denKönig, sowie an den Cardinal von Richelieu geschrieben wird. In Bezug auf seine Ansprüche an dieGrafschaft Valendis stellt der Marquis Dogliani das Ansuchen, mau möchte durch einen Ausschuß seinoDocumente und Gewahrsame prüfen lassen. Nachdem dieses Begehren angehört und ein Schreiben de-.'Herzogs von Longueville, datiert den 21. März des laufenden Jahres, verlesen worden, entspricht man deinBegehren und verordnet etliche Gesandte zur Untersuchung. Hierauf erklären sich die neun mit dein Herzognicht verburgrechteten Orte für sich dahin, daß sie in dieser Sache nicht Nichter sein können, es wäre denn,daß der Herzog sich gutwillig ihrer Judicatur unterzöge, wie dieß 1584 auch geschehen sei. ». Der Abge-sandte der III Bünde, Gregorius Meyer, Alt-Burgermeister vou Chur, berichtet, den Bündeil seien vonverschiedenen deutschen und wälschen Orten her sowohl mündliche als schriftliche Warnungen zugekommen,dahin lautend, daß man beabsichtige, die recuperierten Lande wieder mit Gewalt einzunehmen und durchplötzlichen Ueberfall sich der bündnerischen Lande und Pässe zu bemächtigen. Die III Blinde ersuchen deßhalb,was vor Kurzem bereits schriftlich geschehen ist, um getreues eidgenössisches Aufsehen und für den Fall drrRoth unl tapferen Beistand. Zürich, Bern und evangelisch Glarus erklären, die Bünde aufrecht und redlichhalten zu wollen, wie solches ehrlichen Eid- und Bundesgenossen gezieme. Die katholischen Orte sind uiclstminder gewillt, die Bünde gegen diejenigen zu halten, welche ihre Versprechungen auch halten. Zu verschu-denen Malen, besonders aber auf jüngster Tagleistung zu Solothurn hätten die Bünde versprochen, dukatholischen Geistlichen nicht zu beunruhigeu, sondern zu halten, was sie dem apostolischen Nuntius gelobthätten; dem sei aber in letzter Zeit zuwidergehandelt worden. Die Gesandten der katholischen Orte seiendießmal nur dahin instruiert, dem Abgesandten solches vorzuhalten und seine Antwort zu vernehmen.übrigen Orte, die mit den Blinden nicht in Bündniß stehen, haben deßwegen keine umfassende Instructionerhalten. Was zur Wohlfahrt der Eidgenossenschaft und zu Erhaltung guter Einigkeit diene, das wollen stojedoch gern alles thun. Der Gesandte von katholisch Glarus kann sich zu dieser Zeit nicht erklären, sondern