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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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Juni und Juli 1625.

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und Benner; Moriz An der Allmend, des Raths. Ur i. Hans Konrad von Bcroldingen, Ritter, Land-ammann; Jakob Steffan, des Raths. Schwyz. Gilg Frischhcrz, Landammann; Johann SebastianAbhberg, Alt-Landammaun. Unt crwalden. Crispinus Zelger, Ritter, Alt-Landammann und Landshanpt-Mann, von Obwalden; Aielchior von Büren, des Raths, von Nidwalden. Zug. Paulus Bengg, Statt-halter; Christen Jten, Seckelmeister. Glarus. Heinrich Hässi, Landammann; Hans Ulrich Elsingcr,genannt Milt (einige Exemplare: Elsener), des Raths. Basel. Hans Rudolf Fäsch; Leonhard Lühelmann,beide des Raths. Freiburg. Niklaus von Diesbach, Schultheiß; Johann Reiff, Statthalter. Solo-thurn. Johann von Noll, Schultheiß; Victor Hafner, Stadtschreiber. Schaffhausen. Hans HeinrichSchwartz, Bürgermeister; Matthäus Peher, Statthalter. Appenzell. Martin Suter, Landammann,bvn Jnnerrhvden; Konrad Zellweger, Landammann, von Außerrhoden.

Eidgenössische Begrüßnng. ». (S. ». Thurgaul) K». (S. u. Nheinthal.) v. (S. il. Sargans.) «K. (S. u.^hurgau.) «. 1) I,? Folge eines Anzuges von Zürich wird das Münzen der kleinen Sorten wieder auf einJahr eingestellt, es wäre denn, daß das eine oder andere Ort aus Mangel an Handmünzen zum PrägenMvthigt würde; doch soll dasselbe die übrigen Orte davon zuvor benachrichtigen. 2) Der schädliche Wechsel,wodurch unter dein Schein der Kaufmannschaft das gute Geld ausgeführt, das schlechte aber eingeführt>vird, soll abermals bei höchster Strafe verboten sein und jedes Ort gutes Aufsehen haben und die Fehlendenbestrafen, t. Der Glarner- und Schwyzerhandel soll eingestellt werden. Nach Anhörung der Parteienhaben die Gesandten der eilf Orte anfangs für rathsam erachtet, ein freundliches Schreiben an Landammann"ad Rath zu Schwhz abgehen zu lassen, von welchem Schreiben evangelisch Glarns auf sein Begehren einConcept mitgetheilt wird; schließlich aber gewinnt die Ansicht die Oberhand, daß es passender sei, den In-halt des Schreibens durch eine Botschaft mündlich vortragen zu lassen. Zu diesem Ende werden die siebenkatholischen Orte ersucht, diese Gesandtschaft zu übernehmen; dieselbe soll Samstags den 2. August zuschwhz in der Herberge sich einfinden und am folgenden Sonntag den 3. vor der Landsgemeinde, die laut^'gangener Ankündigung alsdann gehalten wird, ihr Mögliches thun, daß willfähriger Bescheid erfolge.Die sieben katholischen Orte versprechen ihr Bestes zu thun; den erhaltenen Bescheid werden sie unverzüglichJärich uütthcilen. A. Auf einen Anzug von Lucern werden die wegen der Brandsteucrn ergangenenAbschiede erneuert. Jedes Ort soll seine durch Feuer oder auf andere Weise geschädigten Leute selbst erhalten"ud nicht gestatten, daß sie andere überlaufen. Die Landvögte in den gemeinen Nogteicn haben im Namenber regierenden Orte solchen Leuten aus ihren Vvgteien eine Steuer zu verabfolgen, ihnen aber nicht zu gestatten,"ch an einzelne Personen oder Obrigkeiten zu wenden. Z». Der französische Ambassadvr Miron legt einenschriftlichen Vortrag ein. In demselben werden die Bemühungen des Königs von Frankreich und seinerMinister für die Beruhigung der Blinde und für das Wohl der Eidgenossenschast weitläufig geschildert. Troß"kler angewendeten Mühe habe der König mit Bedauern sehen müssen, daß die Orte den Reitern und Lands-k"echten den Paß geöffnet, ohne Rücksicht darauf, daß solches Volk gegen die Waffen des Königs möchte^braucht werden. Die Landsknechte seien in die Landschaft Eleven und nach Riva gezogen und hätten sich unter-banden, des Königs Kriegsvolk zu überfallen, was ihnen freilich nicht gelungen sei. Der König wolle solches"bht als einen Verstoß gegen das Bündniß ansehen, sondern denjenigen zuschreiben, welche die Orte mit^st beschwatzen. Die Defension Mailands sei ein Vorwand, um das Volk des Königs anzugreifen; hoffentlichb>erde dergleichen nicht mehr geschehen. Als er zum Vvrtheil der Eidgenosseuschaft und zu WiedererlangungAües ihrer Glieder den Paß verlangt habe, hätten viele Orte unter mancherlei Vorwänden die Sache in