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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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December 1624.

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brmgt neue Documente, betreffend seinen Streit mit Glarus, bei und erklärt, daß die Neugläubigen zuGlarus das Recht, wie es zu Baden verabschiedet worden sei, verweigern:; es fügt die Bitte bei, man möchteSchwyz künftig au kein anderes Recht weisen, als an das durch die alten Verträge und Vorkommnisse bestimmte.^ Man bittet hierauf Schwyz nochmals, dem evangelischen Landvogt den Aufritt nach Uznach zu gestatten,unter dem Vorbehalt, daß dieß seinen Rechten nicht nachthcilig sein solle. Bleibt diese Bitte erfolglos, sowill man an den dreifachen Landrath zu Schwyz eine Gesandtschaft schicken, kl. In der Antwort des Erz-^rrzvgs Leopold wird gemeldet, daß Schultheiß Amrhyn auf letzter Tagleistung zu Baden sich gegen seinenAbgesandten, Doctor Locher, alteriert erzeigt und „die Trennung der ertheilten mündlichen Resolution nichtwenig favorisiert habe". Schultheiß Amrhyn bemerkt, daß er unverschuldet in Verdacht gekommen sei, erzähltden Sachverhalt und läßt den Bericht des Landschrcibers zu Baden ablesen. — Man glaubt, daß die SacheMs einem Mißverständnis: beruhe und will den Schultheiß bei dem Erzherzog schriftlich entschuldigen. A. Mauhört auch den Bericht der Gesandten an, die bei dem Marquis de Cocuvres gewesen sind, sammt dessenChristlicher Antwort und verdankt den Gesandten ihre Mühe. I». 1) Von Herrn Miron langt wieder einschreiben an, worin derselbe abermals den Paß für 1200 Mann begehrt, welche zum Regiment des HerrnBanbccourt gehören und als Zusatz ins Veltlin gelegt werden sollen. 2) Mau hört hierauf den Bericht derGesandten au, die bei dem Gubernator zu Mailand gewesen sind. 3) Weil der Nuntius angedeutet hat,wan möchte wegen der gütlichen Vermittlung in der Angelegenheit der Bündner an den Papst schreiben,^ fertigt mau das Schreiben aus, in der Hoffnung, der Papst werde das Anerbieten gnädigst ansehen.P Dein Marchese Dogliani soll mit freundlicher Danksagung geantwortet werden. 5) An Herrn Miron wird^ue Gesandtschaft abgeordnet, um den von ihm begehrten Durchpaß wo möglich abzuwenden. Freiburgwird ersucht, auch jemand abzuordnen, weil man, falls die Sendung erfolglos ist, werde zu Rathe gehenwUen, wie die katholischen Orte sich gefaßt macheu wollen.

Zu u'). Das Actenstttck, in welchem die seit 1617 eingegangenen Verträge annulliert werden und imCvncept im Archiv zu Chur liegt, lautet also:

Wir die Häupter und Rathsgesandten gemeiner III Bünde aus Gwalt und Bcfelch unserer allerseitsHerren und Obern der ehrsamen Rathen und Gmeinden, zu Chur zu Tag versammelt, bekennen hicmitöffentlich und thun kund allermänniglich, daß, nachdem wegen unserer allgemeinen Sünden der Allmächtigediese unsere Lande mit allerhand Strafen, als Krieg und Anderem, heimgesucht, unter welchem Verlauf danngemeine Lande zu Hinuchmung endlichen Untergangs und Verringerung abgelegner Ungclcgcnhciten undDrangsalen mit hvchlobl. Haus Oesterreich und Hispanien »der Mailand, wie auch anderwärts, unterschiedlicheTractatc eingegangen und beschlossen; weil dann aber nun der Allmächtige der allerchristcnlichsten königlichenMajestät zu Frankreich, als unfern gnädigsten Herrn und Bundesverwandten, Ihr fürstlich Gcmüth gnädigstdahin bewegt, daß selbige sich entschlossen, in Kraft zusammenhabender Bündnuß, uns durch Ihr hohesAnsehen und kräftiges Mittel uns wiederum in unfern alten rechtmäßigen Stand, gleichwie er sich zu derZeit, als die wohlobenangercgtc Bündnuß zwischen höchstgedachter Krone und diesen Landen ufgcrichtctworden, befunden, einzusetzen und zu dessen Vollzug unsere ehrsamen Gemeinden von Ihr Excll. dem Hoch-wohlgcborncn Herrn Herrn Markgrafen von Cocuvres, höchstgcdachter königl. Majestät Rath und extraordinäreAmbassadvr in lvbl. Eidgenossenschaft und Bünden, auch derselbigen Majestät General über Ihr in Bündenund Veltlin liegenden Kriegsarmaden, ernstlich anersucht worden, wir sollen alle und jede unsere altenrhätischen Freiheiten in gesagten beschwerlichen Zeiten seit dem 1617 Jahr zu Mailand, Lindau und ander-wärts (vorbehalten den madrilischeu Tractat und die uralte mit dem hochlobl. Haus Oesterreich habende