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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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414
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414 November und December 1624.

S44.

Conferenz von Schwyz und Nidwalden.

Brunnen. 1K24, 19. November.

LandcSarchiv Nidwaldc».

Gesandte: Uri. (Niemand.) Schwyz. Johann Sebastian Abyberg, Landammann; Sebastian Abyberg,Statthalter; Martin Betschart, Seckelmeister; Martin von Oüw, des Raths. Nidwalden. Kaspar Leu,Ritter, Statthalter; Jakob Christen, Landsfähnrich, des Raths.

Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten:

Vogtei Bellen; :c. Art. SSV.

Conferenz der evangelischen Städte und Orte.

Anrau. 1924, 2. und 3. December (22. und 23. November a. K.).

Staatsarchiv Zürich. Kost. XII .142. t'oi. 145. Staatsarchiv Bcr». Kriegs->md D«IciiIlo»Sa,istalt!»'I'om. III.

Gesandte: Zürich. Hans Rudolf Nahn, Bürgermeister; Salomon Hirzel, Statthalter. Bern. OberstFranz Lndwig von Erlach, Freiherr zu Spiez; Gladv Weyermann, Alt-Zeugherr, beide des Raths. BaselHans Jakob Vnrckhardt, Hans Rudolf Fäsch, beide des Raths. Schaff Hansen. Rochus Gatzweiler,Burgermeister; sHaus Ludwig) Seiler, Panncrherr und Seckelmeister. Appeuzell-Außcrrhoden.Schuß, Landammann. Stadt St. Gallen. Sebastian Schobinger, Doctor.

ii. Die Aufstelliing des gemeinsameil Defensionswerkes wird von den meisten Gesandten als hochnothweudlgerachtet; doch sind einige der Ansicht, daß man, weil man sich vor drei Jahren zu Zürich uud hernach wieder-holt dahin erklärt habe, im Nothfall Gilt und Blut zusammenzusehen, sich mit dieser Erklärung, die alübesondern in sich schließe, begnügen könnte; eine Particularerklärung zu Aufstelliing der besprochenesArmee und Aufstellung eines Directoriums würde wohl mehr Schaden als Nutzen bringeil. Den katholiß)genailnten Orten, die sich bisher doch noch zu Beobachtung der Blinde anerboten haben, konnte dadurchAlllaß zu Auer Separation gegebeil werden, lind fremde Fürsteil und Herren konnten alsdann erst r'eüysich veranlaßt sehen, die Eidgenossenschaft anzugreifen. Ferner würde es seine Schwierigkeiten haben, ^Armee in die Länge zu unterhalten; die Zcitläufe seien der Art, daß ein redliches Zusammenhalten a>lAOrtc nothwendig sei. Ferner konnte Frankreich dadurch veranlaßt werden, sich der Eidgenossenschaft weingAoder gar nicht anzunehmen. St. Gallen nimmt das Defensiouswerk nicht an, weil sein Bündniß mit ZüuA,Bern, Lucern, Schwyz, Zug und Glarus ausweise, es sei ohne die Einwillignng der Mehrzahl dieser Ortenicht befugt, sich mit jemand weiter einzulassen. Dagegen wird replieiert, man ivolle nur Maßregeln treffe»,damit man beim Herannahen der Gefahr sofort bereit sei; man begehre nicht, das Volk sofort anzuuehuu'^sondern nur im Fall der äußersteil Noth, wenn man den Feind vor Augen sehe; die Maßregel seidefensiver Natur. Auf solche Weise würden die katholischen Orte zu etiler Separation keine Ursache siude»,zumal da man nach Vermögen zu ihnen halten werde. Es sei aber kein Geheimniß, daß sie sich wit M»^land zu Abbruch und Nachtheil der evangelischen Religion verbunden haben, auch in Beziehung aufErbeinigung mit Oesterreich in ein engeres Einverständnis) getreten seien, und wie sie die Bünde au

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