Druckschrift 
5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
Entstehung
Seite
413
Einzelbild herunterladen
 

November 1624.

413

Conferenz von Lucern, Freiburg und Solothurn imKloster St. Urban. 1V24, t». November.

Staatsarchiv L»crr». Nng-bund-nc Abschiede. Staatsarchiv Solotl»,r» i» den Secreta.

Gesandte: Lllcer». Walthart Nmrlchn, Ritter, Schllltheiß und Stadtfähnrich; Heinrich Cloos, Ritter,Alt -Schultheiß >l»d Venner. Freibnrg. Heinrich Lainbcrger, Ritter, Alt-Burgermcister; Franz von Affrh,Bürgermeister, beide des Raths. Solothurn. Johann von Noll, Ritter, Schultheiß.

«. Auf dein letzten von den sieben katholischen Orten zu Lucern gehaltenen Tage war zur Sprachegebracht worden, daß von Alters her zwischen den Städten Lucern, Freiburg und Solothurn eine Ueberein-kunft für gefährliche Kriegsläufe bestehe und heiniliche „Wortzeichen" angeordnet worden seien, durch welche'»an einander wegen des nbthigen Zuzugs „Avise geben könne". — Es werden nun die verschiedenen Wort-Richen mit einander confrvntiert und das alte Verkomniniß verleseil, bei welchem man es verbleiben läßt.

diesem Verkominniß heißt es, daß man auf das „audere Wortzeichen mit etiler mittelmäßigen Macht^>s seül solle". Da aber in den dermaligen Zeiten mit etiler gcringcrn Macht wenig ausgerichtet werde,l" wird für thunlicher erachtet, daß mau sich mit aller möglichen Macht gefaßt mache und mit dem einenThcil dem einfallenden Feind Widerstand leiste, mit dein andern den Feind in seinem eignen Lande angreife,^rher aber die nothwendigen Pässe verwahre. In einenl solchen Fall möchten dann anch die übrigen vier^chvlischeii Orte mit ihrer Macht Wider die von Zürich sich wenden. »». Da man sich ans die BeständigkeitUntcrthanen in den ennetbirgischen Vogteien nicht verlassen kann, hält man es für rathsamer, durchLandschreiber zu Lauts ihnen eine „ziemliche" Steuer aufzuerlegen und aus diesem Gelde Leute von denBnterthanen in Sold zu nehmen. «. Jedes Ort soll wiederum die geheimen Räthe ernennen, wie Freibnrgu»d Solothurn bereits gethan habeil, sich über die gegenwärtige heimliche Abrede erkläreil lind dieselbe^tificieren; ferner soll auch künftig die Revision der heimlichen Wortzeichen alle drei Jahre oder mich nochöstcr vorgenommen »verde». «Ii. Da cS heißt, daß etile noch größere Macht aus Frankreich folgen und eben-denselben Weg auf ihrem Durchmärsche nehmeil werde, welchen dermalen das Kriegsvolk nehme; daß fernerdie Eidgenossen von Bern aufgefordert haben, den Paß mit Gcivalt zu nehmen, so sollen die katholischen^te sich beratheil, »vas in solchem Fall zu thun sei, ob man den Paß geben oder »vehreil »volle, namcnt-iich wenn bis dahin keine Antwort aus Frankreich auf die abgefertigte Ambassade kommen sollte, v. Manderedet sich mich über die Art, wie die Knechte und Soldaten, wenn man sich in's Feld begeben »näßte, erhaltenwerden sollten. Die Gesandtschaft von Freibnrg berichtet, daß bei ihnen von den Unterthanen etil Neisgelderhöbe,» wordeil sei und besonders aufbehalten werde, damit »im» daraus die Auszüge besolden könne; Krautund Loth gebe die Obrigkeit aus ihrem Vvrrath; der solothurnische Gesandte, daß bei ihnen keinem Unter-than Aile Steiler aufgelegt worden sei, sondern daß man der Ansicht sei, ein jeder solle sich selbst „ver-lölden", die Obrigkeit werde aber den Proviant liefern, t. Es wird in dergleichen Zeitläufen, »vie sie der-malen sind, für zweckmäßig erachtet, daß neben den heimlichen Wortzeichen einzelne „Ehrenpersvnen" in den^ei Städten mit einander durch eine Geheimschrift („heimliches A, B, C") correspvndieren.

Den 7. Dcccmber berichtet Lucern an Freiburg und Solothurn, daß es diesem Abschied bei-stimme, jedoch wünsche es, daß die Punkte ll» und « noch auf der katholischen Conferenz am 18. Dcccmberbcrathschlagt werden. Zugleich »»acht es die sieben von ihm bezeichneten geheimen Näthc namhaft.