Druckschrift 
5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
Entstehung
Seite
397
Einzelbild herunterladen
 

September und Ocwber 1624.

397

derlei ungünstige Vermnthungen hege, als ob dasselbe etwas Feindliches gegen die Eidgenossenschaft vorzu-nehmen Befehl habe. Dergleichen liege weder in der Absicht des Kaisers noch des Kurfürsten von Bahern;un Gegentheil sei das Kriegsvolk angewiesen worden, sich friedlich und nachbarlich gegen die Eidgenossen-^haft zu verhalten. — Dein Erzherzog wird geantwortet, es sei auffallend, daß das Kriegsvolk so gar nahenu den Grenzen sein Quartier genommen habe: weil so etwas seit hundert und mehr Jahren nicht mehr^Ichehei: sei, habe es allerdings Besorgnisse erregt. Bei der immerwährenden Theuerung würden dadurchVictualien noch mehr vertheuert, und leicht könnten andere Angelegenheiten daraus entstehen; der Erzherzog'uöge deßhalb dafür sorgen, daß das Kriegsvolk von den eidgenössischen Grenzen entfernt werde. Diesesschreiben wird dem Erzherzog durch euren reitenden Eilboten überbracht. «I. 1) Den Gesandten von Baselst'ird erklart, wenn Basel wider Recht und Billigkeit angefochteil werden sollte, so werde man nach InhaltBünde alleil Beistand leisten und auch Leib, Gut und Blut, wie es ehrlichen und redlicheil Eidgenossen^'vhl anstehe, zu ihnen setzen. 2) Dieselbe Erklärung wird aus Auftrag der Herren und Obern mich für andere^cte wiederholt und bekräftigt für den Fall, daß das eine oder andere Ort feindlich angegriffeil werden!»llte. ^ Zürich, Bern, Uri und Freibnrg haben gefunden, das Begehren der französischen Ambassadoren^ dein Bündniß mit dem König nicht entgegen, und willigen daher in den begehrten Volksaufbruch ein.^lcern, Schwhz, Unterwaldcn, Zug, Glarus, Basel, Solvthurn, Schaffhallseil und Appenzell haben, da^ an die Obrigkeiteil abgeschickteil Schreibeil, welche das Begehren enthalten, nicht durchaus gleich sind,^Men Befehl und nehmen die Sache nck röksrenänin, stellen aber einen günstigen Bescheid in Aussicht,ihre Herren und Obern das Begehren dem Bündnisse gemäß findeil werden. Sie werden ersticht, denRatschluß ihrer Herren und Obern bis zum 6. October n. K. den Ambassadoren mitzutheilen. t. Evange-Glarus beklagt sich, daß Schwhz seinem neuerwählten Landvogt den Ausritt nach Uznach nicht gestattenstalle. EZ ^ird Schwhz crnstfreundlich ersucht, den Herreil und Obern der übrigen Orte zu Gefallen den" "statt zu gestatten, dannt Weitläufigkeiten erspart werdeil. xx» 1) Es wird Zürich anheimgestellt, eine Tag-latzung der XIII Orte nach Baden auszuschreiben, wann der Bote von dem Erzherzog zurückgekehrt ist.^"6 Antwortschreiben soll den Orten vorher in Abschrift mitgetheilt werden, damit sie ihre Gesandten"st'ber instruieren können. 2) Dergleichen sollen die Gesandten für die erste Tagsatzung, die Zürich ausschreibensgx hei, FM instruiert werden, daß Schwhz dein evangelischen Landvogt den Aufritt nach Uznachstniex verweigern sollte, damit die Parteien verglichen werden können. I». Abermals wird zu Gunsteil^"stgallischer Kalifleute dem Herzog von Feria und dem außerordentlichen Ambassador des Kölligs vonManien, dem Marquis Dvgliani, geschrieben, es möchten die fünf arrestierten „Kästln, Gelds" den^ äffenden Kanflenten restituiert werden.

Cvnferenz der V katholischen Orte.

Altorf. t«24, 7. October.

Staatsarchiv L»ccr». Absch. <lv anno 1WS und 182«. Bd. XV. t'ol. 182.

^ Gesandte: Lucern. Walthart Amrhhn, Ritter, Schultheiß: Heinrich Eloos, Ritter, Alt-Schultheiß.

Hails Jakob Tanuer, Landammaun; Emanuel Beßler, Pailnerherr; Johann Konrad von Beroldingcn,"udshaliptmaiin; Melchior Megnet, Ritter, Alt-Landammann; Johann Heinrich Zum Brunnen, Ritter,

X