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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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August 1624. 391

Ansprüchen, die Religion frei zu lassen und den Kirchen ihre Zinsen und Zehnten ohne Hindernis) zuverabfolgen. Da das Versprechen nicht gehalten werde, so möchten die Orte die anwesenden Gesandten der^ündirer zur Gebuhr ermahnen. — Es wird beschlossen mit dem Nuntius, den beiden französischen Ambassa-^en und mit den Bündnern deßwegen zu reden. (VII katholische Orte.) I». Oberst Rudolf Pfhffertreibt, daß der Herzog von Lothringen gestorben sei. — Lucern wird ersucht, dem jungen Herrn von^audemout, dein Schwager des Herzogs, zu condoliereu und ihm zu der angetretenen Regierung Glück zuwuschen. K. Schwhz wird nochmals ermahnt, seinen Rechten ohne Schaden den evangelischen LandvogtGlarus nach Uznach aufrecken zu lassen, damit der letztes Jahr errichtete Glarnervertrag in Kraft verbleibe.Den Oberst Fridolin Hässi und Landammann Heinrich Neding, welche sich am (französischen) Hofu»l die Entrichtung der extraordinären Zahlungen bemüht haben, wird schriftlich gedankt, mit dem Ersuchen,""ch ferner ihr Bestes zu thnn. I. In Betreff der Restitution des Veltlins läßt man es bei dem in Luceru^ichlossenen Concept des Versprechens, welches die Obrigkeiten gutgeheißen haben, verbleiben. Unterwaldeu^ dem Wald hat das Concept nicht angenommen. Die beiden Ambassadoren begehren hierauf, daß derKlärung noch das Jahr beigefügt werde, in welchem der Tractat von Madrid geschlossen worden ist, und^ der damals regierende Papst denselben approbiert habe. Uri, Unterwaldeu nid dem Wald, Zug,Aarus, Svlothurn und Appenzell willigen ein. Lucern, Schwhz und Freiburg wollen das Begehren ihren^ ^gleiten heimbringen und hoffen, daß diese mit günstigem Bescheid entgegen kommen werden. Untcr-^lden ob dem Wald hofft, daß seine Obrigkeit sich von den übrigen Orten nicht trennen werde. Um^ Ambassadoren beförderlich antworten zu könneil, soll jedes Ort seine Einwilligung bis zum 26. AugustSvlothurn schicken, welches dann in aller Orte Namen das Instrument ausfertigen und den Ambassa-Zustellen wird. Man hält bei den französischen Ambassadoren nachdrücklich um die noch ausstehendenMelonen an. Dieselben antworten freundlich, rücken aber nicht damit heraus, wie viel Geld und wannDasselbe vertheilcn wollen. Mail ersucht sie daher nochmals, sich darüber zu erkläreil und das Geld^glichst lnckd» zu übergebeil. ik. Mail ersucht den Marquis de Coeuvres, sich die Vermittlung des wegeil^ Theilmig der Vvgteien zwischen Bern und Freiburg bestehenden Streites angelegen sein zu lassen undeüUburg ^ ^Heilung zu verhelfen. — Der Ambassador spricht seine Geneigtheit dazu und seinen guten^ ulen aus. «». Marquis de Coeuvres dankt im Namen des Königs und des Herzogs von Lvngueville fürdein Letzteren erzeigteil guten Wille».

XIII Orte.

^ I>. Von deil Gesandten Berns wird auf das Schreiben, welches au ihre Herren und Obern der^Pen halber von der unlängst zu Luceru gehaltenen Tagsatzung aus ergangeil ist, etile Antwort begehrt.^ Gesandten Berns entschuldigen sich, keinen Befehl zu haben; ihre Herreil und Obern seien mit Besetzungihrer Aemter also beschäftigt gewesen, daß sie dasselbe nicht beantworten, noch sie darüber hättenckiierem könneil; es würden aber dieselben den Orteil beförderlichst mit freundlicher Antwort begegnen.Nachdem ans letzter Jahrrechnung zu Baden wegen der streitigen Vogteicn der Städte Bern lind Freiburg"bsch^p^ worden ist, daß die eilf Orte die französischen Ambassadoren freundlich ersuchen sollen, sich auch^äs Mittel zu schlageil, so werden jetzt sechs Gesandte bezeichnet, welche dieses Ansuchen bei den Ambassa-li/^ ^'Zubringen haben, r. Evangelisch Glarus bittet, daß man es bei der ans jüngster Jahrrechnnng

z»

Bade!

w geschehenen Erkanntniß schütze, und daß der von ihm nach Utznach gewählte Landvogt, ohne vongehindert zu werdeil, seinen Ausritt halteil möge. Es wird beschlossen, hierüber an Schwhz freundlich