384
Juni bis Juli 1624.
zwischen Bern und Freibnrg empfohlen sein lassen und 3) den Bau des Capueinerklvsters zu Wallenstadtbefördern, 4) der Geschäfte des Verwalters zu Pfeifers sich annehmen und dahin wirken, daß dem Kloster dieihm gehörenden Zehnten gegeben werden. 5) Ferner solle die Pfründe bei St. Martin zu Calfeiseu mit derPfarre Vättis vereinigt und 6) die criminalischen Händel in des Gotteshauses Gerichten vom Verwalter bestraftwerden. 7) Die Katholischen im Hag in der Herrschaft Sax sostlc man ungehindert nach Bendern, ihrer rechtenPfarrkirche, zum Gottesdienst gehen lassen und 8) den Dominicanern zu Chur zur Verbesserung ihres Klostersbchülflich sein. 9) Ferner möchte man die geistliche Jurisdiction besser anerkennen und nichts verhandeln, wasderselben angehöre. 19) Endlich werden die fünf katholischen Orte noch besonders aufgefordert, den zu Sonneu-berg zwischen dem Commenthur von Roll und dem Cvmmenthur Sturmfeder errichteten Accord, das HausTobel und den darauf angelegten Arrest betreffend, sich gefallen zu lassen uud daun den Arrest zu relaxieremr. Solothuru legt seine den 24. März t623 über den Tractat von Madrid gegebene Erklärung vor, diees beim apostolischen Nuntius hinterlegt hat. 5>. (V katholische Orte.) Es werden folgende Anträgegestellt: 1) Den Gotteshäusern soll für einige Zeit verboten werden, liegende Güter zu kaufeu. 2) Sie sollenauch keine ausländischen Schreiber oder Amtleute anstellen und jährlich zu Baden über ihre HaushaltungRechnung geben. 3) Jedes Gotteshaus soll je nach Vermögen jährlich an ein bestimmtes Ort eine gewisseGeldsumme hinterlegen, damit die Katholischen, wenn sie augefallen werden, sich deren bedienen könne»-4) Mit den Propsteien und andern guten Pfründen in den ennetbirgischen Vogtcien sollen nicht Ausländen,sondern Unterthanen belehnt werden. — Jedes Ort hat seinen Entschluß über diese Anträge auf erster katho-lischer Zusammenkunst zu eröffnen, t. Lucern wird ersncht, 1) im Namen der sechs katholischen Orte an (dirStadt) Zug zu schreiben, sie möchte sich über den jüngst zwischen ihr und dem äußern Amt gemachten Sprucherklären, damit alsdann Brief und Siegel errichtet werden können; 2) deßgleichen das Schreiben an de»Herzog von Savohen wegen Abzahlung der Pensionen und Befriedigung anderer Particularansprüche, besondersder Leibgarde, abgehen zu lassen.
Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangclegenheiten:
Landgrafschaft Thurga». i>. Art. 27. Allgemeine Verwaltungssachcn. Art. LS2. Neligionssachcn :c.
». „ 132. Abzug. «. „ 457. Gotteshäuser, Klöster.
Grafschaft Baden. I. Art. 11. Verwaltung'im Allgemeinen. I». Art. 153. Loeales.
i>». , 3<Z. lirbar.
Landbogtei Lanis. Ii. Art. 84. Grcnzstreitigkeiten.
I», i» — t aus dem Luccrnercremplar.
Zu :»'). Die Verhandlungen zu Rom und die daselbst aufgestellten Projccte finden sich im Älore »>otrnn<;ni», Rain. 13. S. 154—173.
Zu Diese Erklärung lautet also:
Wir Schultheiß:c. Demnach wir durch den Text des zu Madrid den 25. April 1621 aufgerichw»»Tractats, welcher uns auf ein Neues durch den wohlgeborncn Herrn Robert Myron, des allcrchristlichP"Königs, unsers allergnädigsten Herrn Eid- und Bundesgenossen ordentlichen Ambassador, in einer LoblnP'"Eidgenossenschaft ist präsentiert worden, erkennt und verstanden haben, daß der abgestorbene katholist^König Philippus III, dem Gott gnädig sei, durch Ihr Heiligkeit, Grcgorium XV, vermahnet, wie a» )durch Ihr allcrchristlichstc Majestät ersucht worden, das vcltlinische Wesen zu accomodieren und daß gc»»'katholische Majestät zu Hispanien durch ihr Testament dem jetzt regierenden König, Philipp» IV, angcordw