Juni bis Juli 1624.
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sv daß er deßhalb zu keiner Klage Anlaß gebe, widrigenfalls er nach Gebühr bestraft würde. «I» Freibnrgbringt die oft begehrte Theilung der vier Vvgteien zur Sprache. Bern berichtet, warum die angeordnetenKonferenzen ihren Fortgang nicht gehabt haben. Bern und Freiburg werden von den eilf Orten ersucht,ihre früher erkiesten Sätze wieder zu erbitten und für die gestorbenen nene zu bezeichnen, welche sich vornächster Weihnacht versammeln nnd ihr Möglichstes thun sollen, den Streit gütlich zu vermitteln, jedochden Rechten jedes Theiles unbeschadet. Auf der nach Solothurn angesetzten allgemeinen Tagleistung wird>nan auch die französischen Ambassadoren ersuchen, sich in das Mittel zu schlagen und zu einer guten Verein-barung behülflich zu sein. «. Ein kaiserliches Schreiben vom 12. Juni 1624 meldet, der proscribierte Mans-stlder sei unlängst nach England gereist und habe daselbst Geldanweisungen erhalten. Er beabsichtige sich»ach Genf zu begeben, um in diesen:. Revier deutsches imd französisches Kriegsvolk zusmilineiizubrüigen;begleichen wolle der alte Markgraf von Durlach eine große Anzahl Volks „in Schwhz" werben; die^rte möchten auf solche Practiken ein wachsames Auge haben, keine Werbungen, Durchzüge und dergleichengestatten, sondern sich gegen den Kaiser und das Haus Oesterreich den bestehenden Pacten und der Erbeinigunggeingß verhalten. — Jedes Ort wird seine Gesandten auf die nach Solothurn angesetzte Taglcistung instruieren,b'ie den; Kaiser gebührend zu antworten sei. i. Die sechs Orte, welche wegen des Münzens jüngst zu Zugboi einander gewesen sind, deßgleichen Glarus, lassen es gänzlich bei der daselbst errichteten Ordnung ver-bleiben. Nach Inhalt derselben haben sie das Münzen eingestellt lind die übrigen Orte ersucht, sich michbazu zu bequemen, mit der Erklärung, daß kein interessiertes Ort ohne der andern Zuthun hierin eineÄnderung machen oder das Geld auf- oder abrufen solle. Denen?, welche entgegen den? zu Zug gemachtenEbschied münzen würden, solle man das Geld gänzlich zu verrufen befugt sein. Es solle auch keiner ausblescn Ortei? bei Leibesstrafe und Confiscation des Guts, Geld ü? andere Orte zum Verwechseln tragen.Bern hat das Münzen einstweilen auch eingestellt, bis es durch Mangel an Handmünzen zum Münzen wieder^'anlaßt wird; im klebrigen verbleibt es bei seiner Münzvrdnung. Basel fährt mit Münzen fort nachbm zu Eolmar und Ensisheim gemachten Abschieden; Freiburg und Schasfhausen habeil das Münzen ein-gestellt; die Gesandtschaft Solothurns ist ohne Instruction. K. Jedes Ort soll eine Verordnung machen,bG mail die Victualien und Anderes, wovon der Mensch leben muß, bescheiden taxiere, weil man mit dem^eld glich um ein Gutes heruntergestiegen ist, damit der arme gemeine Mann sich desto besser durchdringenkönne. ZK. Weil nicht allein die Obrigkeiten, sondern auch der gemeine Mann ohne Unterlaß mit Bcttel-uild Brandbriefen, auch auf andere Weise um Steuern überlaufen werden, so wird abermals an die deßhalb^'gangenen Abschiede erinnert. Jedes Ort soll die Seinigen selbst unterstützen und nicht gestatten, daß andereObrigkeiten nwlesticrt werden. ». Der Wirth zu Malters im Lucernergebiet, der eil? köstlich neues Hausgebaut hat, der Wirth zu Horgen am Zürichsee, Heinrich Keller zu Schmerikon in der Grafschaft Uznachöud Damast Bischer, Wirth zu Dietikon in der Grafschaft Baden, welcher bereits die Fenster und der acht^tcn Orte Ehreuwappen erneuert hat, bitten ganz unterthänig um Fenster und Wappen und um Bezahlung^'selbige». Ii. (S. u. Lauis.) I, Zi». (S. u. Baden.) i»? «». (S. u. Thurgau.) z». (S. u. Baden.)
Verhandlungen der katholischen Orte.
«I> (VII katholische Orte.) Der Nuntius führt in einem Vortrage den katholischen Orten FolgendesZU Gemüthe: 1) sollen sich dieselben den guten Eifer von Schwhz wohl empfohlen sein lassen und nichtgestatten, daß nach Uznach ein lutherischer Vogt geschickt werde; sodann 2) möchten sich die Orte den Streit