April 1624.
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„Es soll auch alles anders, was in dieser ganzen gewährten Handlung verlaufen und vergangen mitscharfen, ehrverletzlichcu Worten und Reden, es treffe gleich Obrigkeiten als sonderbare Personen an, auchgänzlich aufgehoben, verziehen, todt und ab sein und nun fürohin beide Theile einander als Glieder einesLeibes wohl meinen und verstehn, gute wahre Freunde und Gönner sein und dieser verloffenen Sache ein-ander zu Ungutem nicht gedenken noch äscrn."
id. Neben andern Beschwerden und Wünschen bringt der Nuntius auch den vor, daß die geistliche unddie weltliche Jurisdiction gehörig abgegrenzt werden möchte; zugleich bietet er seine Dienste zur BeilegungZugerstreites an. Diese Abgrenzung wird zwar für zweckmäßig angesehen, aber den Herren undDbern anheimgestellt, das Anerbieten der Dienste in Betreff des Zugerstreites verdankt. (S. auch u. Lauis.),Du Mesnil, französischer Agent, übergiebt ein Schreiben des Ambassadors Miron und spricht sein Wohlgefallenüber die Bemühungen der Gesandten zur Beilegung des Zugerstreites aus; er rühmt zugleich den großenElfer seines Königs für die Förderung der katholischen Religion und die Ausrottung der Ketzereien in seinem^iche. Als Beweis der königlichen Affection zu der Eidgenossenschaft führt er an, daß derselbe etliche vornehmedunster, welche der Eidgenossenschaft nicht geneigt gewesen seien, abgesetzt und an deren Stelle andere derEidgenossenschaft günstige gewählt habe. Du Mesnil hat den Auftrag, den Orten die Victualien und namentlichfranzösische Meersalz, das sehr gute Qualitäten besitze, anzubieten und sich dafür in Unterhandlungen^zulassen, ferner anzuzeigen, daß Miron als Ambassador für die Eidgenossenschaft und die Bünde bestätigtworden sei. Die Beweise dieser Affection werden verdankt und dein König geantwortet, daß man die Ein-führung und den Verkauf dieses Salzes in den Orten gestatten wolle, wie eine freie Kaufmannswaare,ohne daß die Orte eine Verpflichtung und Verbindlichkeit eingehen. Neben dieser gemeinsamenAntwort soll auch ein jedes Ort fiir sich eine solche abgehen lassen. «I. In Beziehung auf den Streittischen Bern und Freiburg sprechen sich die Gesandten dahin aus, daß es erwünscht gewesen wäre, wenn^ Sätze, welche in dieser Sache bereits gehandelt haben, noch vor der Jahrrechnung zu Baden zusammen-treten wären. Da dicß aber nicht geschehen kann, wird beschlossen, Zürich zu ersuchen, Bern ernstlich zutncchnen, daß es auf diese Jahrrechnung seine Gesandten mit vollkommener Instruction versehen solle.
(S. u. Mendris.) t. (S. u. Luggarus.) xx- Mit Befriedigung werden die Berichte von Oberst Hässi""d Landammann Reding angehört über ihre Bemühungen „zu Erhaltung der extravrdinäri Mittel zu den^Mösstschm Zahlungen". Sie werden ersucht, ferner noch ihr Bestes zu thun. Ueberdicß wird auch demHerrn vou Vassompierrc fiir seine „Gutwilligkeit" gedankt und werden ihm die Angelegenheiten der Orteferner in Gnaden anempfohlen. I». (S. u. SarganS.) 5. Da nach einem Schreiben der Regierung zuElsheim die eidgenössischen Münzen nicht angenommen werden und zu besorgen ist, daß die Masse derselbenden Orten zu sehr anwachse, so wird fiir zweckmäßig erachtet, zu verbieten, daß silbcrreichcs Geld inTiegel komme, und etliche Monate in den Orten nur Schillinge, Angstcr und Rappen münzen zualsdann solle man von Halbjahr zu Halbjahr das Münzen in den Orten der Reihe nach umgehen^>>M. Forner wird fiir zweckmäßig erachtet, durch ein Schreiben an die Regierung zu Ensisheim von der-f^ben die Probe ihrer kleinen Münze zu begehren und zu fragen, wie groß der Lohn des Münzmeisters sei,""d ihr anzubieten, daß man sich im Schrot mit ihr conformieren wolle. Bei diesem Anlaß beklagen sichBünde, daß die Stadt Lucern die Dublone nicht zu gleichem Preis wie sie annehme, was denR"'Pel an groben Münzen bei, ihnen zur Folge habe. It. 1) Es wird ein Schreiben von Karl Emanuel^fctti verlesen, betreffend den Tod seines Bruders, des Ambassadors Hieronymus Casati. Es wird ihm