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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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März und April 1624.

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2) Er bittet, dein Landvogt zu Sargans zu befehlen, dein Gotteshaus zu Pfäfcrs Hand zu bieten zuEroberung"seiner Gerechtigkeiten, den Bischof zu Chur für empfohlen zu halten, die Güter der Gotteshäuser zu Wallen-stadt und Biels wieder zuerobern" und entweder dem Gotteshaus zu Wesen einzuverleiben und daselbstM rechtes reformiertes Gotteshaus geistlicher Frauen einzurichten oder aber für den Bau eines Capuciner-klosters zu verwenden. 3) Er bittet auch darum, dem Landvogt zu Lauis nochmals zu befehlen, alles ProcediercnWider den zu Como verhafteten Priester und Chorherrn von Agno der geistlichen Obrigkeit zu überlassen.4) Weiter läßt der Nuntius sich vernehmen, daß er auf nächster Jahrrechnung zu Baden vor den katholischenOrten erscheinen und sie crmahnen werde, sich mit der geistlichen Obrigkeit in Betreff der Jurisdiction überdw geistlichen Personen zu vereinbaren. 5) Endlich bittet er auch, den Streit der Stadt Zug mit dein äußernAmte zu vermitteln. Mai: verdankt den gebrachten Gruß dcmttthigst und bewilligt die gewünschten Schrei-en, das Begehren wegen der geistlichen Jurisdiction nimmt man in den Abschied. «. Die Gesandten deräußern Gemeinden des Ortes Zug bitten, daß man die Zusammenkunft wegen ihres Streites mit der Stadt^ug beschleunigen möchte, um weitere Ilngelegenheiten zu verhüten. Die Zusammenkunft wird auf SonntagOnasimvdo in die Stadt Zug angesetzt. «I. Schwhz berichtet, was ihm von dein Cardinal Bvrromeo^'gegnet sei, nämlich daß ihm die Freiplätze im eidgenössischen Collegium zu Mailand wegen des StreitesZwischen Albvgasio und Gandria abgeschlagen worden seien. Es wird für gut befunden, daß jedes Ortäuf nächste allgemeine Zusammenkunft Befehl gebe, etliche Gesandte zu Beilegung dieses Streites abzuordnen.

' Die Namen der Gesandten ans dem Schwyzcrcecinplar.

TIA.

Konferenz von Lucern, Uri, Schwyz, Nnterwalden, Frciburg, Eolotlmrn und Appenzell-

Jimerrhoden.

Zug. 1«24, 15. bis 1Z!. April.

LaudcöarchU' Schwyz.

Gesandte: Lucern. Walthart Amrhhn, Ritter, Schultheiß und Stadtfähnrich; Heinrich Clvos, Ritter,Alt-Schnlthciß und Venner. Uri. Hans Jakob Tanner, Ritter, Landammann; Hans Heinrich Zum Brunnen,Alt-Landammann. Schwhz. Johann Sebastian Abhberg, Landammann; Gilg Frischherz, Alt-Landammann.Anterwalden. Peter Jmfeld, Landammann, von Obwalden; Johann Lussi, Landammann und Panner-^rr, von Nidwalden. Freiburg. Johann Reiff, Bürgermeister und des Raths. Svlvthurn. VictorHafner, Stadtschreiber. Appenzell-Jn»errhoden. Konrad Schiegg, Landammann.

Diese Konferenz wird zur Beilegung des Streites zwischen den drei äußern Gemeinden oder demäußern Amte und der Stadt Zug wegen des Beisitzes auf der Jahrrechnung zusammcnberufcn, zz. Dieäußern Gemeinden dringen darauf, daß ihre Gesandten in den ungeraden Jahren auf der Jahrrechnungallein« und ohne einen Gesandten der Stadt den Sitz haben sollen und beziehen sich auf den im Libell von1604 enthaltenen Spruch, auf die bisherige Uebung und die ihnen zur Erläuterung ertheilten Ortstimmen;

von der Stadt hingegen berufen sich ebenfalls auf Ortstimmen, welche ihnen gestatten, ihren Gesandtenäuch in den ungeraden Jahren auf der Jahrrechnung zu Baden sitzen zn lassenmit einer gewissen Cvn-ditwu". Während die Ausschüsse der äußern Gemeinden behaupten, daß die Ortstimmen der Stadt durchspäter ihnen ertheilten entkräftet werden, daß Ammann Znrlauben sich den Beisitz selber angemaßt habe.