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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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November 1623.

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1633 zu St. Julien errichteten Vertrag vermittelt haben, iutercediereu, damit es der Beschwerlichkeitenentledigt werde, welche ihm zuwider dem Tractat von Savohen widerfahren. 3) Es wird Basel anhcimgestellt,denen von Glarus zu schreiben, ob cS ihnen beliebe, daß wegen dieses Geschäftes eine Zusammenkunst derfünf Orte nach Solothurn angesetzt werde, da man bei solcher Gelegenheit auch den französischen Ambassadorgebrauchen könne, weil die Krone Frankreich sich der Stadt Genf bisher auch zu Gutem angenommen habe,oder aber eine Form der begehrten Jnterccssivn schriftlich zu verfassen und denen von Glarns zu überschicken.

Auf freundliches Ersuchen berichten die Gesandten Berns, wie es sich mit dem zwischen ihm und Frciburgwaltenden Streit verhalte. ' Ilm fernere Ungelegenheit zu verhüten, wird Bern gebeten, eine Vergleichungwit Freiburg, ohne daß andere Orte sich ins Mittel legen, an die Hand zu nehmen. «I. Bei diesengefährlichen Läufen und den spanischen Durchzügen erklärt man sich in der Herreil und Obern Namenuvchmals dahin, zu Schirm und Erhaltung der Freiheit des Vaterlandes lind der evangelischen Religion"" Fall der Nvth vermittelst göttlicher Gnaden Leib, Gut und Blut getreulich zusammenzusetzen, v. 1) Bernbeklagt sich darüber, daß den österreichischen Unterthaneu bei hoher Strafe verboten worden sei, seinen^"tcrthanen zu Brugg und in selbiger Gegend R'vße, Vieh oder Früchte zu verkaufen. Basel beklagt sich,^ß ihm trotz allem Anhalten aus den österreichischen Landen auch keine Früchte zukommen; eine ähnlicheKlage bringt auch Schaffhausen vor. In Folge dessen soll Zürich Lucern um Bewilligung eines gemeinsamenSchreibens an den Erzherzog Leopold angehen. Willigt Lucern in das Schreiben ein, so soll alsdann einschriftliches Ansuchen um freien Kauf und um Vcrabfolguug der Victualieu und Cvmmercien vermöge derReinigung in gemeinsamem Namen ausgefertigt werden. Willigt Lucern nicht ein, so soll im Namen derbwr evangelischen Städte geschrieben werden, welche als die nächsten Nachbarn solches am meisten empfinden.^ Bern beschwert sich, daß Basel den Unterthaneu Berns den freien Kauf der Früchte sperre. Basel^schuldigt sich damit, das Verbot sei allgemein, bis man der Obrigkeit zu Basel ihre Zinsen und Schulden^richtet habe. 3) Bern wird von Zürich ersucht, den freien Kauf und die Zufuhr der Früchte aus dem^nrgau und selbiger Gegend ihm auch weiter ungehindert zu gestatten, s". In Folge der schriftlichen^upplication des Andreas Paravieini zu Erledigung seines bei der Inquisition zu Mailand verhaftetenLohnes Plinius, gewesenen Predigers zu Vicvsopran im Bergell, werden JntercessiouSschreiben an Lucernn»d den spanischen Ambassador daselbst bewilligt.

SOZö.

Konferenz der VII katholischen Orte.

Lucer,». 1623, 23. bis 25. Novcmbör.

Staatsarchiv Luccr». Alijch. So anno l6SZ und UM. Bd. XV. toi. S2.

Gesandte: (Nicht angegeben.)

N. Diese Zusammenkunft findet vornehmlich zur Erörterung der Frage statt, ob man die mehrmals^fprochme Gesandtschaft au den König von Frankreich wolle abgehen lassen. Junker Vigier giebt im^>ncn des Ambassadors Mirou den guten Willen des Königs zu erkennen und ersucht nochmals um die^'tätigung des Traetats von Madrid. Er beruft sich auf das Schreiben deS Ambassadors und berichtet,Mi derselbe den Tresorier nach Lyon abgefertigt habe, um eine Fuhr Geld für die Obrigkeiten abzuholen.