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November 1623.
als die zunächst angrenzenden abgesehen sei. Nochmals entschließt man sich, im Fall eines Angriffeseinander redlich beiznspringen und alle mögliche Hülfe zu leisten. «I. Nachdem der Kaiser an die vierevangelischen Städte geschrieben hat, sie möchten in keine neuen Bündnisse eintreten, welche der Erbeinigungzum Nachtheil gereichen, wird ein Antwortschreiben entworfen, weil die papistischen Orte ihre Antwortbereits gegeben haben und der Kaiser die Nichtbeantwortung von Seite der evangelischen zum Verdrußaufnehmen könnte, v. Gegen die Besiegelnng des zu Baden ergangenen Spruches in dem Glarner Landspundurch die Gesandten der zwölf Orte trägt man Bedenken, weil die Sätze von nur sechs Orten den Vertruggemacht haben, und der 1564 bei dem damaligen Glarnerspan errichtete Brief auch nur unter der SchirlHerren Namen und Siegel errichtet worden ist. Die Sache wird bis auf die nächste Zusammenkunft iuAarau eingestellt, t. Dasselbe geschieht in Bezug auf die Beschwerde Genfs gegen Savohen und Bafelswegen gänzlich gesperrter Frnchtznfnhr von den österreichischen Landen her.
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Conferenz der IV evangelischen Städte.
Aarau. t«23, 7. November (28. Oetober a. K.).
Ttaatöarchiv Zürich. Kost. XII. IN. iol. Z68.
Gesandte: Zürich. Salomen Hirzcl, Statthalter; sHans Heinrichs Wirz, Stadtschreibcr. Berw(Franz Ludwigs von Erlach, Herr zu Spiez; (Franz?j Güder, Landvogt, beide des Raths. Basel. Hu»sLukas Jsclin, Zengherr; Hans Rudolf Fäsch, beide des Raths. Schafshansen. (Nochuss Goßweilcr,Bürgermeister.
!». 1) Man beräth sich über das jüngst zu Baden gemachte Project einer Erklärung, betreffend den östcr-reichischen Festnngsban auf der Steig. Bern erklärt, sein Bündniß mit den drei Bünden, darunter devZehngcrichtenbnnd auch begriffen sei, bestehe noch in voller Kraft; ohne Verletzung der Ehre dürfe man eine»'solchen Bündniß nicht widersprechen. Auch die Vereinigung der Krone Frankreich mit den III Bünde»bestehe noch immer. Durch „Entschlagnng der Prätigauer" werde der König von Frankreich beleidigt unddie Sachen könnten mittlerweile nicht wieder in den alten Stand gebracht werden. Auf Gefallen de>-'Obrigkeiten hin wird als rathsam erachtet, sich so „unvergreifenlich" als möglich zu erklären und cinf»^bei der Erbeinignng und deren festen Beobachtung zu verbleiben und einen Generalpardon und d>eFreistellung der Religion im Prütigan zu befürworten. Ist das Hans Oesterreich mit dieser Erklär»»'!nicht zufrieden, so wird man sich dann auch bei dem französischen Ambassador darüber Raths erhole»'Falls der Festnngsban seinen Fortgang nehmen sollte, so ist beförderlich^ eine allgemeine Tagleistnng auszwschreiben und inzwischen auch eine Cvnfercnz nach Aarau zu berufen. 2) Die Beantwortung des kaiserliche»Schreibens wird mit etwas geänderten Worten und verkürztem Schluß gutgeheißen. l<». 1) Bern trägt Bedenke»,den Ausspruch, betreffend den Glarner Landspan zu besiegeln, da seine Herren und Obern besonders wege»der „Reiszügen" nicht gänzlich einwilligen können. Weil die Sache nicht mehr zu ändern ist, wird Ber»durch die drei Städte ersucht, zu Vermeidung sernern Widerwillens in die Besiegelnng einzuwilligen,entweder einfach, wie die übrigen Orte, oder mit dem Begehren, daß seine Protestation dnrch den La»d"schreiben zu Baden dem Abschied auch einverleibt werde. 2) Genf wünscht, daß die fünf Orte, welche de»