350 Juni und Juli 1023.
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Johann Symeon de Florin, Landrichter des obern Ich Jöri Gambser, Bürgermeister der Stadt Chur.Bundes.
Von Seite des obern grauen und des Gotteshausbundes sammt der Herrschaft Maycnfeld wurde dieRatificationsurkunde den 22. Juni 1623 ausgestellt.
Zu «'). Die sechs katholischen Orte nebst Appenzell-Jnnerrhoden, vom Könige noch besonders «meine Erklärung angegangen, geben in einem Schreiben vom 8. Juli eine abschlägige Antwort. (StaatsarchivZürich: Acta der katholischen Orte. Eost. XI. 139.)
SSI.
Conferenz der IV evangelischen Städte.
Baden. I«S3, 23. Juni (15. a. K.).
Staatsarchiv Zürich. <Z«st. XII. IU. kol. ZIS.
Gesandte: Zürich. Johann Rudolf Nahn, Bürgermeister; Hans Ulrich Wolf, Seckelmeistcr. Bern-Franz Ludwig von Erlach, Herr zu Spiez; Marquard Zehender, beide des Raths. Basel. Hans LukasJsclin, der Jüngere, bei St. Martin, Zeugherr: Hans Rudolf Fäsch, beide des Raths. Schaffhausen-Hans Heinrich Schwartz, 3. V. D., Burgermeister; Hans Konrad Pepcr, Statthalter und Pannerherr.
Zürich hat diese Zusammenkunft angesetzt, um sich vertraulich zu unterreden, wie man bei den derma-ligen „geschwinden und gefährlichen" Läufen einander im Nothfall beibringen könne, und über ein gemeinsamesevangelisches Defensionalwcrk zu Nathe zu gehen. Nachdem man allerhand eingelangte Zeitungen angehört undvon der Lage der Sachen auf Seite der „Widerwärtigen" Kenntniß erhalten hat, vereinigen sich die Gesandte"auf folgende Punkte: Jede Stadt soll Anstalten treffen, daß ihre Städte und Länder an den GrenzenPlötzlichen Uebcrfall, soweit als möglich, geschirmt und daß überdies) die Ihrigen für alle Nvthfällc in Bereit'schaft seien. Wird das eine oder das andere Ort, von wem es immer wäre, feindlich angegriffen,
Gott der Herr mit Gnaden abwenden wolle, so sollen die andern dem angefochtenen Orte auf die erste Mah"""smit allen Mitteln, welche sie der eigenen Gefahren halber entbehren können, mit Volk, Geld, Muniti""und Proviant nach jedes Ortes Gelegenheit in allen aufrichtigen Treuen und nach dem Beispiel der froM"""'Altvordern beibringen. Sie sollen nicht allein nach Ausweis der Bündnisse, sondern darüber hinausnoch weiter tröstliche Hand bieten. Kein Ort soll einen Frieden oder Vergleich schließen, ohne daß die ander"in denselben mit eingeschlossen werden, weil die vier Städte so viel als ein Stand und ein Leib sindnicht allein durch Bündnisse, sondern auch durch die wahre Religion, um deren willen sie vornehm^angefochten werden, mit einander verbunden sind. Dazu bieten sich die Gesandten im Namen ihrer He"'^und Obern an und erklären, daß sie sich von ihrer Religion, ihrer Freiheit, ihrem Land und ihren Leu""nicht verdrängen lassen, sondern an deren Aufrechterhaltung Leib, Gut und Blut setzen werden. ^evangelischen Glarner, Appenzell sA. Rh.) und die Stadt Sr. Gallen wird man ersuchen, das Ihrige im Fall ^Roth auch zu thun. Weil zu besorgen ist, daß der Angriff unter dem Schein der Religion geschehe"ein Neligiouskrieg daraus gemacht werden möchte, so dürfte es passend sein, die papistischen Orte nochm"''