Juni, bis Juli 1623.
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werden solle, Ihrer Hochfürstl. Durchlaucht zu sonderem nachbarlichein und wohlmcinlichem Gefallen unddaraus verhoffter Erhaltung beständigen, friedlichen, ruhigen Wachsens und Wohlstands vergönnt und zuge-lassen sein solle, an gesagtem Ort etwas Fortification aufzurichten, da hingegen die nächst hcrnachfolgcndcnKonditionen gutgeheißen und observiert werden. Benanntlichcn und fürs Erste, daß kein solch großer undbeschwerlicher Bau zugerichtet werde, welcher bei Andern besorgliches Nachdenken und dieses nachziehenkönnte, daß dazu auch eine starke Anzahl Volks erforderte, von demselben aber den benachbarten Bundes-genossen so viel mehr und beschwerlicherer Ueberdrang verursacht oder zugefügt würde.
Zum Andern, daß es desselben Beisatz und Gebäu halber keinen andern Verstand habe, als mit jetztnochmals allhier zu Chur und Meyenfeld vorhandener Besatzung in den Lindauischen Tractationen und Ver-trägen abgeredet und verglichen worden.
Drittens, daß sobald solcher Bau so viel in der Difcsa sein wird, daß sich der Zusatz daselbst erhaltenwöge, alsdann sollen die Besatzungen an diesen beiden Orten, als zu Chur und Meyenfeld, unverlangtallerdings ab- und dahin geführt werden, mit dem in der Herrschaft Nazttns aber vorhandenem BattavilischcnRegiment so lang nicht zugewartet, sondern da zu Mailand der fürdcrlichc Schluß nicht zu erlangen, dieAbführung durch Ihre Hochfürstl. Durchlaucht selbst gnädigst vertröstermaßen unfehlbar vorgenommenwerden solle.
Zum Vierten, oft höchsternannte Ihre Hochfürstl. Durchlaucht auch dahin zu erbitten, daß sie ihr beliebenlassen wolle, wenn sie den Bau und dessen Form endlich stabiliert, denselben mit etwo von jemandenvertrauten durch beide Bünde dazu Abgeordneten in bestem Vertrauen communicicren zu lassen.
Zum Fünften, weil die Stadt Meyenfeld ihres Walds selbst hochnothwcndig und desselben keineswegslvcgen Wicdercrbauung und Erbesserung des Ihrigen entbehren könne, und Ihr Hochfürstl. Durchlaucht nichtweit von der Steig selbst eigene Waldungen haben, lange ihr untcrthänigstes Anhalten dieselben zu befreien,bcsscn sie unvcrwcigerlicher Willfahrung hoffend sind, sowohl auch weil sie mit Fuhren nicht genugsam alleinM Verrichtung ihrer eigenen Gcbäue, Rheinwuhren und anderwärts versehen, sie gleiche dringliche Bitte umgnädige Erlassung anivenden; auch solle dieses Gebäu gemeinen Landen au Fuhr und Andern: ohne Beschwerdeund Unkosten verrichtet werden.
Zum Sechsten, daß durch solches weder gemeiner Bünde oder der Herrschaft Meyenfeld Freiheit undGerechtigkeit präjudicicrt, noch auch an solchem Ort der freie Handel und Wandel außer öffentlichen Kricgsläufcnuu geringsten nicht gesperrt, weniger einiger Mensch aufgehalten, mit Paßzeddeln oder sonst belästigt, ja sogar "Vicht angetastet noch gercchtfertiget, und in dem Fall von den Gütern allda liegender Höfe etwas gebrauchtworden müßte, oder auch den übrigen an ihren Früchten Schaden zugefügt würde, deßwegcn allerseits gebüh-render Abtrag geschehen solle. Allermaßcn solch alles nach endlich erfolgter Ratification beiderseits genugsamlichversichert, damit keine Zeit verloren und alles dahin incaminiert werden kann, damit der dadurch gesuchtevnd gehoffte gute Effect des allgemeinen Friedens, gute Ruhe und Nachbarschaft in dem Werk erscheinevud langwieriger Bestand continuierc.
Und dessen zu wahrer Urkund haben mehrermcltc Erzfürstl. Herren Commissaricn, auch die regierendenH^ren Häupter beider Bünde für sich und den Lobl. obcrn grauen und Gotteshausbund, auch der HerrschaftMeyenfeld, deren ein jeder sein eigen Pettschaft auf diesen Brief, deren zwei gleichlautend gemacht und jedemThcil einer gegeben worden, auch sich mit eigener Hand unterschrieben. So bcschchcn und beschlossen inber Stadt Chur den siebenten Tag Juni neuen, und achtundzwanzigsten Tag Mai alten Kalenders desablaufenden Scchszehnhundcrtzwciundzwanzigstcn Jahres.
O. 8. I.. 8.
^tredelc von Mvntani. Leo Marquardt Schiller von Hcrdcrn.