Februar 1623.
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S7Ä.
Münzcvnserenz.
Zürich. 1323, 3. Februar (27. Januar a. K.).
Staatsarchiv Luccr». Mich. So anno 102Z und 16St. Bd. XV. kol. 2.
Gesandte: Zürich. Salomon Hirzcl, Statthalter; Hans Ulrich Wvlf, Scckelineister; Hans UlrichStampfer, Wardein; Hans Schcuchzer, Hans Jakob Bodmer, beide Niiinzmeister. Bern. (Niemand).Lucern. Joachim Hartmann, Adam Claus. Uri. Hauptmann Püntiner. Zug. (Niemand). Bern und3ug entschuldigen ihr Ausbleiben.
1) Das Münzen der ganzen und halben Dickpfcnninge soll noch weiter eingestellt sein. 2) Bezüglich Gehaltund Schrot der Neichsthaler, Batzen und Schillinge soll es bei dem verbleiben, was unlängst auf der^gsatzung zu Baden ausgemacht worden ist. 3) In Beziehung auf die Belohnung der Münzmeister ist manAnsicht, daß dieselbe etwas zu hoch sei, uud daß dadurch zum Vermünzen des guten groben Geldes^sto »lehr Veranlassung gegeben werde. 4) Jedes Ort soll dafür sorgen, daß dem schädlichen Aufwechsel und«n Einschmelzen der guten Sorten gewehrt werde. 5) Uri trägt darauf an, das Verführen uud SchmelzenM' Genueser Silberdublvnen, Ducatonen und dergleichen silberreichen Sorten bei Strafe an Leib und GutZu verbieten. 6) Schließlich vereinigt man sich auf Gefallen der Obrigkeiten hin über nachfolgende Valvation^ Gvldsortcn: Spanische Dublonen 4 g. Gld. 40 g. Kreuzer, einfache derselben, Sonnenkronen, Kreuz-»caten 2 Gld. 20 Kreuzer. Doppelte wälsche Kronen 4 Gld. 30 Kr., einfache oder Pistvletkronen 2 Gld.^ Kr. Ducaten und Zechiu 2 Gld. 36 Kr. Goldguldeu 1 Gld. 48 Kr. Der silbernen Münzen halberman es bei dem ergangenen Abruf verbleiben.
S74.
Münzcvnferenz von Freiburg und Solothurn.
Freiburg. 1323, 3. Februar.
KantoiiSarchib Freiburg. RathSprotvrvN vom 7. und g. F-brnar.
^ Den V.Februar ordnet der Rath von Freiburg (Jakob) Bumaun, (Franz) von Affry, Peter Reiff und den Wardein' um mit den Deputierten von Solothurn zu conferierenz sie erhalten den Auftrag, dafür zu stimmen, daß"sm die Handmunzc nicht schwächen, sondern bei der starken Probe bleiben solle. Im September 1622 waren' e Orte übereingekommen (der Abschied hat sich nicht vorgefunden), daß die reformierten Batzen ü Loth fein^ M und aus der Mark 82 Stück geprägt und demnach die Kreuzer und Vierer gemacht werden sollten, so daßAiünzmcistcr für seine Unkosten, für Abgang und Lohn sieben Batzen bleiben. Solothurn ist nun davon.fangen und hat seine Batzen nur zu 4'/- Loth fein geprägt. Bei der Verhandlung darüber macht Solothurnanheischig, daß es sich um ein Quintlcin nähern wolle. Frciburg ist entschlossen, bei der frtthern Proportion^ ^ andern Batzen, welche nicht auf diesen Fuß geschlagen sind, nicht anzunehmen. — Der Abschied^ vorgefunden. (Heinrich Lambergcr, Gesandter auf der Confcrenz zu Lucern, berichtet in seiner
atwn von dieser Confcrenz, daß der Gesandte von Solothurn ihm angezeigt habe, seine Herren hätten sich, Üvssen, die Batzen fünflothig zu münzen und auf die Mark nicht mehr als 80 „Stuck zu stücklcn". Raths-PMvkoll vom 13. März.)
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