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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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Februar 1623.

SV5.

Couferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden.

Brunnen. 1323, t0. Februar.

Landeöarchiv Nidwalden. Protokoll der Räthen und der Landlcmhen. Dd. 8. S. 1V.

Der Abschie.d hat sich nicht vorgefunden. Gegenstand der Verhandlung: Eine nach Solothurn auszuschreibendeCouferenz, betreffend die Streitigkeit Lucerns mit den drei Orten wegen des von Lucern geforderten Zolls an derZinnen. Gesandter von Nidwalden war Johannes Lussi, Landaminann.

SV«.

Couferenz der IV evangelischen Städte.

Aaran. 1K23, 17. Februar (7. a. K ).

Staatsarchiv Zürich. Vvst. XII. III. kol. 2gt,

Gesandte: Zürich. Hans Ulrich Wolf, Seckelmeister; Hans Heinrich Wirz, Stadtschrciber. Bern-Franz Ludwig von Erlach, Herr zu Spiez-, Marqnard Zehender, beide des Raths. Basel. Hans RudolfFäsch, des Raths. Schaffhausen. Hans Konrad Peher, Statthalter.

n. Die Abgesandten des Misoxerthales berichten mündlich über die neue Ansprache des mailändischenGrafen Trivnlzio an gedachtes Thal. Der Ambassador Miron zu Solothurn habe ihnen versprochen, darüberan den Konig zu schreiben, und sie vertröstet, daß derselbe sie nicht verlassen werde, falls sie das Jhr^auch thnn und standhaft bleiben würden. Die Abgesandten bitten um Rath und Hülfe zur Erhaltung derFreiheit und Sicherheit ihres Vaterlandes. Zürich und Bern lassen es bei den Erklärungen verbleiben,welche ihre Herren und Obern den Abgesandten aus dem Misox bereits gegeben haben, nämlich daß sie denselbengegenüber alles das thun wollen, was getreuen, redlichen Bundesgenossen zustehe. Basel und Schaffhansen,obgleich mit den Bünden nicht besonders verbündet, wollen sich so verhalten, wie es die Sicherheit und dn'Ruhe des Vaterlandes erheischt. Den Abgesandten solle zugesprochen werden, bei den fünf Orten nochmalsernstlich darum anzuhalten, daß dieselben als nächste und am meisten interessierte Nachbarn, auchSpanien und Mailand verbündet, sich der Sache annehmen möchten. Den Abgesandten wird dieß augozo"^und sie zugleich zu wachsamer Sorgfalt und Einigkeit ermahnt. Bei den Orten sollen sie auch darum anhalte,daß dieselben in ihren wälschen Vogtcien keinem fremden Kriegsvolk ihnen zum Nachtheil den D»n'l)p^gestatten. Es wird Zürich anheimgcstellt, wegen dieses Geschäftes von sich aus eine gcmeineidgeubssif^'Tagleistung auszuschreiben oder die fünf Orte von dem Begehren der Gesandten aus Misox durch SclZ'^ben in Keuntniß zu setzen und bei diesem Anlaß dieselben auf die Pvthwcndigkeit einer gemeinsamen ZusaiwM'Mkunft in Baden aufmerksam zu machen. I». Zürich berichtet, daß die evangelischen Landleute zu Glw'ussich für den Spruch der Sätze von Zürich erklärt haben. Ihrem Wunsche gemäß sei Lucern hievou bc»a^richtigt und bis auf eine gemeineidgeuössische Couferenz und fernere gütliche Unterhandlung in dieser