Januar 1623.
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den König um einen Entscheid in Betreff des Anbringcns der letztjährigen Gesandtschaft bitten und ihm dieSache der Bündner angelegentlich empfehlen, was am besten durch eine Botschaft ausgeführt werde. DichWrde namentlich den Ncligionsverwandtcn in den Bünden zu Gute kommen, während, wenn keine Botschaft^geschickt würde, der König es leicht übel nehmen und, wenn durch jene Liguc etwas Gutes zu Standekomme, die evangelischen Orte, falls sie sich ganz ruhig verhalten, leicht in keinen Friedeil eingeschlossen^rden könnten. Die evangelischen Orte hätten im Fall der Noth von ihren Mitcidgcnossen der papistischenReligion wenig Hülfe zu erwarten, da dieselben Spanien und Oesterreich so sehr zugethau seien; dchhalbMüsse mail sich anderswo unlsehen und einen Rücken suchen. Durch diese Botschaft solle nichts verhandelt,Mildern dasjenige, was der König etwa verlangen sollte, ack roksronckum genommen werden. Zürich hält aus"Mnchcrlei Ursachen die Absendung einer Botschaft für sehr bedenklich. Man könnte nichts anderes vorbringen,als was der Köllig bereits wisse, und da es sonst schon in dessen Interesse liege, die Bünde in ilzrcn vorigenStand zu setzen, so werde er es von sich aus thun; Oesterreich, das an Zürich, Basel und ^chaffhauseng^nze, könnte 'dadurch nur noch »lehr gereizt werden. Abgesehen davon, daß die Bünde kein BegehrenRr Art gestellt hätten, so könnte der Köllig, wenn er vernehme, daß dieselben auch auf den Vertrag vonMadrid verzichtet hätten, leicht andern Sinnes werden und könnte den evangelischen Orteil in FolgeReser Gesandtschaft leicht etwas zugemuthct werden, welchem nachzukommen Bedenken erregen möchte, weckMan dadurch leicht in die Stellung einer Partei Spanien und Oesterreich gegenüber geratheil und dadurch'a große Gefahr kommen könnte. Falls man sich über ein Schreiben an den König vergleiche, so habeUlrich nichts dagegen. Glarus, Basel und Schaffhausen nehmen die Sache aä i-ökersnäuin. Jedes Ortloll sein Gutachten mit nächster Gelegenheit Zürich »littheilen. I». Der Gesandte von GlaruS berichtet imRmnen seiner Herren und Obern von der evangelischen Religion, daß der Sprnch, den die EhrensätzeStadt Lucern in dem Landspan gethan, ihnen höchst beschwerlich falle, weil derselbe fast in alleilPunkten ihrem Landbuch, ihren alten Freiheiteil und Verträgen widerstreite. Dem Ausspruch der Ehrcn-^ von Zürich wollen die evangelischen Glarner sich unterwerfen; sie bitten um eidgenösischen Rath, zumal^ die swben papistischen Orte jüngst wegen Annahme des Spruches der Sätze von Luccrn ein scharfesschreiben geschickt hätten, und weil verlaute, daß Herr Mirou zu Solothurn sich zum Obmann anerboten^be. Die Gesandteil nehmen dieses Ansuchen in den Abschied und versprechen, den evangelischen Glarnern^ Gutachten ihrer Herren hierüber mit nächster Gelegenheit nützutheilen. Uebrigcns läßt man es beijungst zu Baden dein Landamina.ln Völliger gegebenen Bescheid verbleiben, v. Zürich eröffnet denGesandten Berns, daß man, obgleich seit dem letzten Münzabruf die Batzen der Herren von Bern von den^"terthcmen für volle Währschaft genommen werdeil, doch selbige etlichen Burgern und Metzgern von Zürichfür die halbe Währschaft abnehmen wolle, so daß dieselben beim Ankauf von Vieh und andern SachenSpelten Schadeil leiden. Zürich wünscht, daß dieser beschwerliche Unterschied beseitigt werde und man der^ede, welche jüngst zu Badeu auf der Obrigkeiteil Gefallen hin getroffen worden ist, nachkomme. Well^'"ich für nothwendig erachtet, daß die Wardeine von Zürich, Bern, Lucern und Zug sich zusamnlenthunder Münzen halber sich vergleichen, so wünscht es, daß Bern seinen Wardcin gleichfalls abordne,^her möchte es hierüber Zürich schriftlich seinen Entschluß berichten, damit sodann Zeit und Malstattstimmt und eine Gleichheit im Münzwcsen auf die Dauer herbeigeführt werde.
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