November 1622.
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Zu »'). Dieser Revers lautet also: Wir untcrsignicrtcr Ambassador geloben und versprechen hiemitim Namen der allerchristlichsten Majestät den großmächtigen und hochgcachtcn Herren: Demnach und inAnsehung, daß dieselben auf des Königs Anhalten und damit dem Begehren des Königs in Spanien genugbcschehc, haben den Madrittischcn Tractat sub änw des 25. Aprils im 1621 Jahr approbiert und so vielan ihnen gelegen, auch ihre Verheißung gegeben, daß sie den König in der durch Ihre Königl. Majestätbemeltem König in Spanien gegebene Conditio» belciten wollen, auf daß gesagter Tractat durch die Herrender grauen Bünde laut dem vierten Artikel dcssclbigcn gehalten werde: daß nämlich Ihre Königl. Majestätsich verbinden und obligiercn wird, die katholische Religion im Vcltlin zu versichern und zu handhaben, auchdas Volk selbigen Thals zu schützen und zu schirmen, und daß Ihr Majestät auf das End hin zu Ihr Päpst-lichen Heiligkeit, zu dem König in Spanien und zu allen andern katholischen Ständen stehen und stoßenwerde, damit im Fall auf das künftig, wann der obbcrührtc Tractat vollzogen wird und die Bündncretwas der Religion und gesagtem Tractat zum Nachthcil in gemelten Orten vornehmen und unterstahnwurden, daß alsdann Ihr Kathol. Majestät solches verbessern und wieder stabileren, auch, wo Vonnöthen,Zu gemelten Potentaten und zu den genannten Herren der Orten auf das End hin werde stehn. Im FallMan aber den Gewalt brauchen müßte und ein Aufbruch zu thun erforderlich wäre, daß die Herren vonden Orten durch Ihr Majestät hierum sollten ersucht und berufen werden, so ist Ihr Königl. MajestätWillen und Verstand nicht, daß sie einige Unkosten daran haben sollen, sondern denselben über sich selbstnehmen wolle, inmaßen daß die vorgenannten Herren von den Orten von wegen Verheißung und Mitstimmung (?)im Madrittischen Tractat in einigen Nachthei, Verlust noch Schaden sollen gebracht werden; dann IhrMajestät verstanden ist, sie deren zu entheben und schadlos zu halten in Kraft der gegenwärtigen Revers-dricfen, welche wir versprechen, innerhalb zween Monaten durch Ihr Majestät thun zu bestätigen.
Confercnz von Zürich, Schwyz und Glarus.
Zürich. 1K22, 25. November (15. a. K ).
Ttaatöarchiv Zürich. Kest. XII. Ntl. kol, 275.
Gesandte: Zürich. Hcms Ulrich Wolf, Seckelmcister; Hans Ulrich Bcüller, Alt-Vogt zu Wädeimwyl.^^wyz. Hauptmann Martin Betschart, Statthalter. Glarus. Adam Böniger, Landammann.
Der Gesandte von Glarus beschwert sich, daß die Schisfmeister des Oberwasscrsah^ den Schifflohn^u den Früchten, welche nach Glarus gefertigt werden, ohne obrigkeitliche Bewilligung gesteigelt haben,sie vvn jedem „Nöhrlin" mit Korn fünf gute Batzeil mehr verlangen. Die Schisfmeister entschuldigen^ damit, daß Schiff lind Geschirr und alles Andere, wovon der Mensch leben müsse, in hohem Preis sei.Anfuhren von Kanfmannsgütern und Früchten aus den Bünden, die ihnen viel eingetragen hätten, fehltendwß'nal gänzlich. Sobald die leidige Thenernng aufhöre, seien sie bereit, von der Steigerung des Lohnes^zustehm. In Bezug auf die Nebenfnhren, die stark einreißen, wünschen die Schiffnieister, daß dieselben^stellt werden. Die Gesandten lassen es bei den bestehenden Ordnungen und Verträgen verbleiben, ins-siondere bei dem 1614 zu Zürich errichteten Abschied. Die Gesandten von Zürich und Schwhz wollen""s Gutheißen ihrer Herren und Obern hin den Schisfmeistern die angesetzte Steigerung gestatten unter der
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