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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
Entstehung
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November 1622. 315

Hcmdwcrksleutm, den Wcinführern und Wethen ein Abschlag gemacht werden." Ii. Zug bittet um Fensterund Wappen in sein erneuertes Nathhans, Lucern uiu solche in sein erneuertes Schützeichaus. ». Lucerndegchrt Antwort wegen seines Zolls an der Zinnen.

Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten:

^"dgrasschast Thurga». «1. Art. 2-tS. Kricgssachcn.

^ssch-tft SarganS. v. Art. öS. Klöster.

Die Namen der Gesandten ans dein Schwyzcrcrcmplar.

SGI

Konferenz Volt Uri, Schwyz ultd Nidwaldcn (Apellaztag).

Stans. 1622. 14. bis 18. November.

LandcSarchiv Nidwaldcn.

Gesandte: Uri. Johann Jakob Tanner, Ritter, Statthalter und Landsfähnrich; Johann Bilger von^/^ugeii, des Raths. Schwpz. Bieinrad Schryber, Alt-Statthalter und des Raths; Joseph Gruninger,^ Raths. Nidwalden. Johann Lussi, Ritter, Landammann uitd Panncrhcrr; Melchior Wilderich,'Landammann; Kaspar Leu, Ritter, Statthalter; Philipp Berinettlcr, Seckclmeister; Johann Würsch,^"^^uptmann, alle des Raths.

Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschaftsangclcgcnheiten:

Bcllenz ^ ^ ^

s«s.

Konferenz der IV evangelischen Städte.

Aarau. 1822, 15. November (5. a. K ).

Staatsarchiv Zürich. Söst. XII. III. tdl. 2M.

^ Gesandte: Zürich. Salomon Hirzel, Stalthalter; Hans Ulrich Wolf, Scckelmeister. Bern. GladoH^^Utann, Zengherr; Hans Rudolf Horn. Basel. Hans Lukas Jselin, der Jüngere, bei St. Martin;^ Rudolf Fäsch. Schaffhausen. Hans Konrad Pcher, Statthalter.

^ daströffe" Schreiben verlesen, welches die fünf jüngst zu Lucern versammelten Orte ansichtet haben. Eine Ansicht geht dabin, die Beantwortung für einstweilen einzustellen; eine andere,ez^uuich, ein welches das Schreiben besonders gerichtet ist, dasselbe sollte freundlich beantworten, indemTest/ ^ ^ anerbotenen eidgenössischen Beistand danke und ein gleiches Anerbieten von seiner

^sseii Ueberdiesz könne Zürich sich dahin vernehmen lassen, daß man, obgleich die Orte vermerken

' dcch sie gvr Erörterung der schwebenden eidgenössischen Streitigkeiten keine gemeine Tagleistung besuchen