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October 1622.
SS«.
Conferenz der V katholischen Orte.
Lueern. 1«L2, 14. October.
Staatsarchiv Luccr». Absch. Ss anno 1K1 und 1622. Bd. XIV. kol. 2S7. LandcSarchiv Schwvz.
Gesandte: Lucern. Jakob Sonnenbcrg, Ritter, Schultheiß und Pannerherr; Ludwig Schä^Ritter, Alt-Schultheiß und Stadthauptmann; Heinrich Clovs, Ritter, Venner; Rudolf Pfhffer, RittcbVenner; Heinrich Fleckeusteiu, Ritter, alle des Raths. Uri. Johann Heinrich Zuin Brunnen, Land'ammann; Emanuel Veßler, Ritter, Alt-Landaininann und Pannerherr. Schwhz. Johann Sebasti»»Abhberg, Landammann; Gilg Frischherz, Alt-Landammann. Unterwalden. Johann Jmfcld, Land-ammann, von Obwalden; Johann Lussi, Ritter, Landammann und Pannerherr, von Nidwalden. Z»^'Kaspar Brandenberg, Statthalter; Hans Staub, Seckelmeister und des Raths.
». Zürich hatte von den katholischen Orten eine Erklärung begehrt, wessen sich die evangelischenin Betreff der Hülfleistnng von ihrer Seite zu versehen hätten. Es wird eine solche Erklärung diesernicht für nothwcndig erachter, da sie ans frühern Tagsatznngen darüber schon ihre Erklärung gegeben hätte»'Zürich könne sich „bei derselben wohl veruügcn". Uebrigens seien die katholischen Orte gesinnt, die B»»^'nisse »nd eidgenössischen Verkommnisse treu, redlich und aufrecht zu halten und Leib, Gut und Blut daran Z»setzen jederzeit, wenn ein Ort wider Billigkeit und ohne Ursache sollte angetastet werden, und sofern es niemand»Anlaß dazu gebe. Ferner hält man auch nicht für nothwcndig, eine Tagsatznng zu besuchen, es wäre de»»/daß die noch schwebenden Streitigkeiten erledigt würden. Davon wird Zürich in Kenntniß gesetzt.Gutheißen der Obrigkeiten will man an die evangelischen Glarner eine Rathsbvtschast schicken, mitErmahnung, sie möchten ihre katholischen Mitlandleute nicht also „schüpfen", sondern bei dem von dc»Sätzen gegebenen Rechtsspruch verbleiben. Sollte dieß ohne Erfolg sein, so mögen die Abgeordneten erklär»'daß man die Gesandten ihrer Herren und Obern, wenn die Katholischen der einheimischen Acmter »''nach der Reihenfolge theilhaftig winden, ans Tagen nicht mehr neben sich werde sitzen, auch daß »ia» '»den gemeinen Vogteien, wenn dieselben an sie fallen, die Unterthanen keinem Landvogt werde schw»^- lassen, er sei denn von den Katholischen erwählt. «. Herr Miron ersucht die katholischen Orte noch»'» ^„neben dem König von Frankreich die im Vertrag von Madrid enthaltene Versprechung für die Bündmr Z»thun". sDer Ambassadvr legt ein Cvncept für diese Erklärung beiss — Alan antwortet, daß man sichfür zu „kleinfüg" halte, daß seit dem zu Madrid geschlossenen Tractat viele andere, besonders der Verü»^von Lindau, zu Stande gekommen seien, weßhalb man sich nicht weiter erklären könne.—Man könnte»» ^bei Herrn Casati zu vernehmen suchen, was in Beziehung auf den Tractat von Madrid seines Kb»»^Meinung sei. (S. u. Thnrgan.) «. (S. u. Sargans.) 5. Bei Bern wird nochmals umKornkanf angehalten, weil es nicht möglich sei, daß ein jeder um seines geringen Hausbedarfes ü»die Märkte selbst besuche. A'. Da in Betreff der Taxe der Münzen Unordnung und keine Gleichmäßigbemerkt wird, erachtet man eine Aendernng und einen Abschlag für nothwcndig. Damit aber der g»'» ^Mann dadurch um so weniger beschwert werde, soll die neue Valvation auf Reujahr ins Leben treten, 'sollen die kleinen wie die großen Münzen pro rata abgerufen werden. Diese Ordnung hat wenigste»^ ^die fünf Orte zu gelten, falls Zürich nicht mithalten will. Gleichzeitig soll auch „mit den Gcwerbs- '