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November 1622.
würde», doch hoffe, sie werde» sich »icht zurückziehe», falls »m» es rathsam siude, ci»e gemeine Tagleist>l»Aauszlischreibe», da ma» die a»der» Orte, welche diese Streitigkeit» »icht beriihre», dieselbe» »icht cntgclt^lasseil dürfe. Bis »ach erlangtem Bescheid »lochte es svda»» passend sein, mit Ausschreibung einer gemein^Tagleistllng iiuiezlihaltcu. js». I» Beziehung auf de» Laudspau i» Glarus berichtet Zürich, daß die Sätze vo"Zürich lind Luccr» iil ihrem i»l Februar zu Napperswhl gcthaueu Ausspruch zerfalle» seieil. Es ha»d^sich jetzt darum, sich wegeil etiles Obmanns zu vergleichen. «. Zürich, Basel und Schaffhauseil ersuchen dnGesandte» Berns, ihre Herren und Ober» dahin zu disponiere», daß der langwierigc Streit zwischen Bernund Freiburg vereinbart werde. Bern nimmt dieses Begehreil all rsksrouckum. Zürich wird deßhalb »nNamen der drei Städte ei» Mahnuilgsschreibe» an Bern abgehen lasse». «I. Hans Dietrich Staufach^seßhaft zu Schwpz, hat von den fünf Orteil Stimmen erhalten, daß er auf das Gilt der Landleute vonAußerrhvde», wo er solches in de» gemeine» Herrschafteil cmtreffe, bis zu Befriedigung seiucr KostenansM^Arrest legen dürfe. In Folge dessen hat Staufacher dem Landanlman» Schliß acht mit Wein beladuNSaumrosse durch den Landvogt im Thurgau arrestieren lasse». Ungeachtet der angebotenen Tröfft-ist der Arrest nicht aufgehoben worden. Weil die Sache leicht zu Weitläufigkeiten führen könnte, sv büü'Ndie Abgesandte» von Appenzcll-Außerrhode», Landammann Zellweger uild Melchior Guldi», Alt-Stadtschvo^^zll St. Gallen, daß ma» ihnen mit gutem Rath an die Hand gehe. Es wird für rathsam erachtet,Zürich im Namen der vier Städte au Lucern zll Händen der fünf Orte ein ernstes, freundliches Schreib^ergeheil lasse, worin begehrt werde, daß der Arrest gegen die angebotene Tröstung aufgehoben, mit »»^wohnte» Repressalien innegehalten und diese Rechtshandlung »ach Appenzcll-Außerrhode», wohin sie goh^gewiesen werde; ferner daß ihnen in diesem Schreiben, wenn sie auf ihrer Meinung beharren sollten, svg^/die von Außerrhvden ernannteil Sätze und die Malstatt angezeigt und sie aufgefordert werdeil sollten, ^Gleiches zu thun. Außerrhoden, der Ansicht, daß durch Schreiben wenig allsgerichtet werde, wünscht, ^Zürich im Namen der vier Städte in Außerrhvdens Kosteil eine Gesandtschaft an die fünf Orte schicke. ^diesen Vorschlag willigeil die Gesandten ein. «. Zürich, Basel lind Schaffhansen beschweren sich überMandat, dnrch welches Bern den Viehkauf in seinem Gebiet untersagt hat; sie bitten, daß ihrenthaneil nach altem eidgenössischem Brauch der freie Kauf gestattet werde. Falls die eidgenössischenallster den Jahrmärkten kein Vieh mehr kaufen dürften oder sie dasselbe im vorigeil Preis nachder nenen Münzvrdnung von Bern, durch welche die Münzen um die Hälfte herabgesetzt worden,müßten, sv würde im Bernergebiet gar kein Vieh mehr augekauft werdeil können. Bern erklärt, dashabe blos den Zweck, eingerissener Unordnung, sowie dein Fürkauf zu begegnen. Nach eingelangtemder Amtleute, wie viel Vieh entbehrlich sei, werde es den drei Städten schriftlicheil Bescheid ertheilen-wird gut befunden, daß Zürich im Namen der drei Städte an Bern schreiben und darum anhalten ^ ^daß die Neuerung abgeschafft werde, t. Weil aus den österreichischen Landen keine- Früchte mehrEidgenossenschaft gelasseil werden, so ist man der Ansicht, daß die früher zu Badeil beschlosseilevoll Zürich und Lucern an den Erzherzog Leopold ohne Verzug abgehen sollte, damit der freie KaRInhalt der Erbeinigung wieder gestattet werde, wie von eidgenössischer Seite den österreichischen Untcn ^gegenüber der freie Kauf von Wein, Schmalz und Anderem auch frei sei. A. Die Kosten,
Ort für deil letzten Zusatz in Mülhausen gehabt hat, sollen genau verzeichnet, in eine ordentliche -chnach bäuerischer Währung zusammengestellt und hernach in vier gleiche Theile gethcilt werden.berichtet, daß dasjenige Geld, welches seine Herren und Obern für die andern Städte an die bü»dn^