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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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September 1622.

die begehrte Jnterccssioil ein, kann und will den Abgesandten aber nicht rathen, sondern stellt ihnen die SacheanHeim; zugleich aber ermahnt man sie, mit den Oesterreichern nichts abzuschließen, was dem Bunde mitder Eidgenossenschaft zuwider oder überhaupt nachtheilig wäre. Die Abgesandten sagen dicß zu. Noch andemselben Tage läßt man die Jnterccssion für die acht Gerichte durch einen Ausschuß an die Commissariengelangen und zugleich anhalten, daß man von der Prätcnsivn der landcsfürstlichen Oberhoheit über die zweiGerichte Maycnfeld und Malans gütlich abstehen, auch außerhalb der acht Gerichte weder in den übrigenzwei Bünden noch zu Mapenfeld, Malans und in jener Gegend keine Fvrtificationen errichten, noch Besatzungeneinlegen wolle. Dienstag den 27. (17. a. K.) übergeben die Commissarien ihre Antwort schriftlich. ^ Daman daraus ersieht, daß die Jnterpositivn wenig ersprießlich sei, med daß die Sache auf eine neue Tractationmit den bündnerischen Abgeordneten selbst hinauslaufe, so vcrdeutet man den Commissarien, daß man ßchzu verabschieden gedenke; empfiehlt die vorige Prvpositivn, die Zufuhr der Bictualien betreffend, nochmalsund verbindet damit die Bitte, daß, wenn sie je mit den Bündnern besonders zu verhandeln gedächten, Mden Bünden während der Tractation keine Feindseligkeiten verübt werden möchten. Die Commissarien sagonLetzteres zu; wegen der Zufuhr der Früchte wollen sie sich bei der Herrschaft verwenden. Schließlich sprechesie den Wunsch aus, daß die Verhandlungen in einem Abschied niedergelegt werden möchten. — Die Gesandtenantworten, da die eidgenössische Tractation nunmehr abgeschnitten sei und eine besondere Verhandlung vor-genommen werde, so erachte man alles bisher Verhandelte für unverbindlich und wolle Alles den Obrigkeitenberichten; aus diesem Grunde sei es nicht nothwendig, einen Abschied zu errichten, um so weniger, da manbeiderseits den ganzen Verlauf habe protokollieren lassen. — Die Erklärung der Herren und Obern überdie ganze Verhandlung macht man sich anheischig dem Erzherzog Leopold beförderlichst mitzutheilen.

Anhang zum Abschiede (Protokoll).

Da der spanische ordentliche Ambassador, Graf Hieronymus Casati, vernommen hat, daß man imBegriff sei, abzureisen, erscheint er in der allgemeinen Versammlung und erklärt, wenn man unverrichteterSache abreise, so werde von zwei Dingen eines geschehen: entweder werden die bündnerischen. Abgeordnetensich mit den österreichischen Commissarien in eine dein gemeinen Wesen nachtheilige Tractation einlassen,oder aber es werde das Land, wenn man gar nicht tracticre, mit Kriegsvolk überfüllt werden. Die Gesandtenmöchten daher ihre Bedenken über die österreichischen Vorschläge ihm mittheilen; er wolle alsdann sehe»,ob nicht ein Mehrercs erhältlich sei. — Man stellt hierauf dem Ambassador fünf Artikel zu, über die mansich am meisten beschwert: Erstens, daß man die acht/Gerichte aus ihren alten Verhältnissen herausreißtund ihre Bündnisse sowohl mit den übrigen zwei Blinden, als mit der Krone Frankreich mW den Ortender Eidgenossenschaft gänzlich aufheben und das Corpus gemeiner III Blinde zerreißen wolle; zweitens daßman die angemaßte Prätension der landesflirstlichcn Obrigkeit auch ans Unterengadin, Münstcrthal, Mäht-feld und Malans auszudehnen begehre; drittens daß man Fortificationen erstellen und Besatzungen hinecmlegen wolle, wo es laut der Erbeinigung nicht geschehen dürfe; viertens daß die Freiheit der Religion tden acht Gerichten aufgehoben werden solle; fünftens daß man für den letzten Aufstand keinen Generalpardtertheilen wolle. — Donnerstag den 29. (19. a. K.) werden den Gesandten nach langen Besprechungen ^letzten Artikel von den Commissarien übergeben. Dieselben sind folgenden Inhalts: 1) Erzherzog Lcopowill die acht Gerichte wieder zu Gnaden annehmen, niemand mehr strafen außer den Rädelsführern n»solche, die Particulardelicte begangen haben; dagegen sollen die acht Gerichte ihm, als ihrem LandesflüPt,