September 1622.
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uu, ob man des Anstandes sicher sein könne, oder ob anch Einfälle in die zwei übrigen Bünde oder garW die Grafschaft Sargans zu besorgen seien. — Die Commissarien antworten, sie wüßten von solchenEinfällen nichts, als was das gemeine Geschrei mit sich bringe, wollen aber dem abgesandten Cnrricr sofortNoch einen andern nachschicken, damit vollstreckt werde, was des Anstandes halber ausgemacht worden sei;die Gesandten mochten den Bünden gegenüber dasselbe thnn. Die Voten werden beiderseits abgefertigt.4) Die österreichischen Ansprüche an die III Bünde werden im Beisein von deren Abgesandten verlesen, welcheeine Abschrift und einen Verdank begehren. Dieser wird ihnen bewilligt. — Montag den 12. (2. a. K.)September übergeben die Abgesandten ihre Antwort samint sieben Artikeln, betreffend ihre weitern Begehren,schriftlich den eidgenössischen Gesandten; diese stellen eine Abschrift davon den Commissarien zn und lassenzugleich anzeigen, warum Zürich einen Zusah nach Sargans gelegt habe. Außerdem hält man darum an,daß man die flüchtigen Vündncr in ihre Heimat zurückkehren lassen möchte, besonders Weiber und Kinder,damit das Land wieder bestellt werden könne, desgleichen daß die zwei zn Fußach aufgehobenen und nachBrcgcnz geführten Bündner, die den drei bttndnerischen Abgesandten beigeordnet worden seien, wieder inseihest geseht werden möchten. — Sie erhalten zur Antwort, dieselben würden frei gelassen, das anderebegehren dem Erzherzog übergeben werden. 5) Da flüchtige Bündner in der Herrschaft Hohcnsax und inWerdenberg sich zusammenrotten und bedrohliche Reden ausstoßen sollen, so wird an beide Landvögte geschrie-ben, jede ungebührliche Handlung zu verhindern. 6) Die österreichischen Ansprüche werden im Beisein derbiindnerischen Gesandten und des Abtes von Discntis, der ihnen nachgeschickt und zugegeben worden ist, ange-hört, auch der Bünduer Gcgenbericht vernommen. Darauf werden acht Ausschüsse gewählt, von jeder Reli-Mn vier, um Vermittlnugsvorschläge zu entwerfen. Diese werden den 16. September (6. a. K.) in allge-meiner Versammlung verlese,?, besprochen und mit einigen Veränderungen den Commissarien und denbündncrischen Abgesandten übergeben. Montag den 19. (9. a. K.) Sept. übergeben dann die österreichischenEvmmissaricn ihre Antwort auf diese Vorschläge den Gesandten, welche sie den bttndnerischen Abgeordneten^schriftlich zustellen. Die Duplic derselben wird den 22. in Abschrift den Commissarien mitgetheilt. 7) HerrWvlina, Secretär und Dolmetscher des Ambassadvrs Gueffier, eröffnet den eidgenössischen Gesandten, er seiabgefertigt, um die biindnerischen Abgeordneten zu crmahnen, bei dieser Confercnz nichts einzugehen, wasb°m Bündniß mit Frankreich nachtheilig sein möchte; die Gesandten möchten ihrerseits ebendahin wirken undauch darauf bedacht sein, daß etwas von Bestand beschlossen werde. Damit wollte Molina auf die Obscr-bativn des Tractats von Madrid deuten. 8) Den 23. prüft man die Erklärungen der Commissarien undbcr biindnerischen Abgesandten über die Friedensvvrschläge und findet, daß die Commissarien sich denselbenWr nicht genähert haben. Man mildert deßhalb diese Vorschlüge und läßt sie in dieser abgeänderten Fassungbcu Commissarien durch einen Ausschuß übergebeu und zn'gleich darum anhalten, daß die acht Gerichte imPrätigan bei ihren Freiheiten, ihrer Religion') und besonders bei ihren Bündnissen mit den übrigen zweiBünden, mit den Orten der Eidgenossenschaft und der Krone Frankreich verbleiben möchten. Die den(k5. a. K.) erfolgte Resolution wird den biindnerischen Abgesandten sofort abschriftlich mitgetheilt. Dieseklaren am folgenden Tage, sie Hütten mit Bedauern vernommen, daß der Zchngerichtenbund von den^andern abgetrennt, die solang geübte Religion verändert, Fvrtisicativncn errichtet und BesatzungenZugenommen werden sollen; man möchte ihnen deßhalb rathen und für die acht Gerichte noch intercedieren.Würpx ,nan ihnen nicht ratheu können, so müßten der obere und der Gotteshausbund sich mit den Oester-Schern besonders vergleichen, da es ihnen gänzlich an Mitteln zum Widerstand mangle. Man willigt in