Februar 1622.
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Fortwährend verwende sich der König für dessen Exemtion. Air dem spanischen, sowie an dein niederländischenHofe werde die Verhinderung den Eidgenossen beigemessen. Durch die Ungeduld und die bösen Anschlägeder Bündncr, welche, wie diese vorgeben, ihnen von ihren Bundesgenossen cingeblasen worden seien, solltendie Verhandlungen eine andere Wendung nehmen; der König halte aber daran fest, trotz der zu Ma.landin Gegenwart der eidgenössischen Gesandten errichteten Artikel. „Betrachtet wohl, heißt m sodann in demSchreiben daß die Wiedergeburt eueres alten und eidgenössischen Vertrauens zu Beseitigung dieses Nebelsund zu Versicherung euerer Grenzen nützlicher ist, als die Festungen, welche etliche Orte zu baue., gedenken,was nichts anderes als Mißtrauen unter euch gebären mag, und eine Zuflucht zu dcu Fremdem zu nehmenverursachen wird. Statt bei diesen getreuen Beistand zu fiudeu, werdet ihr ihn zu eueren, großen Schadennnv zum Nachtheil des französischen Bündnisses einen Eingang zu einer Eroberung machen." — Mit Ver-wundern ersieht man aus den. Schreiben, daß die Ambassadorcn glauben, die bündnerischeu Artikel seienZU Mailand in Gegenwart und unter Mitwirkung der eidgenössischen Gesandten errichtet worden. Mauwird den Ambassadoreu schreiben, daß diese daselbst nur das verrichtet Habens
sei. Man hätte gewünscht, daß sie den wahrhaften Relationen und ...cht .».begründeten Vorgeben Glaubengeschenkt hätten, daß etliche Ambassadoreu bei den Vündnern ...ehr Credit gefunden hatten, und daßman auf die Eidgenossen mehr gehört hätte; dann wäre der Verlauf der Angclegenhc.ten ... den Bunden cmbefriedigenderer gewesen. Weil man Bericht erhalten hat, daß eine Fuhre Geld ankommen solle, w vergeheman sich daß solches bald vertheilt werde. «>. Herr Hieronymus Casati, des Königs von Spau.en A.n-bassado/iu der Eidgenossenschaft, berichtet, daß ein guter Theil des Mausfeldischen Volkes ... das obereElsaß eingefallen sei, und bittet in. Namen des Erzherzogs Leopold und unter Berufung auf die Erbe.nigungU 'n ein Regiment Fußvolk unter tauglichen Obersten und Hauptlcuten, ..... mit demselben etliche wichtigePässe u..d verschlossene Orte zu besetzen. - Alan ist auf Grund der Abschiede von 1578, 1579 und 1581der Ansicht, das getreue Aufsehen in der Erbeinigung von 1511 beziehe sich nicht ans thätliche Hülfe, sondern"llein auf Schreiben und Botschaftschicken. Die evangelischen Orte haben keinen Befehl, einzuwilligen.Die Mehrzahl der katholischen Orte bewilligt die begehrte Hülfe, nicht kraft der Erbciuigung, sondern den,Erzherzoa zu Gefallen und weil der ..Brodkasten und Weinkeller" der Eidgenossenschaft angegriffen istwodurch aller Orten große Theurung entstanden sei. Die übrigen katholischen Gesandten sind dafür ohneBefehl, stellen aber die Zusage ihrer Herren und Obern in Aussicht «. Da der Erzherzog Leopold dereidgenössischen Gesandtschaft zu Ensishci.u erklärt hat, er suche ... den B.mden n.chts Andcms als dieErhaltung urkundlicher Rechte seines Hauses, so wird derselbe durch cm Sch.c.bm «sucht, d.c ... dmBünden angefangenen Schanzen und Formationen zu beseitigen, ^ "ugeuommenm^
Oesterreich kein Recht hat, zu restituieren und zu Bese.t.gung ferneren Verdachtes das K.ug«olk a s dmBünden und von den eidgenösischen Landen zu entfernen; was noch etwa M.ßverstandn.ffen unterworfensei, könne der Erbeinigung gemäß gütlich oder rechtlich beigelegt werden. L. Der Graf von Ehampl.te,Gnbernator der Freigrafschast Burgund, berichtet, daß Gras Ernst von Mansfcld nut eurer mächtigenArmada den Rhein passiert habe und jetzt in der Landvogtei Hagenau stehe. Da u.a.. über fem Vorhaben unge-wiß sei, so werden die Eidgenossen ..... gebührendes Aufsehen gebeten. - Es w.rd de». Grafen von Eha.npl.tegeschrieben, daß man die zwischen der Freigrafschaft Burgund und den Eidgenossen errichtete b..be»ugunggetreulich halten wolle. Wenn gewünscht werde, daß man dem Grafen von Mansfcld schre.be, d.e Frc.-grafschast nicht zu überziehen, so werde dieß den Orten nicht zuwider sein. x. D.c,e Zusammenkunft .st