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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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Februar 1622.

sich auf gleiche Weise wie Zürich. Die auf letzter Tagleistung begehrte Cvufereuz zu Murten habeder bewußten Abordnungen eingestellt werden müssen. Frciburg und Bern hatten sich dahin verglichen,nach dieser Zusammenkunft wieder ein Tag festgesetzt werden solle. Sollte dann auf diesen: kein Bergzu Stande kommen, so will Freiburg die Sache wieder an die Herren und Obern gelangen lassen. ^katholischen Gesandten eröffnen, daß ihre Herren und Obern über jene schon auf voriger Tagsatzung geFrage sich verwundert haben, da 1618 und 1619 bereits einerunde" Declaration darüber gegebensei. Die Antwort habe nicht eher erfolgen können, weil man die Sache als eineträffe" Sache vorhohen Gewalt" habe bringen müssen, und überdies; hätten die beiden Gesandtschaften eine Verzögerung va'^'sacht. Die unerörterten Streitigkeiten sollen zu gütlichem oder rechtlichem Austrag gebracht werden, ^dieselben viel Unwillen verursachen. Von verschiedenen Orten her sei berichtet worden, daß die vier evn»^lischcn Städte mit dem Grafen von Mansfeld, der in die vorderösterreichischen Lande eingefallen seiim Elsaß großen Schaden angerichtet habe, einverstanden seien. Etliche schenken diesen Berichten ni»mehr Glauben, da die vier Städte dem Mansfeldcr in ihren Gebieten Volk zu werben gestatten, undZürich für sich selbst 4090 Mann anzunehmen bedacht sein solle. Weil die Eidgenossenschaft wegen der ^eiuigung und wegen der möglicherweise eintretenden Beschränkung der Zufuhr interessiert sei, soevangelischen Orte hierüber Aufschluß geben. Dieser Aufforderung wird die Versicherung beigefügt,die katholischen Orte die Bünde redlich halten werden; doch solle man zu feindlicher HandlungswcisrAnlaß geben. Falls ein Ort ungewohnte Zusätze abschicke und Wachen aufstelle, so möge es die übuSdavon benachrichtigen, in welcher Absicht dieß geschehe. Glarus ermahnt, die vbschwcbenden Streitig ^gütlich beizulegen; es selbst habe seinen Landspan den Sätzen zu gütlicher oder rechtlicher Entscheidunggeben. Damit fremde Fürsten merken, daß unter den Eidgenossen noch Einigkeit herrsche, solleBlinde erneuern und mit einem Eidschwur bekräftigen. Wallis und Nvtweil bitten um getreues Anwweil sie an den Grenzen gelegen seien und große Kriegsmacht sich in ihrer Nähe versammle. Auchwünscht, daß die schwebenden Streitigkeiten gütlich beigelegt werden. Nachdem alle XIII Orte n»dZugewandten sich dahin erklärt haben, daß sie die Bünde halten und den Angefochtenen in alle» ^Hülfe leisteil werden, erklären die vier evangelischen Städte, daß sie mit dem Mausfelder in keinem^ständniß stehen. Bei den Durchzügen fremden Volkes durch die Grafschaft Baden und durch Napperswht,früher die Nuterthanen Zürichs allerlei Ungemach und Drohungen erfahren; aus diesem GrundeWachen aufgestellt und für rathsam erachtet, zu Beschirmung seiner Lande und der an den Grenze» ^liehen Orte zehn Fähnlein bereit zu halten. Was die Religion betreffe, die in der VerhandlungSprache gekommen sei, so sei das ein Werk Gottes, in dessen Willen wir leben müßten. Weil die ^ ^Oesterreichs und Mailsfeld sich bisweilen in der Nähe von Basel zeigen, sei Zürich nicht minder vee"' ^worden, etwas Volk in Bestallung zu nehmen. Man möge auf Basel ein getreues Aufsehen ^es im Nothfall vor unbilliger Gewalt schützen. I». Die Gesandten, welche an Erzherzog Leopv^ 'den Gubernator von Mailand geschickt worden sind, relatieren über ihre Verrichtungen. Ihreihnen bestens verdankt. (Die Relation ist nicht beigefügt. S. jedoch Absch. 215 Anmerkung und«. Es wird ciil Schreiben der drei französischen Ambassadvrcn, der Herren Miron, Montholon und ^verlesen, datiert Solothurn den 5. Februar. Sie verdanken die Einladung zu dieser Tags^"^Fberichten, daß der König den spanischen Ambassador mitempfindlichen" Worten angeredet habe »n ^wegen desjenigen, was seither zu Nachtheil des Tractats von Madrid in den Bünden gcsih^