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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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Januar 1622. 247

daß die Herrschaft Venedig durch ihre Ainbassadoren den König bitten möchte, sich der Bündncr mit allem^"si anzunehmen. Ä. Weil die Wirren in den Bünden auch die Herrschaft Venedig nicht wenig berühren,soll man darum anhalten, daß Venedig außer der Geldhülfe, welche es den beiden verbündeten Städtenj" Kriegsnöthen schuldig ist, noch eine namhafte Summe Geldes hinterlege und contribuicre, damit man sichFall eines Krieges desto eher gegen feindliche Unterdrückung schirmen könne, v. Weil der Eidgenossenschaft^ch ausländische Gewalt je länger desto mehr zugesetzt w>rd und namentlich die an den Grenzen liegenden^ von Gefahr bedroht werden, so versprechen sich die Orte getreues Aufsehen, und daß sie einander imFalle der Noth mit Leib, Gut und Blut beistehen werden. Jedes Ort wird sich mit Volk, Proviant,anition, Geld und auf andere Weise gefaßt halten. Die Grenzorte sollen fleißige Wache halten, und,Ms Gefahr droht, dessen die übrigen Orte berichten. Appmzell-Außerrhoden und St. Gallen haben einandersich selbst eidgenössisches Aufsehen und Hülfe anerboten; sie werden ermahnt, im Nothfatl einander nichtÜberlassen, bis ihnen von andern Orten Hülfe komme. sDie Eidgenossen von Glarus werden crmahnt, mit^>cn von Schwhz wegen des in Bünden liegenden Kriegsvolks auch aus die Grafschaft Sargans und die"m selbiger Gegend ein getreues Aufsehen zu haben und das Vaterland vor Uebcrfall zu schlitzen, wiees an andern Orten anch zu thun gesinnt ist. (Aus dem Glarner Exemplar.Z t. (Zürich und^>l allein).

1) Wenn der französische Herr de Bagnoles, welchen Bern zu sich hat bescheiden lassen, anlangt, sollZürich davon benachrichtigt werden, damit es jemanden abordnen kann, um mit demselben auch um einige^'llerei zu tractieren. 2) In Beziehung auf die Wahrzeichen und Pässe läßt man es bei den früheren. ^abrcdungen verbleiben. Bern wird eine vertrautetangliche" Person nach Zürich schicken, um von^em einen Augenschein passender Oertlichkeiten einzunehmen. 3) Dein venetianischen Ambassador Scaramclli" von dein auf dieser Cvnfercnz gefaßten Beschluß, so viel als nothwendig ist, Mittheilung gemacht und^ber Herrschaft fernere Meinung vernommen werden. 4) Weil man nicht allein eine mächtige Anzahl Fuß-

und Reiterei, sondern auch Proviant und Geld zu Unterhaltung des Krieges bedarf, so wird man

Volk

Ambassador darum ansprechen, daß die Herrschaft Venedig die nach Inhalt des Bundes den beidenm ^ versprochene Geldhülfe auf drei Monate möglichst bald hinterlege und außerdem eine starke Summe^ ^ an gewisse Orte lege, damit man dieselbe im Nothfall zu Erhaltung der Freiheit gebrauchen könne,ein ^ Ambassador sich hierüber nicht sofort erklären kam:, so will mau bei der Herrschaft Venedig durch^ Petschaft oder auf schriftlichem Wege darum anhalte».

Zu iO. Die Gesandten an den Herzog Leopold und an den Grafen von Mansfcld waren Hans GeorgTrebel, des Raths, von Zürich, Emanuel Bcßlcr von Uri, Heinrich Ncding von Schwyz und Lukas Jsclinvon Basel. Diese Gesandtschaft stellte zu Enfishciin den 13. Deccmbcr 1621 an den Erzherzog Leopold^as Ansuchen, er möchte sein Volk von denjenigen Orten wegziehen, an welche das Haus Oesterreich keineAnsprüche habe, die Befestigung von Mahcnfcld und die Fortificationen an der Brücke bei Ragaz aufgeben,^n freien Verkehr mit den Vündncrn wieder herstellen, durch dessen Aufhebung auch in den eidgenössischenbanden sich Thcuerung eingestellt habe, und endlich den Vündncrn ihre Vcrirrungcn verzeihen; dagegen^erde man von Seite der Eidgenossenschaft die Erbciuigung in guten Treuen halten. Der ErzherzogAntwortet, daß er die Befestigung nur gegen die immer zu besorgenden Einfälle der unruhigen Bündncr"jache, die Eidgenossen hätten von denselben nichts zu besorgen. Wenn aber von ihrer Seite ihm die schrift-Versicherung gegeben werde, daß er von solchen Einfällen nichts zu besorgen habe, so werde er