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Dcccinber 1621.
katholischen Religion nicht widerstrebe. Die Fürbitte der Eidgenossen werde man alle Zeit gebührend berück-sichtigen. Die Gesandten werden hierauf zum Jmbis geführt, mit Speise und Trank herrlich traetiert undauch auf andere Weise geehrt. — Den 27. beschließt man in voller Session, nochmals um Audienz anzu-halten, die drei Punkte der ersten Proposition zu wiederholen und den Gnbernator zu bitten, derselben de»Bünden zu Gutem zu gedenken. — Den bündncrischen Abgeordneten wird mitgetheilt, was man verrichtet habeund ihnen dabei verwiesen, daß sie über Sachen von den Gesandten Rath begehrt hätten, die sie zuv^schon eingegangen wären. Es wird gegen sie die Hoffnung ausgesprochen, daß sie künftig der Bündmssthalber nichts thun werden, was dem zuwiderlaufe, das sie der Eidgenossenschaft und der Krone Frankreichschuldig sind. — Den 28. abermals Audienz bei Hof. Man verdankt die erzeigte Freundschaft und bittetnochmals, den begehrten Stillstand der Wehren zu bewilligen, das Volk von den angedeuteten Orte»abzuführen, die genommenen Lande zu restituieren, sowie Handel und Wandel wieder frei zu geben.Gubernator antwortet, seit den ersten Thätlichkeiten sei nichts Anderes vorgenommen worden, und er werdeauch nichts vornehmen, wenn ihm kein Anlaß dazu gegeben werde; für seine Person könne er das verficht»/„wann er nicht dem Erzherzog Leopold versprochen, nichts ohne dessen Vorwissen hierin Schließliches sthandeln." Ueber die zwei folgenden Punkte werde mit den Bündnern verhandelt. Wenn einem oder de>»andern Ort, auch Privatpersonen daran gelegen sei, Wein und Anderes aus dem Veltlin zu führen, so st^das gestattet sein. — Die katholischen Orte halten um die ausstehenden Pensionen, die Bezahlung der könst'liehen Stipendiaten und der Hauptleute uud um Verminderung des um ein Drittel gesteigerten Zolles an- ^Gubernator ertheilt darauf günstigen Bescheid. — Den 26. und 86. erscheineil die bündncrischen AbgeordnG^bei den eidgenössischen Gesandteil in der Herberge. Diese werden ihren Herren und Obern von dem, ^verhandelt worden ist, Kenntnis; zu geben wissen. — Die katholischen Gesandten machen auch demCardiual Vorromeo ihre Aufwartung uud dieser auerbietet ihnen alle Freundschaft und gute Nachbarsckstst— Den 36. läßt man durch den Dolmetscher dem Gubernator die Angelegenheiten der Blinde iwchma^empfehlen; derselbe antwortet, er werde den Bünden zn Gunsten thun, was ihm nach Zeit und Gelegen^möglich sei. — Ein Ausschuß, bestehend aus den Gesandten von Zürich, Bern^md Lucern, erwidert dc»'florentinischen Gesandteil seinen Bestich, wobei dieser sich nochmals zu allem Gilten anerbietet.
21.».
Cvnferenz von Un, Schwyz und Nidwalden.
Brunnen. ItiLt, 2«. December.
LandcSarchi» Slidwaldc».
Gesandte: Uri. Johann Konrad von Beroldingcn, Ritter, Alt-Landammann; Walther BaldeO^'Landsfähurich und des Raths. Schwyz. Johann Sebastian Abhberg, Statthalter; Meinrad Schrst^Alt-Statthalter; Heinrich (?) Horrat, des Raths; Jakob Schmidig, des Raths. N idwaldcn. Kaspar Lu'-Statthalter; Kaspar Jnchof, des Raths.
l». (S. u. Vellcnz :c.). 1k. 1) Der unbescheidenen Forderungen der Schisflcute zu FlüelenBrunnen halber läßt man es bei den früher errichteten Ordnungen verbleiben. 2) An beiden Orten st ^