November 1621.
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""d ihnen anzeigt, daß man ihnen die Hand bieten werde, damit sie und die übrigen Orte wieder zur Nnheiviinncn. — Bern will muh das Seinigc zur Herstellung der Nuhc in den Bünden thun. Die VorschlägeZürichs nimmt es, weil nicht so weit instruiert, -r<1 rvlorömlum. — Die katholischen Orte haben dein aus-lchreibcnden Orte zu Ehren diese Tagleistung besucht, sonst haben sie wenig Ursache/ sich mit dem Unwesen^ den Blinden zu beladen. Sie rufen die bisherigen Vorgänge in den III Bünden, die Strafgerichte, die^»dlungswnse der Prädicantcn, wie der Erzpriestcr zu Sonders zu Tode gemartert worden sei, ins Gedächtniß^>d von wie manchen Mitteln der Abhülfe, zu welchen sie gcrathen Hütten, man nicht Gebrauch gemacht habe,chtcs Jahr hätten sie mit Abschicknng von Gesandten in die III Blinde neben andern Orten ihr Bestesl^tha». Mz man hoffte, etwas Gutes auszurichten, seien die Gesandten der evangelischen Orte heimgereist,"uter dem Vvrwand, sie wären nicht genugsam instruiert; nachdem man etliche Tage auf ihre RückkehrKartet, habe man sich unverrichteter Dinge nach Hause begeben müssen. Ihren Herren und Obern könneSchuld an dem leidigen Zustand der Blinde nicht beigemessen werden, sondern allein den Prädicantcn"ud denjenigen, welche diesen zu viel Gehör geschenkt hätten. Weil drei mächtige Potentaten dieses GeschäftTractation genommen, so gedenken sie nicht, den einen oder den andern zu erzürnen, damit die Sache nicht"uch schlimmer werde, und werden sich der Sache dicßmal nicht sehr annehmen, sondern alles ihren Obernliieren.— Die übrigen Orte ermahnen, die Abneigung, welche der eine der oder andere Theil haben möchte,m- ^uvrieren und mehr auf die Erhaltung des eidgenössischen Bundes als auf die angeborene Unart der^"^uer zu sehen. Sie empfehleil die Abschicknng einer Votschaft. — Die Mehrzahl der Orte entschließt^ dahin, daß Burgermeister Nahn sammt Abgeordneten von Lucern, Uri und Glarus nach Lucern zu den^ französischen Ambassadoren reiten und darum anhalten sollen, daß sowohl bei Spanien als bei deinÖsterreich ein Waffenstillstand zu Stande gebracht und der freie Kauf wieder gestattet werde. Die^fandtschast von Bern, ohne Instruction, referiert. I». Die vorderösterreichische Regierung theilt eine^"^'dnung mit, welche etliche Fürsten, Stände und Städte zu Colmar gemacht haben. Weil die Münzen^ Eidgenossenschaft in geringerem Valvr sind als in den vorderösterreichischen Landen und daraus dem^>dcl großer Schaden erwächst, so wünscht die vorderösterreichische Negierung, oaß die Orte der Eidgenosscn-Z>i , ^ Münzordnung accomodieren. — Zürich wird der vorderösterrcichischcn Regierung die jüngst. 3ug gemachte Münzordnung, sowie die der Städte Bern, Freiburg und Solothnrn mittheilcn, deß-die Gründe, warum diese Valvationen gemacht worden sind, mit dein Bemerken, daß man dicßmal^cm abzuweichen gedenke. Zugleich wird der Wunsch ausgesprochen, daß man sich östcrreichischerseits^ Münzordnung der Eidgenossenschaft mehr nähern möchte, v. Die fünf katholischen Orte wünschen, daß^ Zwischen etlichen Orteil noch schwebenden Streitigkeiten beseitigt werden, damit aller darausH^ingende Unwille verschwinde. — Zürich erwidert in Beziehung auf die Käufe im Thurgau, „so dieLlicern zu ihnen stehen wollen, seien sie zufrieden, sie anzunehmen." Den beiden Neligions-. ^en iil Gleims werde Bürgermeister Hvlzhalb als ein Satz in der Sache unverzüglich einen Tag ansetzen,Ai^ dieser Sache fortgefahren werde, wie solches von beiden Parteien schriftlich begehrt worden sei.hl,, ^hrrechnung habe man für gut gefnnden, daß die Städte Bern und Freiburg sich zusammen-^ »nd sich ^ vergleicheil suchen. Weil dieß noch nicht geschehen ist, werden sie gebeten, auf den 1. Dccem-^ Marten zusammenzukommen und ihren Streit wo möglich beizulegen.
Zu a. Die Gesandtschaft redete zuerst mit dem päpstlichen Nuntius, der sich zu allem Guten anerbot,""lhcr meldete sie sich beim französischen Ambassador Montholon. Dieser verweigerte ihnen eine Audienz,