October 1621.
233
TO4.
Conferenz der VII katholischen Orte.
Lucern. t<121, 7. October.
tia»d«»»rchiv ANdwnldc».
Gesandte: Lucern. Ludwig Schürpf, Schultheiß und Stadthanptiimini; Jakob Sonncnberg,Ritter, Alt-Schnltheiß und Pannerhcrr; Heinrich Cloos, Ritter, des Raths und Schützcnfähnrich; Rudolf^h)ffer, des Raths. Ur i. Johann Heinrich Zum Brunnen, Landammann; Melchior Megnct, Alt-Land-^uinainl und LandShauptmann. Schwhz. Heinrich llicding, Alt-La»dammann und Pannerhcrr; ibl. Khd,^eckelmeister. Untcrwaldeu. Sebastian Wirtz, Landammmann, von Obwaldcn; Melchior Wildcrich,^udanimann, voi: Nidwalden. Zug. Kaspar Brandenberg, Statthalter; Hans Trinkter, des Raths,u^eiburg. Johann Reiff, Burgermeister, des Raths. Solvthurn. Johann von Noll, Stadtfähnrichdes Raths.
J„ Beziehung auf die zum König von Frankreich abzuordnende Gesandtschaft bleibt man, obschonstsclbe in einen: Schreiben die Herren und Obern hat wissen lassen, daß ihm eine solche in den dermaligcn^Peuschen Zeiten ungelegen käme, bei den friihern Beschlüssen; jedoch will man die gelegenere Zeit abwarten,:s der König das Winterlager bezogen hat. Von diesen: Entschlüsse wird Miron in Kcniitniß gesetzt. I». Ein'Mvrdneter von Appenzell-Außerrhoden beschwert sich, daß den: zu Schwhz wohnhaften Heinrich Staufachcr^^ste in: Thurgan und Nheiitthal bewilligt worden sind, und begehrt deren Aufhebung, und daß man ihn^ ^ollführung des Rechts dahin weisen möge, wo es angefangen worden sei. Man läßt es bei den erthcilteu^ stimmen bewenden, will aber die Exemtion eingestellt wissen, bis die Sache zu Baden, wohin appelliertvrdeu ist, endlich erörtert wird. «. Des Münzwesens halber laßt man es bei der zu Zug geinachtenKeinbarung verbleiben. In Betreff der kleinen Münzen findet man für nöthig zu bestimmen, daß dieststllinge in der Mark 3 Loth fein und 235 Stück halten sollen. An der geinachten Ordnung soll kein Ort, widern oder von ihr zurücktreten, da Zürich erklärt hat, daß es dieselbe aufrecht erhalten werde,st^fcri: die fünf katholischen Orte eben dasselbe thun werden. «R. In Beziehung ans die Veantwortung^Schreibens, in welchem die Bündner um Hülfe bitten, walten allerlei Bedenken. Mai: weiß nicht,^ die neugläubigci: Orte in: Sinn haben, ob der König von Frankreich an ihrem Vorhaben eines AngriffsKalle,: HM.. Einige Gesandte stimmen nach ihrer Instruction für eine kurze Antwort, des Inhalts, daßstch in eine thällichc Hülfe nicht einlasse; die Gesandten von Luccrn, Zug, Frciburg und SolothurnZu eiin-m Antwortschreiben nicht ermächtigt und nehmen ii: Berücksichtigung, daß die Bündner voi: sichvhne den Rath der katholischen Orte und den: Tractat voi: Madrid entgegen, den Weg der Waffen-^Kvalt einschlagen, die Sache zu Handel: ihrer Herren und Obern in den Abschied, v. (S. u. Thurgau.)
Mein sehe euch im Abschnitte Herrschaslscmgclcgcuhcite»:
^dgrafslhiift ThlllM». «. Art. 407. Gotteshäuser, Klöster.
30