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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
Entstehung
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October 1621.

werden, bis man des französischen Ambassadors ferneren Entschluß wegen der Unterhandlung mit Bündenerhalten hat. Zu diesem Zwecke werden die vier evangelischen Städte eine einfache Botschaft von jedem Ortzu dem Ambassador nach Solothnrn schicken und demselben nochmals mit allem Ernst zu Sinn legen, wieviel der Krone Frankreich an den Bünden gelegen sein müsse; zugleich wird man anfragen, ob es nicht ander Zeit sei, den Tractat von Madrid durchzuführen, oder, falls dies; nicht möglich sei, was für andereMittel Frankreich anwenden wolle, um den Blinden zu dein Ihrigen und zum Frieden zu verhelfen. Beidieser Gelegenheit wird man mit dem Herrn Miron auch wegen des gefährlichen Zustandes der Stadt Genfreden. Etliche Gesandte haben keine Vollmacht, in diese Gesandtschaft einzuwilligen; dessenungeachtet wirdauf Gutheißen der Obrigkeiten hin beschlossen, daß die Gesandten am Abend des 13. Oktober <3. a. K.) inder Herberge zu Solothurn erscheinen sollen. Etliche Gesandte glauben, daß eine allgemeine eidgenössischeTagleistung sollte ausgeschrieben werden, damit man sich mit den papistischcn Orten über die der Eidgenossen-schaft drohenden Gefahren nach Nothdurft freundlich besprechen könne; andere sind der Meinung, daß einesolche Tagleistung erfolglos bleiben werde und darum unnütz sei. Zürich verliest ein Schreiben, welcheses jüngsthin wegen der Unruhen in den Bünden an Herrn von Montholon abgeschickt hat, sowie die in scharfenAusdrücken abgefaßte Antwort dcsselbGi. Die Gesandten der übrigen Städte rathen Zürich, auf das Schreibendes Herrn von Montholon einstweilen nichts zu antworten, bis man wisse, wie er sich über die Annahmedes Tractats von Madrid von Seite der vier Städte aussprechen werde, v. Der Markgraf von Badenhat Zürich und Bern schriftlich um getreues Aufsehen und um Hülfe gebeten, falls er derselben bedürftigsein würde. Zürich wird im Namen der beiden Städte dem Markgrafen in der Form antworten, wie esauf ein gleiches Begehren hin im letzten Februar auch geschehen ist. Ä. Es wird ein Schreiben verlesen,welches die Generalstaaten der vereinigten Niederlande au die vier evangelischen Städte gerichtet haben,als Erwiderung auf ein Schreiben, welches Zürich wegen der Bündner an jene abgeschickt hatte. Zürichwird abermals ersucht, im Namen der vier Städte ein Antwortschreiben an die Generalstaaten abgehen zulassen. Darin soll auch der Hülfe erwähnt werden, welche man der Stadt Genf als einer verbündeten imFall der Roth leisten müsse. Den III Blinden soll eine Abschrift von dem Schreiben der Generalstaatc»mitgetheilt werden, aber erst, nachdem die Gesandtschaft nach Solothurn stattgefunden hat. «. Die GesandtenZürichs eröffnen, ihre Herren und Obern hätten es gern gesehen, wenn die vier evangelischen Städte beidem Könige von Frankreich für seine cvangelischen Unterthanen, die zu dieser Zeit von Ihrer Majestät schwerbekriegt und angefochten werden, intercediert hätten, wie dieß früher in gleichen Fällen auch geschehen sruObgleich schwerlich ein willfähriger Bescheid erlangt werden möchte, so sei doch zu hoffen, daß die Evang^tischen in Frankreich den guten Willen der vier Städte anerkennen und in Folge dessen Muth fassen werde»!mich der König könnte mittlerweile zu einem bessern Entschluß bewogen werden. Die Gesandten der übrigMOrte halten die Jntercession auch für thunlich und nehmen den Antrag, da sie ohne Instruction dafür sind,in den Abschied, damit bei der Zusammenkunft in Solothurn jede Stadt ihren Entschluß darüber eröffnekann. Falls die angedeutete Abordnung an den König wirklich ausgeführt werden sollte, so könnte m<Mmit demselben auch über die ausstehende!! eidgenössischen Zahlungen, die Stadt Genf, die Bündner, sowicüber das Longueville'sche Geschäft und den Streit zwischen Bern und Frciburg Rücksprache nehmen m>dihm die Beschaffenheit der Sachen gründlich darlegen.