Druckschrift 
5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
Entstehung
Seite
231
Einzelbild herunterladen
 

October 1621.

231

Jselin, bei St. Martin, beide des Raths. Schaphausen. Hans Konrad Peyer, Statthalter; MatthäusPeyer im Hof, Seckelmeister.

In Folge der Berichte, welche im Na,neu der III Blinde durch Gesandtschaften und auch von Prüat-Pcrsonen über den gefahrvollen Znstand namentlich der Evangelischen in Blinden an d;e vier cvangelpchenStädte gelangt sind, hat Zürich diese Conferenz ausgeschrieben. Die Gesandten Zünchs erossnen daßdie Stadt Genf eine Belagerung durch den Herzog von Savohcn besorge und deßhalb cme zweifache Raths-botschaft an die vier evangelischen Städte geschickt habe-mit dem Begehren um getreues Aufsehen und umthätliche Hülfe im Fall der Roth. Zürich erklärt, es werde an der Stadt Genf dasjenige thun, was derBundestractat verlange und dieselbe im Nothfall nicht verlassen. Dem Begehren der Genfer Gesandten,man möchte einen Vorrath von Proviant und Munition in die Stadt legen und daselbst em Korn- undZeughaus einrichten und erhalten, könne um allerlei Ursachen willen jetzt nicht willfahrt werden. Bernspricht sich in ebendemselben Sinne aus. ES besorgt, im Fall eines Angriffes auf Genf auch ;n seineneigenen Landen angegriffen zu werden und könnte sich dann der von Genf begehrten Sachen nicht entblößen.Auf Anhalten der Genfer habe der Landvogt von Morges 200 Mann bernischen Volkes m die Stadt gefchickr;überdieß sei angeordnet worden, daß auf die erste Mahnung derer von Genf die zunächstgcsessencn Land-bögte ihnen noch bis auf 313 Mann zuschicken sollen. Die Gesandten von Basel und Schaffhansen,;ndblos -ick nnckionänni instruiert. Basel fügt bei, daß es selbst in Gefahr stehe und um getreues Aufsehen"nd um Hülfe im Fall der Roth bitte. - Weil gemeiner Eidgenossenschaft und insbesondere den evangeli-schen Orten an der Stadt Genf, als einem Schlüssel der Eidgenossenschaft, viel gelegen ist, so wird nachVorlegung dessen, was 1603 und 1610 der Hülfe wegen beschlossen worden ist, auf Gutheißen der Obrig-kelten hin verabschiedet, es solle, falls Genf belagert werden sollte, Zürich 400, Bern «>03 Mann dahinschicken. Von Basel und Schaffhausen hofft man, daß sie mit Darreichung von etwas Geld Hülfe leistenwerden, wie dies; im Jahr 1603 auch geschehen sei. I». Es erscheint vor gemeiner Versammlung der PotestatUlrich Buol von Maladers aus dem Zehngerichtenbund. Im Namen der III Bünde dankt er für die viel-sältig geleisteten Dienste, die gehabten Mühen und Kosten und zeigt an, daß die Blinde gesinnt seien, mitihren Fälmlein nach de»; Veltlin zu ziehen, und bittet, falls der Aufbruch wirklich stattfinden sollte, um Hlilfewl Volk, Munition, Proviant, Geld und Anderem. Zugleich wird auch die Instruction verlesen, welchebon etlichen Privatpersonen ans den Bünden, geistlichen und weltlichen Standes, an die evangelischen c-tadte"gangen und de.; Herren von Zürich durch Hauptmann Fausch als Abgesandten übergeben worden ist.Zürich erklärt, daß es bisher mehr für Bünden geleistet habe, als es durch den Bund verpflichtet gewesensei, so daß man ihm nichts weiter zmnuthen werde. Bern will Bünden in seiner Roth nicht verlassen,sedoch kann cS wegen der Gefahr, in welcher Genf steht, und wegen drohenden Durchzuges von Kriegsvvlksich dermalen nicht von Kriegsvolk und Munition entblößen; in Verbindung mit den drei andern Städtenwill es mit Geld und Proviant helfen. Basel und Schaffhausen erklären, daß sie bereits das Ihrige gethanhaben, mW daß man ihnen ferner nichts zmnuthen werde; jedoch wollen sie, wenn es zu Ächatlichkeitcnkmnme, nach den Umständen das Ihrige thun. In; Allgemeinen ist man damit einverstanden, daß dieViinde in keinen; Fall verlassen werden dürfen; doch hält mau es für sehr bedenklich, daß dieselben, wah-wnd die französische Unterhandlung noch andaure, die Gewalt an die Hand nehmen. Man kann den Bünd-en keinen Rath ertheilcn, sondern läßt es nochmals bei den; verbleiben, was in den; jüngste,; Abschied

Aarau enthalten ist. Das Hülfsbegehrcn des Abgesandten ans den Bünden soll nicht beantwortet