Druckschrift 
5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
Entstehung
Seite
223
Einzelbild herunterladen
 

August 1621. 223

oder andere Ort mit deu III Bünden hat, nicht lviderstreite, uud daß dir Freiheiten der Blinde iniWlichm und weltlichen Sachen unberührt gelassen werden. -) Neberdieß werden die Ambassadoren daran^^wert, daß den Gesandten, welche bei der Ankunft des Herrn von Montholon zu Solothnrn gewesen,^^Ürt worden sei, der König von Frankreich werde, wenn die gütliche Vermittlung nichts nütze, zur Gewaltfesten. Den Ambassadoren wird die Wichtigkeit dieses Geschäftes, insbesondere des Passes durch daszu Geinüth geführt. Leicht möchten die Bünde, wenn män sie im Stiche lasse, ans die spanischegetrieben werden, wie denn bereits Anwerbnngen vor sich gehen. Die Ambassadoren versprechen, auchihr Bestes zu ihn». Sie stellen es den evangelischen Städten anHeim, bei dem Erzherzog Leopold^ Wiedergestattniig des freien Kaufes anzuhalten, obgleich sie wissen, daß der Erzherzog gegen die Bündncrff übel gestimmt sei. Unlängst habe derselbe dem Landvogt zn Sargans ernstlich und drohend geschrieben,^ Bündnern von Zürich her nichts zukommen zu lassen. Als die Gesandten schon ans dem Punkte^ abzureisen, ^richtet .Herr von Montholon, was ihm aus deu Bünden dnrch eigene Voten soeben^gekommen sei. Die evangelischen Orte möchten die Bünde ermahnen, sich des spanischen Bündnisses zuEhalte», sich ,sieht ^ einem gefährlichen Krieg verleiten zu lassen und den Ausgang der gütlichen Ver-^""g abzumartern

Zu >). Unter diesen Schriften befindet sich auch eine Protestatio» der III Bünde gegen den AmbassadorGuesfsir, welche also lautet:

Nachdem dann unS, den III Bünden, unser incorporirtc Land und Gemeinde Münstcrthal, das Untcr-chanenland Veltlin und auch Grafschaft Worms, wie auch ein Thcil der Grafschaft Eleven wider alleNechw durch Untreue und Perrätherei abgcdrnngen und noch heut zn Tage vorenthalten werden, nun aber»chrcr Kvnigliche(n) Majestät zu Frankreich und Navarra, unseres uralten Bundcsverwandlcu, Abgeordnete nnSz»m öfter» Mal vor gesessenem Nach gemeiner III Bünde mündlich und schriftlich auf den ehrsamen NäthenUnd Gemeinden versprochen und unS vergewissert, gemeltcö unser verlorenes Land entweder dnrch gebührliche^idcnlichc Mittel oder mit offener königlicher Macht einzuräumen, da dann die billige zu Madrid gestellte"ud uns vorgeschlagene, von unS angenommene und genugsam verbriefte Artikel nicht versahen mögen,stndcrn aufgehoben sind, also daß uns keine rechtmäßigen bequemen Mittel rnchr, als die Gewalt und derunrchtige Beistand Ihrer König!. Majestät zu Erhaltung gemclten Landes übrig ist, so protestieren wirsensit iu bester Form vor Gott und aller Welt, daß wofern uns an solchen unö versprochenen MittelnUnder all' unser Hoffen ermangeln würde, dadurch wir nothgezwungen zu andern und solchen Mitteln (diebuderöwann besser für unsere Confödcricrten und uns erspart wären) schreiten müßten, damit wir zn demlustigen kommen mögen, daß wir an allem Unheil und Widerwillen, auch ferner» Weitläufigkeiten keineSchuld tragen sollen noch wollen. Deren zu Urkund mit gemeiner III Bünden Zusiegeln öffentlich ver-fahrt, den 9. August 1621.

1.. 8. U. 8. l.. 8.

Joachim von Cabalzar, Iloreuws n Enp-nilis, Nigg. Wildincr,

Landschvcibcr des obcrn Eoiicallm ius Eurian- Landschreibcr auf

grauen Bunds. «is. Davvs.

(Staatsarchiv Zürich, Canzleiregister: Bünden 179. 5. 4. In Du Iklinrt. 'lom. V. p. 396 u. italienisch.)

3>G). 1) Die von jeder Stadt darüber ausgestellte und besiegelte Erklärung lautet also:Wir Bürgermeister und Rath der Stadt Zürich, Basel, Schafshausen, Wir Schultheiß und Rath^ Stadt Bern bekennen und thun kund öffentlich mit diesem Brief: Alödann der Königlichen Majestät'zu