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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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Juli 1621.

XS«.

Münzconferenz von Bern, Freiburg und Solvthurn.

Bern. t«2l, zwischen 2t. und 2». Juli.

Kaiitonöarchiv Freibing. Rathsvrotckoll vom 21. »nd 2g. Juli.'

Der Abschied hat sich nicht vorgefunden. Die Relation Jakob BnmannS, des Gesandten von Frcilucklbüber die Conserenz enthält Folgendes: ». Obschon die drei Städte von den sieben übrigen alten Orten gebch"worden waren, die im Januar zu Zug festgesetzte Valvation anzunehmen, so können sich dieselben nur in so>^nähern, daß sie die Sorten etwas höher als in der frühern Conserenz- tarieren; eine Dublone statt zu 1^IL Pfd. und die andern Gold- und Silbersorten in gleichem Vcrhältniß. t». Alle auswärtigen neuen und g^'chencn kleinen Münzen, ganze und halbe Dicken, worunter auch die halben Vasler Dicken begriffen sind,und halbe St. Galler, Straßburgcr, Haldcnstciuer und Churcr Dicken und Churcr Schilling ^ind gänzlichboten. «. Die bisher von den übrigen Orten geprägten ganzen und halben Dicken, Schilling und BaselraPp^werden abgerufen, ein ganzer Dicken auf 4/z Batzen, ein halber auf 2 Batzen, ein Vierer Luccrncr und d^'gleichen Schillinge 4 für 1 Batzen, Basclrappen 12 auf 1 Batzen, «l. Diese Münzwürdigung trittden 1. September a. K. in Kraft. Sollte jemand bis zu diesem Termin seine Dicken nicht abkommen, so ^sie die Obrigkeit zu 6 Batzen einlösen und Kreuzer und Vierer daraus schlagen lassen. Verboten wird derWechsel und das Einschmelzen der von den drei Städten früher geprägten Sorten. sFreiburg ratificicrt dicß"Abschied den 29. Juli, doch will es sich freie Hand vorbehalten, später daran zu mehren oder zu minder"'Bern will die eidgenössischen Dicken 6 zu 2tt Batzen einlösen; Freiburg bleibt bei dem im Abschiede äugest"Preise. Freiburgcr NathSprotokoll, 12. und 13. AugustJ

LSI.

Conserenz der Vlll katholischen Orte.

Luccrn. !«2t, 2<i. bis 2». Juli.

Staatsarchiv Lucer». Absch. <I» anno !Wt > »d Ui>2. Nd. XIV. t'al.. so. LandcSarchiv TchUchz.

Gesandte: Luccrn. Jakvb Svnncnberg, Ritter, Alt-Schultheiß und Pannerhcrr; Walthcr ÄmrW''Ritter, Stadtfähnrich; Heinrich Clvos, Ritter, Schutzenfähnrich; Heinrich Flcckenstein, Ritter;Pshffer, Ritter, alle des Raths. Uri. Johann Heinrich Zum Brunnen, Landanuuann; Emanucl^eii^Ritter, Alt-Landammann und Pannerhcrr. Schwyz. Gilg Frischherz, Laudammann; HeinrichRitter, Alt-Landammann und Pannerhcrr. Untcrwaldcn. Sebastian Wirtz, Landammann;

Jmseld, Ritter, Alt-Landammann uild Pannerhcrr, von Obwaldcn; Aielchivr Wildcrich, Landai»'"^Johann Lnssi, Ritter, Alt-Landammann, von Nidwalden. Zug. Kaspar Brandenberg, Statthalter;Heggli, Alt-Ammann; N. Jten, Seckelmeister. Freiburg. Niklaus vou Dicsbach, Schultheiß;

Reiff, Bürgermeister. Solothuru. Johann von Noll, Ritter, Stadtfähnrich. Appenzell-Jnnerrh"^Martin Suter, Landammann.