Druckschrift 
5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
Entstehung
Seite
213
Einzelbild herunterladen
 

Juni »nd Juli 1621.

213

Verhandlungen der katholischen Orte.

v. sV katholische Orte.) Die fünf katholischen Orte sollen ihre Gesandten auf die nach LuccrnMotzte Teilleistung wegen der ausstehenden französischen und spanischeil Pensionen mit Instruction vcr-(VII katholische Orte und Appenzell-Jimerrhoden.) Um sich über die Antwort auf die französi-Propositionen zli unterreden, sollen die Gesandten der kachvlischcn Orte auf Jacobi zu Lucern eintreffen.Ei» Schreiben der deutschen Cistercienser Kongregation Salmansweiler u. s. >v. wird in den Abschiedmwinmen. Dasselbe excipiert gegen den Beschluß, daß künftig fremde Visitatore» die eidgenössischen Klöstermehr visitieren dürfen, und versichert, daß durch eine solche Visitation den Rechten der Obrigkeit kein^'ag geschehe. r. (V katholische Orte.) Lucern und Nri wünschen, daß sie für die beim Walliserschüft ergangenen Kosten befriedigt werden. Andere Orte lassen verlauten, daß sie ebenfalls wegen dieser' anderer Sachen Kosten gehabt haben. Jedes Ort soll seine Gesandten mit einer ordentlicheil Rcch-st "ach Lucern abordnen, damit man die Sache bereinigen könne. (S. u. Thnrgau.) (S. u.^Mch und Gaster.) Ti. Das Gotteshaus Wurmspach sucht um Feustcr und Wappen in seinen neuerbautenM'Zgang am (VII katholische Orte.) Freiburg wird gebeten, seine 2(1 Kronen für das versprocheneund die Wappen in das neu erbaute Capucinerklvster in Schwhz zu bezahlen.

Mau sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangelcgcnheitcn:

Vr .^schalt Thiirga». I. Art. 497. Localcs. k,. Art. 477. Gotteshäuser, Klöster.

Em a ' Sargans. IN. Art. 98. Verschiedenes.

V»,,.. ^"den. I». Art. 176. Locales.

Vg . Fl'eie Aemter.' 1^. Art. 1Z l. Kriegssachen. I. Art. 16. Verwaltung im Allgemeinen.

Uzilach Ild Glistcr. t. Art. 3.

^ t aus dem Luccrncr-, n a»S dem Schwyzcr-, v ans dem Frcidurgcrercinplar.

Ä» i»'). Die Urkunde der Annahme lautet also:

Wir Statthalter des Löblichen obcrn grauen Bunds und Häupter dcS Löblichen Gotteshaus- und^"gerichtenbund sammt auch wir, die abgesandten Nathsboten gemeiner dreier Bünde, der Zeit aus voll-mächtiger Gewalt und Befehl unser allerseits Herren und Obern, der ehrsamen Rälhe und Gemeinden,zu Chur in alter hoher Rhälia versammelt, bekennen und thun kund öffentlichen hiemit diesem unscrmschied: Alö dann unS jüngst vcrwichncr Zeit von Ihrer allcrchristlichsten Königlichen Majestät zu'Mukrcich, unserS gnädigsten Bundövcrwandlen Extra- und Ordinari-Ambassadorcn, Herrn Monlholon undvisier, französische Original sammt dessen wahrer Vcrdolmctschung, in deutscher Sprache (mit^U'rmclte» Herrn Auibassadoren eignen Händen unterschrieben) dero Artikeln desjenigen Tractats, so durch

Herrn von Bassompicrrc, Höchstgcdachter Ihrer Königlichen Majestät zn Frankreich Ertraordinari-.m^ssador, wegen Einräuucung deö Lands VeltlinS, in Hispanien traclicrt und verhandelt, zu Recht^td'lieftrt, die deutsche Verdolmetschung augchcndS in offnem Rath öffentlich verlesen, und auch solche^ch wahre authentische Eopien auf alle und jede unsere obvcrnielte ehrsame Näth und Gemeinden (sich'M"ber zu resolviereu) ausgeschrieben worden, bei welchen Artikeln wir dann die großmächtigc gnädigsteund gute Affectiv» höchstgcdacbt Ihr allerchristliwsten Majestät (zu dero höchstem ewigem Lob,Ml>ln, Echr und Dank) ganz unterlhäuigsten nud wnrktichcn zu verspüren haben.

Und dicwcil wir dann aus heut dato also die schriftlichen und versiegelten Mehren gedachter unsererAminen Gemeinden hierüber aufgenommen, haben wir den Mehren nach befunden, daß alö unsere