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Juni, und Juli 1621.
Geschäftes zur Nuhe kommen, so wird man dies; mit besonderer Freude vernehmen; im entgegengesetztenFalle möchten sie dann wieder die Sache vor die Orte bringen, v. Hans Gygcr, Wirth zur .Krone inBrunnen, bittet um Fenster und Wappen in sein neu erbautes Haus, Das Ansuchen wird -;ck roldromluwgenommen. «I. Uri ersucht nochmals um die Verdoppelung des Zolles am Latifer. Den Instructionengemäß wird der Zoll um ein Drittheil gesteigert. Man beräth sich, wie eine gemeinsame, dauerhafteEvaluation und Münzordnung gemacht und den großen Beschwerden wegen des eigennützigen Wechselndabgeholfen werden könne. Bern, Freibnrg und Svlothurn werden ersucht, sich der im Januar zu Zuggemachten Ordnung zu nähern, damit man allerseits um so besser mit einander handeln und tractieren kön»e>Die drei Städte wünschen ihrerseits, daß man auch ihnen um etwas entgegenkomme. Zuletzt entschließtman sich dahin, bei der zu Zug gemachten Valvation zu verbleiben. Alle fremden ganzen und halben Dick'Pfenninge und die Böhmischen werden ganz verrufen, dergleichen die Churer und Haldensteiner, wenn siedem bestimmten Korn und Schrot nicht entsprechen. Wenn jemand dergleichen schlechte Sorten in die Eid-genossenschaft bringt und sie gegen andere gute Sorten auswechseln und diese aus dem Land führen will,so soll das eine und das andere Geld zu Händen der Obrigkeiten confisciert, der dritte Theil davon de»>Anzeiger gegeben und die Fehlbaren an Leib und Leben nach Gestalt des Fehlers gestraft werden. DasMünzen bis auf den Batzen und was darunter ist, wird in der Eidgenossenschaft auf drei Monate eingestellt,bis man sieht, was im Reich der Münzen wegen vorgenommen wird. Jedes Ort soll diese Ordnung gewissen-haft halten und die Verbrecher ohne Gnade bestrafen. Die Ordnung wird in der Grafschaft Baden, Z"Vremgarten, Mellingen, in den Freien Aemtern und Sargans publieiert und angeschlagen und tritt »sitdem 1. August u. K. in Kraft. St. Gallen und Chnr sollen ermahnt werden, sich dieser Ordnung anzubequeinewWenn ihre Münzen den andern ungleich gemacht werden, so wird man dieselben auch verrufen. — DieGesandten von Bern, Freiburg, Solothurn und Basel haben keinen Befehl, einzuwilligen, I. Auf den1. August soll eine allgemeine Tagleistung nach Baden angesetzt werden, damit man die Propositionen derfranzösischen Ambassadoren beantworten kann. xx. Seit einiger Zeit haben sich auf der Jahrrechnung Z"Baden Uebelstände gezeigt, indem die Landvögte daselbst den Obrigkeiten auf den Kosten liegen unddeßgleichen die Unterthancn aus den Vogteien nicht geringe hosten haben, da sie in Baden warten müsse»,bis die Xlllörtischcn Geschäfte abgemacht sind; andrerseits drängen die Orte, die bei der Appellationnichts zu thun habe», daß man sie abfertige. Es wird nck rokoronänni genommen, ob man nicht wiedernach der alten Ordnung zuerst die Appellationen und die zur Jahrrechnung gehörigen Geschäfte vornehmenund die Gesandte«; der übrigen Orte erst zehn Tage nach dem festgesetzteil Termin wolle ankommen lassen.Ii. (S. n. Vadei;.) i. (S. u. Thurgan.) I<, I. (S. u. Freie Aemter.) in.. (S. n. Sargans.) Ii. (Vll alteOrte.) Glarus bringt die ausstehenden französischen Zahlnngen zur Sprache und wünscht, daß die verab-redete Gesandtschaft so bald als möglich ausgeführt werde; viele seiner Landleute müßte«; von Haus undHof vertrieben werde«;, wenn nicht Abhülfe getroffen würde. Etliche Gesandte haben gleiche«; Befehl. Wege»eingebrochener Unruhen, Kriegsempörungen, auch anderer Jnconvenienzen wird aber für jetzt von derGesandtschaft abstrahiert; dagegen wird all rokoronünin genommen, ob es nicht thunlich wäre, einen ehe-lichen, in der französischen Sprache wohlerfahrenen Herrn a«; den französischen Hof zu schicken oder a»fnächster Tagleistung mit den französischen Ambassadoren, die, wie man vernimmt, auch dahin kommen werde»'Rücksprache zu nehmen.