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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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April 1621.

ihnen wiederholt Vorwürfe gemacht habe, sie seien den der Bündncr wegen gefaßten Beschlüssen untreugeworden; sie sollen den wahren Verhalt der Sachen berichten, nämlich daß die zu Lauiö nicht gegen dieBündner aus Rache aufgewiegelt worden seien, daß die Fähnlein der Orte, welche so schmählich behandeltworden, sich nicht angemaßt hätten, die mailändische Capitulationfortzudrucken"; daß das Schreiben, welchesvon der mailändischcn Capitulation den obcrn grauen Bund abmahnen sollte, nicht zurückgehalten worden,sondern zu guter Zeit abgegangen sei. Die Untcrthanen jenseits des Gcbirgs seien wegen eines zu besor-genden Ueberfalls von den Amtleuten aufgcmahnt worden. Der Aufbruch der Fähnlein habe nur eine»defensiven Zweck; fremdem Kricgövolk werde man künftig den Durchpaß nicht mehr gestatten. Schließlichsoll dem Ambassador zu Gemüthe geführt werden, es möchte dem König gefallen, zu Erhaltung der Fähmlein .die königliche Liberalität auch zu erzeigen".

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Münzcoiiferenz voll Berit, Frei bürg und Solothurn.

Bern. 1921, 29. und 39. April (10. und 20. April a. K.)

KautonSarchiv Solochur». Badische Adscheid Bd. W.

Gesandte: Bern. Albrecht Manuel, Alt-Schultheiß; Anton von Graffenried, Dentschseckelmeister unddes Raths», Johann Jakob von Diesbach, des Raths; Sigmund von Wattenwyl, Wilhelm Fels, beideder Bürgern. Freiburg. Heinrich Lamberger, Ritter, Bürgermeister und des Raths; Jakob Bumann,des Raths. Solothurn. Benedict Glutz, Seckelmeister.

Diese Confcrenz wurde wegen der verderblichen Vcrtheuerung der guten und feinen Gold- und Silber-sorten und der Corruptivn aller andern landläufigen Münzen zusammenberufen. Die Folge dieses Uebelstaiideswar, daß die nöthigsten Lebensbedürfnisse auf den höchsten Preis getrieben und durch die unersättlicheHabgier Einzelner das ganze Land ausgesogen lind die Einkünfte der Obrigkeiten verringert wurden-

Um diesem Uebelstande abzuhelfen, wird eine Valvation der verschiedenen Münzsvrten für zweckmäßiggehalten und dieselbe folgendermaßen festgesetzt: Goldsvrten. Eine spanische Dublone zn 85 Batzen, ei»ehalbe zu 42 Btz. 2 Kr., eine Sonnenkrone zu 42 Btz. 2 Kr., eine mailändische, genuesische und savohisthedoppelte Krone zu 82 Btz., eine Pistolctkrone, so das 14gränig Gewicht hat, zu 41 Btz., ein ungarischerund ein venedischer Ducaten zu 45 Btz., ein portugiesischer Kreuzducaten zu 42 Btz., ein Goldgulden Z"35 Btz., ein niederländischer zweifacher Goldguldcn zu 58 Btz., ein einfacher zu 29 Btz. Silbersorten-Eine genuesische Silbcrdublone zu 37 Btz., eine Silberkrone zu 32 Btz., ein Philippsthaler zu 30 Btz-/eine Quint eines Philippthalcrs zu 5 Btz. 2 Kr., ein Neichsthaler zu 27 Btz., ein Guldenthaler zu 25 Btz-,ein Franken zu 12 Btz., ein Kreuzdicken zu 9 Btz., ein Frankreicher Dickeil zu 8 Btz, 2 Kr., ein alt eidgeniPsischer Dicken zu 8 Btz. 1 Kr., ein silberner ganzer Real zu 26 Btz., ein halber Real zu 13 Btz. Der andernDicken wird nicht gedacht, weil alle andern verboten worden sind. Bern ist der Ansicht, daß bis Pfingstljedermann sich noch dieser Sorten mit Nutzen soll entledigeil könne». Beschnittene und unvollkommeneMünzen dürfeil nur mit Abzug dessen, was am Gewicht fehlt, eingenommeil werdeil; kommen andere fremdeSorten ins Land, welche in Schrot und Korn sich auf der Probe nicht bewähren, so wird Bern sie veurufen und den beiden andern Städten Anzeige davon machen, ß». Weil die ganzen und die halben Dicke",