April 1621. 201
Mobilmachung der übrigen fünf Fähnlein, welche letzten Herbst bewilligt worden seien, anzuhalten. — Hieraufwerden die Schreiben des Erzherzogs Leopold, des Herrn Mirou und andere, betreffend den bündnerischenAuflauf, augehört. — Man ist abermals der Ansicht, sich für jetzt der Bündner nicht anzunehmen, aus-Mommen insofern es mit Uebcreinstimmung der beiden Könige geschehen könne, da die Vündner die Fähn-lcin der Orte aus dem Land gejagt haben und die schweren Bezüchtigungen, welche sie ihnen vorwerfen,»och nicht erörtert sind; dagegen will mau auf die Pässe diesseits und jenseits des Gebirges ein fleißigesAufsehen haben. Um den Bündneru allen Verdacht zu benehmen, will man darauf hinwirken, daß dasitalienische Volk von Vellen; und dem eidgenössischen Boden abgemahnt, auch künftig keinem fremden Volkder Paß gegeben werde. Die drei alten Orte sollen den Bündncrn auf ihre an den Commissarius zu Bcllenz^stellte Aufrage, wessen sie sich zu verstehen hätten, eine „unvcrgriffliche" Antwort geben, damit sie erkennen,d"ß man nichts Thätliches gegen sie beabsichtige, wenn sie nicht Ursache dazu geben. Weil sodann wederden Bündnern, noch den Neugläubigcn zu trauen ist und besonders Bern sich leicht eines Passes bemächtigenkönnte, sollen, falls die drei alten Orte von Luccru und Zug Fähnlein begehren, dieselben in des Königsdnn Spanien Sold sofort aufbrechen und entweder nach Ursern oder in Flecken um Bellenz herumÜ^egt werde»; vorher aber soll Auordnuug getroffen werden, daß man Proviant und Munition von Mai-land hex bekomme, damit die Kricgsleute nicht Mangel leiden müssen; auch soll der Gnbernator um Aus-zahlung der Pensionen und um Vermehrung des Soldes für die Fähnlein ersucht werden. Falls die dreiutten Orte auch noch die Aufstellung der andern Fähnlein beschließen, werden Lucern und Zug der Mahnungsollen, jedoch allein zum Zwecke der Defension und Sicherstellung der Pässe. I». Da mau vernommen hat,die Gesandten der uengläubigen Orte von Aarau ans zu dem außerordentlichen Ambassadvr, Herrn vonMvntholvn, nach Solothurn geritten seien, wo sie unter dein Schein der Begrüßung wahrscheinlich auch^der das Bünduergcschäft verhandelt haben werden, wird für nothwendig erachtet, ebenfalls zwei Gesandte,d°n Lucern und Schwhz, nach Solothurn abzuordnen, um den Herrn von Mvntholon zu begrüßen und mit^en drei Herren wegen des Vündncrgeschäftes zu reden, das letzte Schreiben des Herrn Miron zu beant-worten und zu berichten, warum der Aufbruch der Fähnlein nach Bellenz geschehe, v. Wallis wird von^ Aufbruch ebenfalls benachrichtigt und ihm freundlich zugesprochen, wie auch Zürich und Freiburg;Bieres wird überdies; ersucht, eine vertraute Person ins Wallis zu schicken, um zu erfahren, „was für Ge-chi'A dort sei." «I. (S. u. Baden.) v. Jedes Ort soll seinen Entschluß wegen der Cougratulativnsgesandtschaft^ den Papst beförderlich fassen und zugleich mittheileu, ob man dein von Obwalden bereits ernanntensandten noch jemand beigeben wolle und mit was für einem Befehl, (S. u. Lauis.)
Mail sehe auch i»i Abschnitte Hcrrschaftsangclegcnhcitcn :
M^Ichnst Vlidcn. «I. Art. SZ. Kriegssachcn.
Lauis. t. Art. 257. Kirchcnsachcn.
Die Namen der Gcsckidlcn sind dem SchMyzercrcmplar entnommen.
Zu K». Nach der im Laudcsarchiv Schwyz liegenden Instruction für die beiden nach Solothurn abgeord-neten Gesandten, Jakob Sonncnbcrg, Schultheiß, von Lucern, und Heinrich Rcding von Schwyz, hattendieselben folgende Aufträge: 1) Sic sollen den Ambassador begrüßen und die Befehle und Intentionen dcöKönigs anhören und die Geneigtheit ihrep Obern aussprechen, denselben so viel als möglich nachzuleben. 2) Sicsollen das Bedauern darüber ausdrücken, daß Herr Miron, zugetragenen unbegründeten Berichten folgend,
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