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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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200 April 1621.

das italienische Kriegsvolk durch die Grafschaft Vellenz gezogen sei. Da dies; den Bünden zuwiderlaust,so verlangen sie zu wissen, wessen sie sich künftig gegen die drei Orte zu versehen haben. Dein Cvmmissari»^wird aufgetragen, den Hauptleuten der bttndnerischeu Fähnlein zu schreiben, daß jenes Volk gegen Wisse»und Willen der drei regierenden Orte durch die Grafschaft Vellenz gezogen sei; sie möchten dciunach ih»e»dieses nicht zu Ungutein aufnehmen; sie sollen der cid- und bundcsgenössischen Treue von Seite der 5Wversichert sein, insofern sie ihre bundesgenössische Treue gegen deren Unterthanen beweisen. Dem Gubernatorzu Mailand wkrd geschrieben, er mochte das nun wieder in der Grafschaft Vellenz stehende Kriegs»^zurückmahnen, sl». Mail beschließt, die auf kom>nenden Tag nach Lucern zusammenberufene fünförtischeTagsatzung zu beschicken, «z. Es wird durch Abgeordnete aus der Grafschaft Bellenz geklagt, daß ^Soldaten der beiden daselbst stehenden Fähnlein aus den regierendeil Orteil sich allerlei Ungebühr erlaubt»und dein Commissarius wenig Gehorsam leisten. Umgekehrt wird aber auch über die Unterthanen geklagtdaß sie die Soldateil nicht mit dein Röthigen versehen wollen. Es wird erkannt, daß einerseitsUnterthanen von Vellenz schuldig seien, die Hauptwache mit Holz, Ocl oder Kerzell, die Hauptleute gcge»eineil billigen Preis mit Betteil, die Soldaten mit Strohsäcken und Vcttgewand zu versehen; andrerseits s»^sich das Kriegsvolk der Beschädigung der Weingärteil enthalten; für den Schaden soll der Geschädigte s^von den Hauptleuten bezahlt machen, doch so, daß ihm das Recht gegen die Kriegslcute vorbehalten ß»'Ueberdieß wird Landainmann Frischherz nach Bellenz abgeschickt, um diese Beschlüsse auszuführen. «I ^Gesandten werden ihren Herren und Obern berichten, was dein Commissarius zu Bellenz auf seine Anfrage,wie er sich der Munition und der andern Sachen halber zu verhalten habe, geantwortet worden ist. Dermal»wird nicht für thunlich erachtet, denen von Nuffle und Misox den freien Kauf, namentlich aber de»Proviant zu verweigern.

17».

Confcrenz der V katholischen Orte.

Lucern. t«2l, 29. April.

Staatsarchiv ziuccr». Absch. <Iv nnno l6St und 1022. Bd. XIV> toi.sg. LaudcSarchiv SchwhZ-

Gesandte: Lucern. Ludwig Schürpf, Ritter, Schultheiß und Stadthaliptmann; Jakob SonnendesRitter, Alt-Schultheiß und Pannerhcrr; Walter Amrhyn, Ritter, Stadtfähnrich und des Raths; N»d»^Pfpffcr, Ritter, des Raths. Uri. Emanuel Beßler, Ritter, Landammann und Pannerhcrr;Zum Brunnen, des Raths. Schwhz. Gilg Frischherz, Landainmann; Heinrich Neding, Alt-Landaiinna»"und Pannerhcrr. Unterwalden. Sebastian Wirtz, Landammann, von Obwaldenz Melchior WildertLandainmann, von Nidwalden. Zug. Kaspar Brandenberg, Statthalter; Ulrich Heggli, Alt-Ann^»"'». Diese Zusammenkunft ist durch Uri veranlaßt worden, damit man sich wegen der fortwährende»gefährlichen Läufe berathe. Der Ainbassador Hieronymus Casati bringt den Gruß seines Königs,des Gubernatvrs zu Mailand lind thcilt mit, der Gubernator habe, weil die Bündncr sich immer in sta^Zahl zusammenthäten und es den Anschein habe, daß die Pässe der Orte in Gefahr seien, sich entschloßnicht allein die fünf Fähnlein zu Besetzung der gedachten Pässe zu besolden, sondern auch nochmals uin d"