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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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Februar und März 1621.

Abschied. «. Zürich berichtet, das; die eidgenössische Gesandtschaft in die Bünde blos deßhalb noch nichtabgegangen sei, weil von den Bünden über den veranlaszten Compromiß noch keine Erklärung erfolgt sei/und weil daselbst ein außerordentlicher Ambassador aus Frankreich erwartet werde. Zürich habe sein Volkin den Bünden gelassen, um die evangelischen Gemeinden gegen Bedrängnisse von Seite des Kriegsvolkcsder katholischen Orte und der katholischen Bündner zu schützen. Von vertrauten Orten her hat Zürich»Abschrift der Capitulation erhalten, welche die Gesandten des vbcrn Bundes mit dem Gubernator vonland geschlossen haben. (S. Anhang Nr. 2.) Zugleich hat man vernommen, daß diegutherzigen" Gemein'den im obern Bund zur Annahme der Capitulation gezwungen werden sollen. Zürich hat deßwegen Mgut erachrct, daß seine Gesandten unmittelbar nach dieser Tagleistung gen Solothnrn zu dem AmbassadorMiron reiten sollen, um ihm über die Lage der Dinge in Bünden gründliche Nachricht zu geben und dieBeschleunigung der Neise des Herrn von Bassompierre zu befürworten. Das Unwesen in den Bünden unddie Capitulation von Mailand erscheinen den Gesandten als sehr bedauerlich; deßhalb wird uothweudigerachtet, daß unmittelbar nach der Rückkehr der zürcherischen Gesandten von Solothurn eine eidgenössischeGesandtschaft in die Bünde geschickt werde, um böse Anschläge zu verhindern und den Bedrängten zu helfe»'Ebenso dürfte es nothwendig sein, wenn die Gesandten in die Bünde abgereist sind, eine eidgenössische Tag'lcistung nach Baden auszuschreiben wegen der Kriegsgefahren und Werbungen in der Nachbarschaft »^wegen der früher besprochenen Abordnung nach Frankreich. Zürich berichtet, wie es sich mit Lucer»/Uri, Schwyz und Zug des Münzschrots halber verglichen habe, und spricht den Wunsch aus, ntan möchte allerOrten die Münzmeister dazu anhalten, nach ebendemselben Schrot und Gehalt zu münzen. «. Wegen derKricgsrüstungen im Elsaß und Sundgau soll Mülhausen, das ziemlich sorglos ist, durch ein Schreiben ü»Namen der vier Städte zu guter Hut, zu Einigkeit und aller Freundlichkeit gegen die Nachbarn ermahnwerden, Zürich wird dem Markgrafen von Baden auf seine zwei Mahnungsschreiben antworten undihm die den beiden Städten drohenden Gefahren vorstellen; insonderheit soll dieses Schreiben auf den früh^dessen Gesandten in Basel gegebenen Bescheid gegründet werden.

Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden.

(?) 5.März.

LandcSarihiv NidwalSc». Protokoll der RSthe» »nd d-r Landlemhcn. Vd. 7. S. 4ZZ.

Der Abschied hat sich nicht vorgefunden. VerhandlungSgcgcnständc: Streit wegen der Landinarchc»Lumino gegen Bünden,auch der Bolleuzer halber ufgangcuer Kosten mit Usziehung ihres Landszcichens." ^Gesandten von Nidwalden wurden bezeichnet: CrispiuuS Zeiger, Laudammann, und Kaspar Leu.