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Januar 1621.
i». Eidgenössische Begrüßung nnd Anwünschung eines guten, friedfertigen neuen Jahres. —Conferenz ist durch die bedenkliche Steigerung der Münzsorten und die daraus entstehenden Nebel für Handclund Wandel veranlaßt wurden. Alan hätte sich gern mit der vor zehn uder zwölf Jahren gemachten Ord-nung behvlfcn, glaubt aber, daß dieses für den gemeinen Mann eher schädlich wäre, zumal da zu verschie-denen Zeiten Ordnungen und Satzungen gemacht, aber schlecht uder gar nicht gehalten wurden sind. Ii».nimmt zuerst die Valvatiun der Guld- und Silbersurteu vvr, hört die zürcherische Ordnnng darüber an»^vernimmt, daß bereits auch andere eidgenössische Orte sich dazu geneigt erklären, und daß die MünzenReich und anderswu viel höher stehen. Man läßt es alsu auf Gefallen der Obrigkeiten bei dieser Taxierungverbleiben und glaubt, daß es, wenn man derselben getreulich nachkumme, zum Guten gereichen wcrdc>< . Alle taxierten Guld- und Silbersurteu füllen ihr urdentliches Gewicht haben, und niemand sull verpflichtesein, andere anzunehmen, es sei denn, daß für den Gran Guld 3 Kreuzer uder 15 Angster Lucerner Währung'für den Gran Silber ein halber guter Batzen uder !<> Angster abgezvgeu werden. Es mögen auch sc>^leichte Silbersurteu den Obrigkeiten übergeben und vvn denselben um ihren Werth eingewechselt werden.«I. Man wäre geneigt gewesen, das Münzen aller gruben Surten, wie in frühern Jahren, einzustellen u»dnur kleinere Münzen bis auf den Batzen prägen zu lassen; man glaubt aberj, daß dicß eher schädlichund auch eine Aenderung des Schreies nur nvch mehr Cvnfusiun und Beschwerden verursachen lviird^Zürich, Lucern, Nri und Zug haben deßhalb ihre Münzverwaltcr nnd Wardeine berathen lassen, wie ei»cbeständige Ordnung über Schrvt, Probe nnd Gewicht aufgestellt werden könne. Dieselben haben sichFolgendes vereinigt: Von den Dicken sollen ans eine Mark, welche 11 Lvth fein hält, 36 Stück, ans ebu'"halben Dicken oder drei gute Bätzuer, welche 9 Lvth fein halten, 59 Stück kvmmen. Wie schon in Zürich'so sollen in jedem Ort alle ausländischen Dicken, halben Dicken, Schreckenberger, „Dreikrenzerig uder Böhulbst^welche diese Probe nicht halten, gänzlich verboten sein. Wer solche Münzen ausgiebt, soll streng bestesder Angeber belohnt und sein Name nicht genannt werde». Diese Ordnung und diesen Schrvt der Mü»^wird man den übrigen Orten und den Zugewandten auch mittheilen. Sollte das eine oder andere O>'isolchen Schrot mindern und die Münzen geringhaltiger machen, so wird man dieselben wie die gencm»^fremden Münzen verrufen. «. Diese Ordnnng und Probe gilt nur für die jetzt schwebenden Zeitläufe; ^ruhigeren Zeiten mögen die Obrigkeiten dieselbe nach Belieben verändern. Jedes Ort soll seinen 6^'schluß unverzüglich Zürich mittheilen, damit die Ordnung publiciert und gedruckt werden kann und d6gemeine Mann nicht so sehr beschwert wird, xx« Jeder Gesandte soll berichten, was Herr Miron und d"Herren vvn Solothurn wegen der Unruhen in Bünden geschrieben haben, damit auf nächste Zuseunw^'knnft jedes Ort seine Gesandten mit Instruction versehen kann. Zug bittet um Fenster und Wnpp^'in sein Nathhaus. ii. Oberst Pfhffer bittet um solche für Hauptmann Viderbvsten in Wallis.
Anmerkung. Die verschiedenen Münzsorten wurden also taxiert: Goldsortcn. Ducate»„Zcglein" zu 3'/z Gulden, Kreuz.Ducatcn zu 3 Gulden, Goldgulden zu 2p^ Gulden, spanische, gcnucsi!^zweifache Kronen oder Dublcn zu 6 Gulden, einfache spanische Kronen zu 3 Gulden, französische So"""''krönen zu 3 Gulden, italienisch wälsche Doppelkroncn 5 Gulden 17 Kreuzer, einfache wälsche2 Gulden 54 Kreuzer. Silbers orten. Ncichsthaler 2 Gld. 15 Krz., Guldcnlhalcr 2 Gld., neue bs"'gundischc Thalcr mit geflammtem Kreuz 2 Gld., Philippsthalcr 2 Gld. 28 Krz., acht Ncal 2 Gld. 16 ^polnische Ocrtli oder Spitzbärlli 15 Krz. fArchiv Nidwaldcn. Beilage zum .Abschied vom 23. Mai