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Deccmber 1620.
ISS.
Conferenz der Vis katholischen Orte.
Solothurn. t020, 20. Deccmber.
Kantoiisnrchiv Frciburg. RathSprotokoll vom 10., 17. »nd 2a. D-ceml>er,
Nachdem der Ambassador Miron angezeigt hat, daß dem König von Frankreich „die Verständniß mit Loth-ringen" nicht unangenehm sei, wird dieser Tag nach Solothurn angesetzt. Verhandlungsgcgenstände sind: 1) dieplus valsur lies especes; 2) die Salzlieferungen; 3) der Ritt nach Frankreich (von diesem rälh Miron ab);4) „die Lothringische Verständniß." In Beziehung auf diese läßt Frciburg der Conferenz den Antrag sty-len, daß man dem Comte de Bulet, einem vornehmen Lothringer, der die Sache betreibe, schreiben solle,ob er dicß auö Befehl oder mit Einwilligung des Herzogs thuc, und wie die Sache beschaffen sei. Gesandte vonFreiburg waren: Schultheiß von Monlenach und Bürgermeister von Affry. Lucern schickte keine GesandtemEin Abschied hat sich nicht vorgefunden.
I«s.
Conferenz der Schirmorte der Abtei Engelberg.
Engelberg. 1020, zwischen dem s«. und 23. December.
LlUtdeöarchiv Nidwaldeu. Protokoll der Näthen und der Landleuthen. Band 7. S. 378.
Der Abschied hat sich nicht vorgefunden. Die Conferenz hat gemäß der Instruction NidwaldcnS für sein°Gesandten den Zweck, den zwischen Abt und Convcnt des Gotteshauses und den Thalleutcn herrschenden Strellzu vermitteln. Jedes Ort sandte zwei Gesandte, deren Namen nicht bekannt sind, mit einem Läufer; Nidwalde»Scckclmcister Vermittler.
K«I.
Conferenz von Zürich, Basel und Schaffhansen.
Zürich. l«20, 24. Deccmber (14. a. K ).
Staatsarchiv Zürich. ilo?t. XII. IM. WI. 452.
Gesandte: Zürich. Hans Heinrich Holzhalb, Bürgermeister; Hans Rudolf Nahn, Vnrgcrmeist^'fHans?) Escher, Seckelmcister; Hans Ulrich Wolf, Seckelmeister; Konrad Grebel, Obmann; Hans GeV'ilGrebcl, des Raths. Basel. Hans Jakob Burckhardt, des Raths; Johann Friedrich Nhhiner, 3. ll->Stadtschreiber. Schaffhansen. Hans Konrad Peher, Statthalter.
». Bevor Berns Erklärung über die jüngst zu Baden aufgestellten Vermittlnngsvorschläge zur Beilegtdes Streites zwischen Bern und Frciburg den übrigen Orten mitgetheilt wird, erachtet man eine vertt^'liehe Berathnng für nvthwcndig. Weil Bern mit Recht sich auf seine Verträge stützt und das Burgr"^in dem eidgenössischen Bund ausdrücklich vorbehalten wird, so glauben die drei Städte, daß Bern, soimmer möglich, bei seinen Rechten geschirmt werden müsse; dessenungeachtet wünschen sie Weitläufigkeiten s"