Dccember 1W0.
Confercnz der V katholischen Orte.
L»»cern. IliStt, 15. December.
Staaisarchiv Lii-crn. Al-lch. 4s -rnnalüM. Bd. XIII. IUI. «so. LandcSarchi» SchwdZ.
Gesandte-. Luccrn. Leodegar Pfyffer, Pannerherr, Heinrich Clvos, Ritter, des Raths; NiklansBircher, Seckelnieister; Siudolf Pfhsfer, 'Ritter, des Raths. Uri. Melchior Megnct, Alt-Landammannund Landshanptmann. Schwyz. Heinrich Neding, Ritter, Alt-Landammann und Landsfähnrich; ChristophSchorn», Alt-Statthalter; X. Vetschart, Alt-Statthalter. Unterwalden. Sebastian Wirtz, Statthalter,don Obwaldcn; Crispinns Zelger, Alt-Landammann und Landshanptmann, von 'Ridwalden. Zug. 5konradZurlanben, Alt-Laudammanu; sJohannes?) Andcrmatt, Seckelmeister.
Alan hört zuerst den schriftlichen Bericht des Schultheißen Svuucubcrg, sowie eine Erklärung des^ubernatvrs zu Mailand, die Werbung des oberu Bundes und namentlich das Veltliu betreffend, auund beschließt, obgleich die Gesandten keinen speciellen Befehl haben, weil die Sache keinen Verzug erleide,^n noch in den Bänden anwesenden Gesandten ihren bisherigen Fleiß zu verdanken und sie zu ermahnen,kenn auch die Gesandten der nnkatholischen Orte nicht mehr hinkämen oder die zwei Bünde sich anders,als der graue gethan, entschließen sollten, doch nicht ihre Vermittlung aufzugeben, sondern ferner ihr Bestesöu thun. Mt dem Ambassador Gueffier sollen sie vertrauliche Corrcspvndenz Pflegen und sich seines Nathesbedienen. Der Ambassador Mirvn wird ersucht, den Herrn Gueffier zu einträchtigem Handeln mit den Ge-sandten zu ermahnen. Dem grauen Bund wird gedankt, daß er sich so gutherzig gegen die Gesandten der katho-^'chen Orte verhalten habe. I». Wegen der Gesandtschaft nach Frankreich, die zu Baden besprochen worden ist,haben die Gesandten von Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug keinen Befehl, zumal nicht daß sie von allen Orten^geschickt werden solle; sie halten für passend, abzuwarten, was für einen Erfolg das Anerbieten des HerrnAürvn habe. Ferner wird gewünscht, daß jedes Ort seine Beschwerden demselben übergebe und durch ihn^'U Hof einen endlichen Bescheid verlange; deßgleichen daß man sehe, was für Stoff zu einer Gesandtschaftdas bündnerische Geschäft gebe. «. (S. u. Engelberg.) «I. (S. u. Thnrgan.)
Man sehe auch in den Abschnitten Hcrrschafts- und Schmnortsangclcgcnhcitcn:
^"dlMsschaft TlllNWU. «I. Art. 001. Gotteshäuser. Kloster.
Küstelberg. «. Art. 42.
Die Namen der Gesandten sind dem Schwyzerexcinplar entnommen.
Zu ». In einem Schreiben an Gueffier sprechen die fünf Orte sich dahin aus, „daß, wofern in demAusspruch ungleiche Meinungen sürsiclcn, Ihre Majestät alödauu Ihre Autorität alö ein Dritt» oder Obmann^brauchen könne."