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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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November und Deeembcr 1620.

die Ausschüsse des obern Bundes, daß sie den Bürgermeister Meyer freilassen sollten, antwortet LandrichterFlorin, daß beschlossen worden sei, vor errichtetem nnd besiegeltem Compromiß ihn nicht loszugeben, jedochwolle er die Sache nochmals vor den Bund bringen. Er fügt die Bitte bei, die Gesandten möchten dochnoch länger im Lande bleiben. Die Gesandten verreisen nach Chnr.

Zehnte Session den 11. December. Die katholischen Gesandten entschließen sich, zu Chur zu bleibenund den Entschluß der Gemeinden der zwei Bünde über den zu errichtenden Compromiß zu erwarten. Weilaber die Sachen eine andere Wendung genommen haben, als die evangelischen Gesandten erwarteten, undes verlautet, daß der obere Bund den Bnndesbrief nicht mehr zu halten, sondern sich zu trennen, auchdie Münsterthaler und Engadiner aus dem Bnndesbrief auszuschließen und sich dem Mehren gemeinerIII Bünde nicht mehr zu unterwerfen gedenke; weil ferner die evangelischen Orte, wenn ein solcher Com-promiß,der vom obern Blind zu 15 Stimmen (nämlich der Ambassador, die XIII Orte und Wallis)gesetzt ist," von den Gemeinden angenommen werden sollte, von den katholischen überstimmt würden,so beschließen sie, da sie in einen solchen nicht einwilligen können, von ihren Herren und Obern sich neuenBefehl und weitere Vollmacht geben zu lassen. Die katholischeil Gesandten bleibeil noch einige Tage längerin Chur.

Cvnfercnz von Urs, Schlvyz und Nidwaldcn.

Brunnen. t«2v, 2K. November.

zia»dcöarchiv Nidwaldcn.

Gesandte: Uri. Walther Valdegger, Landsfähnrich, des Raths; Heinrich Albrecht, des Raths.Schwyz. Jost Schilter, Alt-Landainmann; Johann Sebastian Abyberg, Statthalter; Fridolin Horrat,des Raths; Leonhard Niederöst, des Raths. Nidwaldcn. Crispinus Zelger, Alt-Landainmann und Lands-statthalter; Johann Ab Honegg, des Raths.

»I». (S. ll. Bellenz :c.) ». lieber die durch den letzten Aufbruch der Landesfähnlein, wie auch durchdie Besatzung zu Bellenz verursachten Kosteil soll dem spanischen Ambassador eine Rechnung zugestellt unddann ernstlich bei ihm um Geld angehalten werden. Will er die Besatzung zu Bellenz nicht erhalteil, s"ist man gesinnt, dieselbe wegzuziehen. II. (S. u. Bellenz :c.) I. Die Schifflcute legen den Gesandten eineunter ihnen verabredete Ordnung vor. Die Gesandten von Uri und von Schwyz nehmen dieselbe in den Abschied,dannt ihre Herren und Obern sie entweder bestätigen oder abändern.

Mau sehe auch ün Abschnitte Herrschaftsaugelegeuheitcu!

Vogtei Bellen; :c. » Ii, Ii. Art. 143151.