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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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November und December 1620.

auf die vcuetianische Factiou uud auf die Strafgerichte uud geben die Artikel au, wegen welcher sie verfolgtwerden; diese sind 1) die Erbauung der Feste Fueutes; 2) die alte Capitulatiou mit Mailand; 3) daß Etlichemit dem Fürsten von Innsbruck conspiriert haben sollen; 4) das letzte articulierte, aber nicht ins Werkgesetzte Bttudniß mit Mailand; 5) daß man gedroht haben solle, die evangelische Religion auszurotten.Während diese Deputierten mit Eifer für das Vündniß mit Mailand sprechen, lassen sie sich über den Bn»dmit Venedig sehr mißbeliebig vernehmen. Wegen der Verfolgung, der sie ausgesetzt seien, hätten sieFähnlein lupfen müssen". Sie hätten nun etliche Artikel aufgesetzt, bei denen sie verbleibe» wolle»; blosfür die Artikel, welche von der Bestrafung der Personen und Gemeinden handeln, welche an dem Aufrufuud den Strafgerichten Schuld seien, behalten sie sich den Rath der Gesandten vor. Was endlich dieser-Haftung des Bürgermeisters Meyer betreffe, so müsse vorerst entschiede» werdeil, ob dessen Sache vor dicIII Bünde oder nur vor den ober» Bund gehöre.

Vierte Session den 4. December. Juvalta, der Abgeordnete des Gotteshaus- und des Zehngcrichtcwblindes, bedauert, daß der obere Bund sich mit ihnen nicht über die Artikel verständigen könne, die sie a»?einem Beitagabgesetzt" und den Gemeinden zur Abstimmung vorgelegt hätten; sie machen sich anheischig/an welchen Orten man es begehre, nochmals abstimmen zu lasseil. Den Gesandten erscheint die Antwortdes ober» Bundes unlauter; sie verlangen, daß über die ausgeschriebenen Artikel nochmals abgesti»»^werde, lind daß sie unter einander sich vergleichen, wozu sie ihr Bestes zu thun sich anerbieten. Sie eröffnezugleich, daß sie nach Chur gehen wollen, wohin die Blinde dann ihre Ausschüsse schicken sollten; zuglc'i'k)wird ihnen sicheres Geleit zugesagt. In Betreff der Freilassung des Bürgermeisters Meyer werden dicAbgeordnetenernstfreundlich" angehalten, eine Umfrage bei den gemeineil III Blinden ergehen zu lasscw

Fünfte Session den 5. December. Trotz dem Zureden des französischen Ambassadors, der ungchalte»ist, daß man über die von ihm moderierten und auf die Gemeinden ausgeschriebenen Artikel nicht abwehrtlassen wolle, verbleibt der obere Blind bei seiner früher» unlautern Antwort und den früher» ArtikelnWeitere sehe man in vorhergehender Nummer Lit. z>'.).

Sechste Session den 6. December. Die Abgeordneten des obern Bundes erklären, das; sie, weil stcsehen, daß die Gesandten nur das Beste ihres Landes wollen, sich entschlossen haben, ihrer Erinahnung Fvk^zu leisten und alle noch schwebenden Streitigkeiten zwischen ihnen und den beiden andern Bünden und derestGemeinden zu entscheiden den Gesandteil und dem französischen Ambassador zu überlassen, ferner ei»cForm aufzustellen, nach welcher man künftig im Frieden mit einander leben könne, sowie auch die Mittclaufzusuchen, wie man die verlorenen Lande wieder bekommeil könne; alles was darüber beschlossen werde,würden sie, ohne sich zu weigern, annehmen und vollziehen. Weil» auf diese Weise der Zwiespalt beseitigtsei, so wollen sie die Angelegenheit des verhafteten Bürgermeisters Meyer und des Wolf Thönis dcwfranzösische>l Ambassador und den Gesandten zu comprousittiereu überlassen. Die beiden übrigen Bündesprechen ebenfalls ihren Dank für die Bemühungen der Gesandten ans und wollen dem Ambassador u»dden Gesandten die Mißverständnisse, welche nach aufgenommenem Mehr noch übrig bleiben, zur Entscheidsübergebeii, jedoch mit dein Vorbehalt, daß Neligivnssachcn und was davon abHange von gleichen SM'beider Religionen erörtert werde, weil dies; die alteil Bräuche und auch die vom ober» Bunde ausgesehenbeneil Artikel verlangen. Der Ambassador erklärt hierauf, wenn der obere Bund das Mehr der Gemeinde"über die ausgeschriebenen Artikel nicht aufnehme uud den Artikel der Neutralität nicht gutheiße, so iverdcer sich bei den gütlichen Verhandlungen nicht betheiligeu uud mit der ganzen Sache nichts zu schaffen habe»,