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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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November und December 1620.

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"Uf den 15. Jcmuar tt. St. eine Zusammenkunft nach Napperswhl augesetzt, auf welcher das Hauptgeschäft^örtert werden soll, während die Particularia au einem Ort in den Bünden behandelt werden sollen.

Mail sehe auch im Abschnitte Hen'schaftsangelcgcnhcitcn:

^kfschaft Sargans. v. Art. 97. Verschiedenes.

Zu ». Diese Artikel befinden sich im Bande dcS Solothurncr Archivs, betitelt: Besondere Abschiede :c.Band g4.

Anmerkung. Von diesen Verhandlungen sind zwei Abschiede vorhanden, von denen der erste dergemeinschaftliche zu sein scheint, verfaßt von einem katholischen Protokollistcn, der andere ein für die evange-_tischen Gesandten bestimmter, von einem evangelischen Protokollistcn redigiert, was schon daranS hervor-Aeht, daß letzterer die Tage nach dem alten Kalender angiebt. (Wir haben sie in die dcS neuen Kalendersübersetzt.) Der letztere enthält neben den gemeinschaftlichen Verhandlungen auch diejenigen, welche die evan-gelischen Gesandten allein geführt haben; und wenn beide die gemeinsamen Verhandlungen wiedergeben,^t je nach dein confcssionellcn Standpunkt dcS Protokollistcn der eine oft eine andere Färbung als derandere. Anö diesem Grunde haben wir geglaubt, den Abschied nach beiden Nedactioncn geben zu sollen.

Anmerkung. Bemerkenswerth ist auch ein Schreiben von Rudolf von Schauenstein an Heinrich Rc-bmg vom 24. December über diese Vorgänge im LandcSarchiv Schwyz: Bünden Lit. k. Nr. 42.

äs« ?».

Derselbe Abschied nach der Nedaction für die evangelischen Gesandten.

Chur und Jlanz. t<!20, 23. November.

KantoiisarHil, Basel.

Verhandlungen vom 23. November bis 1. December. — Nachdem die Gesandten sich begrüßt undeinander ihre Instructionen eröffnet haben, welche sich übereinstimmend fanden, wird der Bürger-meister p»n Chnr angegangen, die Art und Weise zu bestimmen, wie die Gesandten den Vortrag vor denBünden halten können. Derselbe macht sich anheischig, die Häupter der zwei Bünde nach Chnr zudurch Abgeordnete des obern Bundes werden sie aber ersucht, nach Jlanz sich zu begeben, weil der'^'e Bund „die Fähnlein lind Ehrenzeichen habe lupfen" müssen und etliche Artikel, welche von ihnen"lc'r „abgesetzt worden", auf einem Beitag geändert worden seien. Obgleich die Gesandten Chnr vorge-^stcn lMen, geben sie dem Begehreit des obern Bundes nach und begeben sich am 30. November nach Jlanz.' ^'dessen begrüßen die evangelischen Gesandtelt den französischen Ambassador und vernehmen von ihm,Ü er etliche Artikel gestellt und an die Gemeinden der III Bünde habe gelangen lassen. Uebcrdieß^ ^ sie mit ihm wegen der Jesuiten und wegen Aufsuchung der Urheber der Strafgerichte und erhaltengute Vertröstung.

Jnl Cessio it. Jlanz den 2. December. Der Vortrag vor den Abgeordneten zu Jlauz ist dem

nach ähnlich dem im vorhergehenden vlbschiede niedergelegten.

^ ritte Session den 3. December. Deputierte des obern Bundes erzählen, wie sie in diese ihre Lage ge-icien und deuten auch die Stände an, durch welche dieselbe herbeigeführt worden sei. Sie werfen die Schuld