158
September 1620,
148.
Konferenz der V katholischen Orte.
Gersau. tKStt, 1«. September.
Staatsarchiv Lucer». Absch. de anno IW0. Bd. VIII. kot. ISS. Landcsarchiv Tchw>>z. ,
Gesandte: Luccrn. Jakob Sonnenbcrg, lliitter, Schultheiß und Panncrherr; Rudolf Pfhffer, Rittcodes Raths. Uri. Euiauuel Beßler, Ritter, Laudauuuauu und Pannerhcrr; Jvhauu Konrad von Berel-dingen, Ritter, Alt-Landaniinann. Schwhz. Gilg Frischherz, Landammann; Heinrich Neding, RittcoAlt-Laudammanu und Pannerherr; Atartin Betschart, Statthalter. Unterwalden. Aielchivr Jiufcld,Ritter, Landaunuann und Paunerherr, von Obwalden; Johann Lussi, Ritter, Landannuann und Panncr-herr; Crispinus Zelger, Alt-Landanuuann und Landshauptmann, von Nidwalden. Zug. Kourad Z»»'lauben, Thoman Jten, Seckelmeistcr und des Raths.
ZT. Aus dem Bericht des Obersten von Bervldiugen und dem Vortrag des Ambassadors Casati ver-nimmt man, daß der Gubernator zu Mailand eingewilligt habe, nicht allein die bereits aufgebrochenen f»»lFähnlein zu besolden, sondern auch, daß noch fünf andere aufgestellt werden und zwar mit gleicher Bestal-lung und mit Anerbictung noch weiterer Hülfe, falls solche nothwendig werden sollte. Alan verdankt dc>»Gubernator und dem König diesen gnädigen Beistand, desgleichen dem Oberst von Beroldingen seine fleißigVerrichtung. K». Um für alle Vorfälle in Bünden und im eidgenössischen Vaterlaude gerüstet zu sein, wirdauf Gefallen der Obrigkeiten beschlossen, die fünf andern Fähnlein innerhalb vierzehn Tagen auch gerüstrlzu halten. Alan hält es auch für zweckmäßig, die ennetbirgischen Landvögte aufzufordern, ebenfalls ei»c»Auszug auszurüsten, um auf erste Mahnung bereit zu sein. (S. u. Nheinthal). «I. Den Hcrrc»Schlumpf zu St. Gallen wird auf ihre Bitte ein Fürschreiben an den Papst und etliche Cardinäle bewilligtdes Inhalts, dieselben seien erbötig, zu Betreibung ihres Gcwerbs zu Bologna und Pesaro katholischFactoren anzunehmen; es möchte ihnen also bewilligt werden, daß einer der Prineipale sich je zwei M»»»^im Jahr daselbst aufhalte, um das Gewerb zu visitieren und die Rechnungen den Factoren abzuneh«»»''«. Der obere und der Gotteshausbund begehren, daß mau eine Gesandtschaft nach Chur schicke. Man istdafür ohne Befehl, glaubt aber, daß es nicht unzweckmäßig wäre, eine solche abzuordnen, sei es zu gleich»Sätzen von den bezeichneten oder von allen X111 Orten. Der Ambassador Gueffier soll augefragt werde»-ob er sich auch dahin begeben wolle, und ob er für rathsam halte, daß Gesandte blos von etlichen vt"»'von allen Orten geschickt werden. Zürich wird geantwortet, es möchte ebenfalls die Ansicht des He»"'Gueffier zu erfahren suchen, worauf man gleichfalls einen Entschluß fassen werde. In demselben Si»»^entschuldigt man sich den zwei Bünden gegenüber und stellt auf Herrn Gueffier ab. 1. Oberst Pfhffcr »^Ammann Zurlauben, die bei den Herren Mirvn und Gueffier gewesen sind, um sie um Hülfe Z»'Erhaltung der aufgebrochenen Fähnlein anzusprechen, berichten, daß dieselben den Aufbruch der Fähnlc»»weder rathen noch wehren, im Uebrigen sich dießmal nicht entscheiden können, sondern daß sie das Eiuc »»^das Andere an den König gelangen lassen wollen. K. Wegen der gefährlichen Läufe läßt mau bei beidc»Königen und dem Herzog von Savoyen um Entrichtung der Pensionen und der Kriegszahlungeu anhalte»-
Man sehe auch im Abschnitte HcrrschaftsangelegenheitciuLcmdvogtci Nheinthal. e. Art. 27 Verwaltung im Allgemeinen.
Die Namen der Gesandten sind dem Schwyzereremplar entnommen.