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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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August 1620.

Zu »'). Berichte über den Mord von Tirano und Tell sTcglioj im Zürcherarchiv Tr. 69. 4. 11-Zu »2). Zürich hatte schon den 25. Juli (15. a. K.) beschlossen, Hau« Georg Eschcr und Leonhard Holzhalbnach Bünden zu schicken, um sich nach dem Stand der Dinge und der Notwendigkeit der Hülfe zu erkundige"'(Staatsarchiv Zürich dost. Xll. 12. kol. 345.)

Gcmeineidgenösslsche Tagscchimg der XIII Orte.

Baden. 1«20, 3. bis 3. Angust.

Staatsarchiv Zürich. vc,:t. xil. iS9. koi. Z»s. Staatsarchiv Lucerii. Absch. iw »no 1020. Bd. Xlll. koi. Z-tS.

Gesandte: Zürich. Hans Rudolf Nahn, Vnrgernicister; Heinrich Bräm, Statthalter; HansWolf, Seckelmeister; Hans Georg Grebel, des Raths. Bern. Anton von Graffenried, Seckelmeister;Thormanil, Hofmeister zu Königsfelden. Lucern. Jakob Sonnenberg, Ritter, Schultheiß und Pannerher"!Heinrich Cloos, Ritter, des Raths; Rudolf Pfhffer, Ritter, des Raths. Uri. Emanuel Beßler, Ritter, La"b'aminaiin und Pannerherr; Hans Peter von Noll, Ritter, Alt-Landammann. Schwyz. Gilg Frischhck'Landammann; Heinrich Ncding, Alt-Landammann und Pannerherr. Unterwalden. Melchior Jmft^Ritter, Landauunann und Pannerherr, von Obwalden; Jvhanii Lussi, Ritter, Landammann, von Nidwaldck'Zug. Konrad Zurlauben, Alt-Ammann; Hans Meyer, Seckelmeister; Beat Jakob Meyenberg, des NaO'Glarus. Hans Heinrich Schießer, Landammann; Hans Heinrich Schwartz, Alt-Landainmann. Basi^Jakob Burckhardt, Hans Lukas Jselin, beide des Raths. Freibiirg. Johann Reiff, Franz von ÄMbeide Burgermeister. Solothnrn. Wernher Saler, Schultheiß; Johann von Roll, Stadtfähnrich. SelchtHausen. Hans Heinrich Schwartz, Bürgermeister; Hans Kvnrad Peyer, Statthalter. Appenzell. Ach^'Wiser, Landammann, von Jnnerrhoden; Johann Schuß, Landammann, von Außerrhoden.

Eidgenössische Begrüßung. Bürgermeister Nahn bringt vor, seit etlichen Jahren hätten sichden III Bünden vielerlei Ungelegenheiten erhoben, indem der Eine meine, er thue Recht, der Anderees geschehe ihm Unrecht. Die Sache sei so weit gekommen, daß etliche Verbannte sich an fremde Potent'^gewendet und mit deren Hülfe ins Vcltlin eingedrungen seien. Dort hätten sie unerhörte Gewaltth^verübt, so daß gemeine III Bünde veranlaßt worden seien,die Fähnlein zu lupfen", damit sie mitihrer Bundesgenossen dagegen einschreiten könnten. Die Blinde hätten Zürich, Bern und Glarus umersucht, namentlich dcr Zchngerichtcnbund, welcher der Mehrzahl nach reformierter Religion sei, um sicheinen Ueberfall zu schlitzen, wie ein solcher eben schon im Engadin und im Münsterthal stattgefunden ^Zürich ist entschlossen, Hülfe zu leisten, jedoch blos zur Defension der bedrängten Lande und um daswieder an die Bünde zu bringen. Die durchziehenden Truppen hätten Befehl, niemanden zu molesti"^und alles freundlich zu bezahlen, weßhalb man ihnen, wie zu hoffen sei, kein Hinderniß in den ^legen werde. Bern, nach Inhalt der geschwornen Blinde um Hülfe ersucht, erklärt sich wie Zürich' ^Die katholischen Orte begehren einenVerdank" bis zum folgenden Tag, welcher ihnen gestattet wird. ^der folgenden Zusammenkunft eröffnet Bern, daß feine Truppen durch Sargans ziehen werden; es hofft,werde dieselben nicht verhindern. Denjenigcn Orten, die durch Berns Lande ihren Bundesgenossenzuziehen wollen, sei der Paß jederzeit gestattet worden. Der französische Ambassador, Robert