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Juli 1620.
dieser Woche den Tresorier Lyonne erwarte; nach dessen Ankunft werde die Distribution nach den Cr»'tracten, wie bisher gebräuchlich, sofort beginnen. Der Ambassadvr wünscht sodann, das; die Eidgenosse»besondere Sorgfalt und Verschwiegenheit beobachten möchten in demjenigen, was er mit ihnen verhandle,zumal was die Nachbarn und gemeinen Bundesgenossen betreffe. Briefe, welche der Ambassador deßhe^geschrieben, seien von den Amtleuten nicht immer geheim gehalten worden. sDas Schreiben des Ambassadr^ist datiert: Solvthurn, 29. Jnni.j — Mit Befremden vernimmt man, daß das angekommene Geld blos nachden Cvntracten vertheilt werden soll, daß dagegen' der ausstehenden und verfallenen Forderungen der Obnß'keiten gar nicht gedacht werde. Um von den früher gefaßten Beschlüssen nicht so har „spöttlich" abzuweichensoll dem Ambassador geschrieben werdeil, man habe verstanden, daß eine Fuhr Geld angekommeil sei, ^unter die Obersten und Hauptleute vertheilt werdeil solle. Weil trotz vielfältigeil Versprechungen den Obr>ü'keiten keine Satisfactivn zu Theil geworden sei, so habe man allen Grund, die beschlossene Gesandtschaiabgeheil zu lassen; der Ambassador werde ernstlich ersucht, dahin zu wirken, daß längstens bis Endelstigen Monats September den Obrigkeiteil „ein Vermögen geschafft" und von nun an immer zwei Pensum'»'eine alte und eine neue, ausbezahlt werden. Daß Briefe anderswohin communieiert worden seieil, dav»»wisse man nichts; falls es wirklich gescheheil sein sollte, habe man kein Gefallen daran. Für den Fc^'daß die Zahlungen bis zu dem bestimmten Termin nicht erfolgen, wird zum voraus vereinbart, ansder XIII Orte eine einfache Botschaft, nicht stärker dann selbdritt, nach Frankreich zu schicken. Zürichalsdann eine allgemeine Tagleistnng nach Badeil ausschreiben und jedes Ort seine Gesandten mit volle»'Befehl dahin abfertigen, damit dieselben sofort nach Frankreich abreisen könneil. B. Lucern bittet umstcr und Wappen in sein Schützeilhaus, das an der Stelle des abgebrannten erbaut worden ist. «?. ^katholischen Glarner wünschen, daß die mit ihren Landlenten bestehenden Mißverständnisse beseitigt werde»'sie bitteil daher um unparteiisches Recht. Wolle man zuvor eine gütliche Vergleichung versucheii, so ha^'sie nichts dawider; für den Fall aber, daß dieselbe erfolglos bleiben sollte, wünschen sie, daß diewelche von den Parteien erbeten würden, Vollmacht haben, alsdann in der Sache rechtlich zu sprechtDie evangelischen Glarner hätten es gern gesehen, wenn die letztes Jahr besprochene Abordnung stattgefw'^hätte. Als freier Ort der Eidgenossenschaft protestieren sie gegen die verlangte Rechtshandlung;man aber geneigt sein, jene Abordnung zu ihnen zu schicken, so werde dies; ihren Obern nicht mißfallund sie zweifeln nicht, daß man sie dann bei ihrem Landbuche und ihren Rechten schützen werde. LtlichOrte halten es für rathsam, auf das Recht dießmal zu verzichten; dagegen sollen nach Inhalt des auf ^jähriger Jahrrechnung gemachten Abschiedes Abgeordnete von Lucern und Zürich auf Verenä nach Glc»»'gehen und eine Vermittlung versuchen. Bleibe dieses Mittel erfolglos, so werde, man auf nächster ^leistung nach angehörter Relation in der Sache erkennen. Die katholischen Orte wollen den katholischGlarnern zun; Recht verhelfen. Die Parteien sollen aus den beiden Städtpn Ehrensätze ernennen;haben zu Aufaug künftigen Septembers nach Glarus zu gehen und daselbst nach Anhörung des Ländlich"der Gewahrsame und der beiden Parteien die Vermittlung zu versuchen. Ist die Unterhandlung erfolgtso werden sie in der Sache rechtlich handeln und dieselbe entscheiden. Die Gesandtschaften Zürichs und Ä»r»"ohne Instruction für die Nechtsöffnung, protestieren dagegen; dessenungeachtet wird durch die Mehrheitkaum, daß die rechtliche Proeedur stattfinden solle, falls die Vermittlung erfolglos bleibe, v. Obwa^bittet um Fenster und Wappen in sein neucrbautes Schützenhaus, ebenso der Wirth zur Ztrvne in Zürichsein Haus. L. Lucern bringt vor, bei der im März wegen des Tscherlizischen Streites gehaltenen ConfereuZ