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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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Mai 1ö20. 137

Bürgermeister Nahn sich verlauten lassen, er habe gemessenen Befehl erhalten, so daß ihmHände und Füße ge-bunden seien" und nicht zu freundschaftlichen Mitteln geschritten werden könne. Im Namen der katholischenDrte wünscht Lucern zu erfahren, welchen Zweck diese Aeußeruug gehabt habe. Bürgermeister Holzhalbstellt die Sache in Abrede. Freiburg wiederholt seine Klagen wegen des Tscherlizischen Handels. Nach-dem Bern in eine Abordnung der eilf Orte zur Vermittlung nicht eingewilligt habe, sei eine andere von denduü Städten erschienen. Als diese aber zu billigen Unterhandlungen hätten schreiten wollen, habe man mitBedauern vernommen, wie Bürgermeister Nahn bei der in? März gehaltenen Cvnferenz sich geäußert undseine Stimme dahin abgegeben habe, Freibnrg solle von der Instanz abstehen vder das Recht vermöge desBurgrrchts nach Inhalt des eidgenössischen Rechtes annehmen, welcher Meinung die Sätze von Bern nach-steigt stim. Freiburg bittet, man möchte das in Ausführung bringen, zu was man sich anerboten habe,ferner rügt es, daß ii? den? Abschied der gehaltenen Cvnferenz mehr enthalten sei, als in Gegenwart dersteiburgischm Gesandten vorgebracht worden sei; Freiburg habe Befehl, dagegen zu protestieren. BernsGesandtschaft, welche nicht erwartet hat, daß hievon etwas vorgebracht werde, ist ohne Instruction. Wasdw Sätze verhandelt hätten, sei ordentlich in die Abschiede niedergelegt worden, und dabei solle es sein Ver-eiden haben. Da es verlautet, daß man auch an ander,? Orten ii? den Vogteien über die Religionemehr«? lassei? wolle, so bitten die katholischen Orte Zürich, mit Bern zu rede», daß es bis zu Austrag

Sache alles ruhig verbleibe?? lasse; für ebendasselbe wollen sie sich ihrerseits bei Freibnrg verwenden.

Sätze erhalten Befehl, auf nächste Tagleistnng sich der Sache weiter anzunehmen und, was versprochenWord«, fti, ins Werk zu setzen. U. (S .U .Baden.) kls. (S. n. Nheinthal.) i. (S. u. Thnrgau.) Ii. (S.u.^hcinthal.) 1. (S. n. Thnrgau.) in. Uri beklagt sich, daß seinen Lnndlenten, welche in? Gebiete von Bernkaufm, ein neuer Zoll vder ein Trattgeld abgefordert werde. Die Gesandtschaft Berns ist ohne In-struction, behauptet aber, daß derselbe schon bei achtzig Jahre» bestehe.

Verhandlungen der katholische?? Orte.

I». Obwalden und Svlothnrn bitten ?»>? Fenster und Wappen in ihre nenerbanten Schwesterhänser.

Obwalden bittet um Fenster und Wappen ii? die renovierte Pfarrkirche zu Lungern. Z>. Zwischen der^iudt Zug und den? äußern Amte ist wegen des Beifitzes auf den Jahrrechnungen Mißverständnis! entstan-sM man schreibt deßhalb an das äußere Amt, daß es dieses Mal seine Gesandten neben den übrigensttzen lusstn möchte, daß man nach Vollendung dieser Tagsatznng durch eine Chrenbvtschaft mit beiden Thes-au reden werde; unterdessen möchte man alles ruhig bleiben lassen. (S. n. Bade??.) r. (S. ?>. Thur-st^u.) 8. u. Sargans.) Ä. (S. n. Thnrgau.)

Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangclegcnhcitcn:

^Udgrasschnft Thurgan. i. Art. 67. Verlans von Gcrichtsherrschaften. I>. Art. 2. Beamte.

I. 176. Gotteshäuser, Klöster. t. 476. Gotteshäuser, Klöster,

^»dvontci Nl,cintl,al. I». Art. 176. Personelles. It. Art. 106. Handel und Verkehr.

^sschl?Ü Sargaiis. Art. 62. Rhein.

^'Mchiift Bndcn. Art. 36. Abzug. 1- Art. 173. Localcs.

i» aus dem Bcrncr-, i> <« aus dem Lnccrncr-, r ans de», Schwyzcr-, 8, < ans dem Aarancrcrcmplar.

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